Verschlechterung der globalen Gewerkschaftsrechtslage
- 76 Gewerkschafter/innen im Jahr 2008 ermordet
- Tausende Entlassungen und Verhaftungen
- Streikende in 40 Ländern unterdrückt
2008 war ein weiteres schwieriges und häufig gefährliches Jahr für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in aller Welt, so die diesjährige Ausgabe der Jährlichen Übersicht des IGB über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten, aus der Verstöße gegen die grundlegenden Arbeitnehmerrechte in 143 Ländern hervorgehen. Weltweit wurden 76 Gewerkschaftsmitglieder aufgrund ihres Einsatzes für die Arbeitnehmerrechte getötet, und viele andere wurden tätlich angegriffen oder von den Behörden schikaniert, eingeschüchtert bzw. verhaftet. Obwohl die Zahl der weltweiten Morde an Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber 91 im Vorjahr zurückgegangen ist, verloren 2008 allein in Kolumbien, dem seit langem gefährlichsten Land der Welt für Gewerkschafter/innen, 49 ihr Leben – 10 mehr als im Vorjahr, obwohl die Regierung des kolumbianischen Präsidenten Álvaro Uribe eine Verbesserung der Situation zugesichert hatte.
Aber nicht nur in Kolumbien wurde eine erschreckende Zahl von Todesopfern verzeichnet. In Guatemala, wo es in den letzten Jahren vermehrt zu gewalttätigen Angriffen auf Gewerkschaftsvertreter und -mitglieder gekommen ist, wurden neun Gewerkschafter/innen ermordet. Vier wurden auf den Philippinen und in Venezuela getötet, drei in Honduras, zwei in Nepal und einer jeweils im Irak, in Nigeria, Panama, Tunesien und Simbabwe, wo das Mugabe-Regime die Gewerkschaftsbewegung des Landes weiterhin terrorisierte. In zahlreichen Fällen waren die Regierungen entweder direkt oder indirekt in die Morde verwickelt. Zudem wurden in sieben Ländern insgesamt 50 Morddrohungen dokumentiert, ebenso wie etwa 100 tätliche Angriffe in 25 Ländern.
In mindestens neun Ländern (Birma, Burundi, China, Kuba, Iran, Südkorea, Tunesien, Türkei und Simbabwe) ließen die Regierungen Gewerkschafter/innen aufgrund ihrer legitimen Aktivitäten zur Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhaften.
"In allen Regionen versäumen es die Regierungen eindeutig, grundlegende Arbeitnehmerrechte zu schützen, und in mehreren Fällen waren sie selbst für die brutale Unterdrückung dieser Rechte verantwortlich. Die Tatsache, dass in Ländern wie Kolumbien, Guatemala und den Philippinen Jahr für Jahr Morde an Gewerkschaftsmitgliedern vermeldet werden, macht deutlich, dass die Behörden bestenfalls nicht in der Lage sind, für einen angemessenen Schutz zu sorgen und in einigen Fällen sogar gemeinsame Sache mit skrupellosen Arbeitgebern machen", kommentierte IGB-Generalsekretär Guy Ryder.
In insgesamt 68 Ländern, darunter 20 allein in Afrika, wurden etwa 7.500 Fälle verzeichnet, in denen gewerkschaftlich aktive Beschäftigte entlassen wurden. Diese Fälle sind jedoch lediglich die Spitze des Eisbergs, da zahlreiche weitere Entlassungen nicht gemeldet werden. Am schlechtesten schnitt in dieser Hinsicht die Türkei ab, wo mehr als 2.000 gewerkschaftsbedingte Entlassungen verzeichnet wurden und sich die Regierung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten generell weiterhin intolerant zeigte. Indonesien stand mit 600 gewerkschaftsbedingten Entlassungen an zweiter Stelle, und in Malawi, Pakistan, Tansania und Argentinien wurden ebenfalls Hunderte Gewerkschafter/innen entlassen.
In Birma, China, Laos, Nordkorea, Vietnam und zahlreichen anderen Ländern waren lediglich die offiziellen, staatlich kontrollierten Gewerkschaften zugelassen, während in Saudi-Arabien nach wie vor keine wirkliche Gewerkschaftsarbeit möglich war. Zu erheblichen Eingriffen der Regierung in Gewerkschaftsangelegenheiten kam es im Großteil des Jahres auch in Weißrussland.
In vielen Ländern hat sich zudem die globale Wirtschaftskrise auf die Arbeitnehmerrechte ausgewirkt. Vor allem in Afrika richtete sich ein Großteil der staatlichen Repressionen gegen Beschäftigte, die sich angesichts der weltweiten Nahrungsmittelkrise um Lohnerhöhungen bemühten, wobei immer mehr Familien nicht mehr imstande waren, sich angemessen zu ernähren und viele der am schlimmsten Betroffenen im Agrarsektor beschäftigt waren. Gegen Ende des Jahres 2008 wurden die Folgen der globalen Finanzkrise spürbar, durch die die Sicherheit der Arbeitsplätze, die Löhne und Arbeitsbedingungen weiter unter Druck gerieten.
Der Trend in Richtung auf die zunehmende Ausbeutung und die immer brutaleren Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte in den Freien Exportzonen (FEZ) der Welt, über die bereits in früheren Jahren berichtet wurde, setzte sich 2008 verstärkt fort. In der Übersicht werden 34 Länder wegen unzureichender oder nicht vorhandener Schutzmaßnahmen für FEZ-Beschäftigte erwähnt, darunter Albanien, die Bahamas, Belize, Costa Rica, die Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Jamaika, Jordanien, Mexiko, Nicaragua, Polen und Oman. Weitere 22 Länder werden aufgrund der Ausbeutung von Wanderarbeitskräften kritisiert, denen häufig selbst grundlegendste Rechte verweigert werden und deren Rechtsstellung oft zur Folge hat, dass sie im Hinblick auf Ausbeutung und Missbräuche besonders ungeschützt dastehen.
"Hunderten Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Entwicklungs- und Industrieländern wird das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen verweigert. Für viele, vor allem für diejenigen, die einer prekären Beschäftigung nachgehen, hat dies verheerende Folgen, da sie extrem lange Arbeitsstunden unter gefährlichen oder ungesunden Bedingungen verrichten müssen und dafür so gering bezahlt werden, dass sie sich und ihre Familien nicht mehr angemessen versorgen können. Die Missachtung der Arbeitnehmerrechte hat dazu geführt, dass die Ungleichheit in der Welt zugenommen hat, und diese Ungleichheit hat mit zu der weltweiten Rezession beigetragen”, so Ryder.
In der Übersicht wird zudem über beunruhigende Entwicklungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte in Industrieländern berichtet, in denen zunehmend auf Leiharbeit und Zeitarbeitsagenturen zurückgegriffen wird, um die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Rechte bei der Arbeit zu untergraben. Es gab aber auch Positives zu vermerken: In Australien und den USA lässt der Regierungswechsel in zwei Ländern, die in den letzten Jahren hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte besonders schlecht abgeschnitten haben, auf neue Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten hoffen.
Auch in Burkina Faso, Kenia und Mosambik hatten die Beschäftigten angesichts der Verabschiedung neuer Gesetze, die eine gewerkschaftliche Organisierung ermöglichen, Grund für einen gewissen Optimismus, und auf den Malediven garantiert die neue Verfassung die Vereinigungsfreiheit und das Streikrecht.