Vorwort
Beim Öffnen der diesjährigen Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten denkt man vielleicht an die erschreckenden Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, die Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in aller Welt sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern während des Jahres 2008 zu spüren bekamen.
Diese Krise macht deutlich, wie notwendig es ist, die globale Wirtschaft auf menschenwürdige Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit zu gründen und für eine bessere Verteilung des Wohlstandes zu sorgen. Stattdessen haben die Beschäftigten überall erstmals die vollen Auswirkungen der gestiegenen Arbeitslosigkeit auf ihr Leben und das ihrer Familien und Gemeinwesen zu spüren bekommen, da menschenwürdige Arbeit und menschenwürdige Arbeitsplätze zu einer immer größeren Seltenheit werden. Spürbar werden zudem auch die wachsenden Auswirkungen der Krise auf ihre Rechte bei der Arbeit.
Die Gewerkschaftsrechte sind allgemein anerkannte Menschenrechte bei der Arbeit. Zwei Schlüsselübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die diese Rechte definieren und garantieren (Übereinkommen 87 und 98), wurden von 149 bzw. 159 der insgesamt 182 Mitgliedsstaaten der IAO weltweit ratifiziert.
Trotz der formellen Anerkennung dieser Rechte seitens der Regierungen dokumentiert der IGB auch in diesem Jahr wieder kontinuierliche und häufig massive, eklatante Gewerkschaftsrechtsverletzungen. Diese Übersicht gibt dem IGB die Möglichkeit, diese Rechtsverletzungen aufzudecken und anzuprangern und einen Überblick über die weltweite Gewerkschaftsrechtslage während des Jahres 2008 zu geben.
Länder, in denen es leider nach wie vor zu weit verbreiteten und schweren gewerkschaftsfeindlichen Praktiken kam, waren u.a.: Kolumbien, Birma, Weißrussland, Sudan, Simbabwe, Swasiland, Iran, Pakistan und die Philippinen. Neu hinzugekommen zu dieser Liste sind in diesem Jahr Länder wie Honduras und Guatemala. In vielen anderen Ländern, in denen die begangenen Rechtsverstöße weniger eklatant sind, besteht dennoch ein genereller Trend in Richtung auf die Untergrabung der Arbeitnehmerrechte. Über Eingriffe in Gewerkschaftsaktivitäten wurde u.a. im Irak, in Kuwait, Lettland, Kirgisistan, der Russischen Föderation, der Türkei und Venezuela berichtet. Obwohl in einigen Ländern im Nahen Osten und in den Golfstaaten gewisse gesetzliche Initiativen bzw. Maßnahmen ergriffen wurden, werden den Wanderarbeitskräften in vielen dieser Länder nach wie vor die Gewerkschaftsrechte verweigert. Hinzu kommt, dass die Unternehmen unzureichende gesetzliche Bestimmungen und Inkraftsetzungsverfahren ausgenutzt haben, um die Arbeitnehmerrechte zu untergraben.
Weltweit wurden während des Jahres 2008 mindestens 76 aktive Gewerkschaftsmitglieder aufgrund ihres Einsatzes für die Arbeitnehmerrechte getötet. Lateinamerika ist mit 66 Morden weiterhin der tödlichste Kontinent für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Allein in Kolumbien verloren 49 Gewerkschafter/innen ihr Leben (darunter 16, die einer Gewerkschaftsführung angehörten, 4 davon Frauen), 25% mehr als im Jahr 2007. Aber auch in Guatemala (9), Honduras (3) und Venezuela (4), um nur einige zu nennen, wurden Gewerkschaftsmitglieder getötet. In Asien wurde über mindestens sechs Morde berichtet (in Nepal und auf den Philippinen), in Afrika über drei (Nigeria, Tunesien und Simbabwe) und im Nahen Osten über einen (im Irak).
In jeder Region sind Gewerkschaften in einigen Ländern weiterhin verboten oder deren Gründung unterliegt Beschränkungen. In China sind unabhängige Gewerkschaften nach wie vor verboten. Häufig werden alle, die versuchen, Gruppen von Beschäftigten oder Proteste zu organisieren, verhaftet.
Bestimmten Gruppen von Beschäftigten ist ein Gewerkschaftsbeitritt nach wie vor untersagt, wie etwa öffentlich Bediensteten, Landarbeitern, Migranten und Hausangestellten. Das Streikrecht wird häufig durch lange Listen wesentlicher Dienste, in denen Arbeitskampfmaßnahmen nur begrenzt zulässig sind und die weit über die Definition der IAO hinausgehen, übermäßig eingeschränkt.
Auch in diesem Jahr wurden wieder Tausende Gewerkschafter/innen und Arbeitnehmer/innen wegen ihrer Beteiligung an Streiks oder Protesten entlassen, Tausende andere wurden belästigt oder diskriminiert, und Hunderte wurden verhaftet. Besorgniserregend ist auch die Situation von Hausangestellten, vorwiegend Frauen und Wanderarbeitskräfte, im Nahen Osten und in den Golfstaaten sowie in einigen afrikanischen und asiatischen Ländern. Schlichtweg verweigert oder gewohnheitsmäßig verletzt wurden die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte in den Freien Exportzonen, so etwa in Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras Swasiland, Bangladesch, Kenia, Mauritius und Pakistan.
Die fortschreitende Globalisierung der Weltwirtschaft in Verbindung mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise setzt die Arbeitsmärkte, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitnehmerrechte darüber hinaus überall erheblich unter Druck. Den Beschäftigten wird von ihren Arbeitgebern immer wieder mit Betriebsverlagerung, Outsourcing und Rationalisierung gedroht, was sich unweigerlich negativ auf die wirksame Wahrnehmung ihrer Gewerkschaftsrechte auswirkt.
Zudem wirken sich auch neue Formen des Beschäftigungsverhältnisses auf grundlegende Rechte aus. Sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern wird zunehmend auf verdeckte Selbstständigkeit und Unterauftragnehmer oder Vermittlungsagenturen zurückgegriffen. Diese Übersicht dokumentiert derartige Fälle u.a. in Korea, Kroatien, Polen, Montenegro, Georgien, der Dominikanischen Republik, El Salvador, Peru, Malaysia, Vietnam, Südafrika, Tschad und Marokko, und es steht leider zu befürchten, dass die Übersicht im nächsten Jahr ein noch schlechteres Bild zeichnen wird.
Diese Übersicht, in der 143 Länder erfasst sind, ist auch als Hilfsmittel gedacht. Sie macht deutlich, welche Chancen in Bezug auf die Förderung besserer Arbeitsbeziehungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Produktivität sowie den Aufbau oder die Stärkung demokratischer Institutionen vertan wurden. Außerdem führt sie positive Fälle an, in denen Verbesserungen festgestellt wurden. So wurden etwa in Burkina Faso, Kenia, Mosambik und Australien neue Gesetze verabschiedet, die die gewerkschaftliche Organisierung begünstigen.
Der vollständige Wortlaut der IAO-Kernübereinkommen 87 und 98 sowie ein Überblick über die Beschlüsse der IAO zu Schlüsselfragen im Zusammenhang mit den Gewerkschaftsrechten, die häufig nicht ausreichend bekannt sind bzw. nicht richtig verstanden werden, finden sich in den Anhängen.
Für einen angemessenen Schutz und Garantien der Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Tarifverhandlungen sollten gesetzliche Rahmenwerke und wirksame Institutionen sorgen. In zu vielen Teilen der Welt, wie etwa in Asien, im Nahen Osten und in den Golfstaaten, ist die Vereinigungsfreiheit jedoch leider nach wie vor nicht in der Verfassung oder den Arbeitsgesetzen verankert.
Die wirksame Inkraftsetzung der IAO-Übereinkommen und innerstaatlicher Arbeitsgesetze sowie die Achtung der Gewerkschaftsrechte bleiben weiterhin erheblich hinter den rechtmäßigen Erwartungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurück. Auch in diesem Jahr berichtet der IGB wieder über Morde, Entführungen, Verhaftungen und Inhaftierungen sowie über Morddrohungen, Entlassungen, Schikanen, Diskriminierung und Einschüchterungen, die gegen Gewerkschaftsmitglieder gerichtet sind.
Dennoch kämpfen Millionen Gewerkschafter/innen und aktive Mitglieder in aller Welt weiterhin für die Arbeitnehmersolidarität, teilweise auf die Gefahr hin, ihr eigenes Leben oder ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Besonders hervorgetan haben sich dabei während des Jahres 2008 die Gewerkschaftsführer/innen in Simbabwe, Kolumbien, Guinea, Guatemala, auf den Philippinen, im Irak und im Iran.
Ich möchte unseren Mitgliedsorganisationen, den Globalen Gewerkschaftsföderationen und all denjenigen danken, die die Erstellung dieser Übersicht möglich gemacht haben, und ich möchte denjenigen Tribut zollen, deren Einsatz für Gerechtigkeit und Fairness bei der Arbeit so viel für so viele erwerbstätige Menschen bewirkt hat.
Der IGB wird auch künftig die internationale Stimme und der Verbündete der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter weltweit sein, vor allem dann, wenn die Rechtssysteme in ihren eigenen Ländern keinen angemessenen Schutz für ihre grundlegenden Gewerkschaftsrechte bieten.
Es ist wichtiger denn je, dass der IGB an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht, wenn sie weltweit für Gerechtigkeit und die Verteidigung der Gewerkschaftsrechte kämpfen, denn "ein Unrecht an einem ist ein Unrecht an allen"!