Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Kongo (Demokratische Republik)

Einwohner: 64.700.000 / Hauptstadt: Kinshasa
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft sind den Gewerkschaften gegenüber oft feindlich gesinnt. Sie behindern ihre normale Arbeit, verschleppen den Abschluss oder die Einhaltung von Tarifverträgen und entlassen Gewerkschaftsaktivisten.

Multimedia

Interviews (Englisch)

Interview mit Hilaire Mbuandi Ngoma (CSC − Kongo)

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Gemäß der Verfassung vom Februar 2006 haben alle Arbeitnehmer/innen, mit Ausnahme von Mitgliedern der Streitkräfte, der Ordnungskräfte und der für die Sicherheit zuständigen Dienste, das Recht, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, ohne dass es einer vorherigen Genehmigung bedarf.

Tarifverhandlungen: Auch das Recht auf Tarifverhandlungen wird anerkannt. Im privaten Sektor verhandeln die Gewerkschaften mit der Regierung und den Arbeitgebern im Rahmen des Nationalen Arbeitsrates, und die Regierung sanktioniert diese Verhandlungen per Erlass. Im öffentlichen Sektor legt die Regierung die Löhne und Gehälter jedoch per Erlass fest. Die Regierung ist verpflichtet, die Gewerkschaften vorab zu konsultieren, nicht jedoch mit ihnen zu verhandeln, so dass sie deren Empfehlungen ignorieren kann.

Streikrecht: Das Streikrecht wird anerkannt, obwohl die Gewerkschaft im Vorfeld langwierige gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungs- und Berufungsverfahren einhalten und eine Genehmigung erhalten muss. Arbeitgebern sind Repressalien gegenüber Streikenden gesetzlich verboten.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: In der Provinz Nord-Kivu haben die Rechtsverletzungen zugenommen. Mindestens 250.000 Zivilisten, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, mussten notgedrungen fliehen. Insgesamt sind damit mehr als eine Million Menschen in dieser Region zwangsumgesiedelt worden.

Gewerkschaftsfeindlichkeit im Gesundheitssektor: Gewerkschaftsführer wurden in mehreren Kliniken mit der Feindlichkeit der Arbeitgeber konfrontiert, die jeden Kontakt mit den Gewerkschaften ablehnen und in der Praxis alle ihre Aktivitäten lahmlegen. So hat die Geschäftsleitung des Ärztezentrums von Mongola, das zur Unternehmensgruppe Blattner gehört, Gewerkschaftsversammlungen im Unternehmen untersagt. Den Aktivisten wurde mit Entlassung gedroht. Im Krankenhaus Emeraude (das Dr. Mashako Mamba gehört, einem Minister der Regierung) gestaltet sich der soziale Dialog nicht besser. Dort konnten die Gewerkschaftsvertreter noch nie ihre Rechte ausüben und die Beschäftigten vertreten.

Einschüchterungen und Sanktionen im Bildungssektor: Am 1. November wurde die Gewerkschaft der Lehrer katholischer Schulen (SYNECAT) gezwungen, einen seit sechs Tagen andauernden Streik aufzugeben. Die Gewerkschaft berichtete über Repressalien, Versetzungen und Entlassungen streikender Lehrer sowie über die "Unterwanderung der Streikbewegung".

Verhaftungen von Streikenden und Entlassung eines Gewerkschafters: In vielen Unternehmen wird die Erhöhung des garantierten Mindestlohns (SMIG) zum Anlass genommen, um Druck auf die Beschäftigten auszuüben, aber auch um Gewerkschaftsvertreter zu attackieren. Im November berichtete beispielsweise die Gewerkschaft CSC (Confédération syndicale du Congo) über die Verhaftung von Gewerkschaftern und Beschäftigen der Compagnie pastorale du Haut Lomani/Kiabukwa, einem Viehzuchtunternehmen in der Provinz Katanga. Die Gewerkschaft hatte einen Streik in Gang gebracht, da der Arbeitgeber sich weigerte, die Löhne auf den garantierten Mindestlohn (SMIG) anzuheben und den acht Jahre alten Tarifvertrag zu überarbeiten.

In dem chinesischen Unternehmen Cobra Tyre & Rubber lehnte der Arbeitgeber die Lohnerhöhung auf den SMIG ab, mit der Begründung, er gewähre andere Leistungen. Der Arbeitsinspektor hat dem Arbeitgeber Recht gegeben. Für die Beschäftigten und ihre Vertreter steht zweifelsfrei fest, dass die Geschäftsführung den Beamten bestochen hat. Ein Aktivist der CDT (Confédération Démocratique du Travail), der Gewerkschaftsvertreter Moka, wurde 2008 unrechtmäßig unter dem Vorwand entlassen, dass das Kündigungsschreiben über die gesetzlichen Fristen hinaus eingereicht worden sei.

Missachtung unterzeichneter Verträge und Entlassung zweier Gewerkschafter: Die Geschäftsleitung des Ärztezentrums Prosanté hat zwei Gewerkschaften (Mitglieder der Confédération démocratique du travail und von Solidarité) zu verstehen gegeben, dass sie sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten von einem Teil der Belegschaft trennen muss. Die Geschäftsleitung hat ihre Verpflichtungen und den mit den Gewerkschaften unterzeichneten Kompromiss, der besagt, dass sechs Beschäftigte entlassen werden und die Gewerkschaftsvertreter von dieser Personalreduzierung verschont blieben, nicht eingehalten. Einige Wochen später hat die Geschäftsleitung "aus technischen Gründen" 13 der 24 Beschäftigten, unter ihnen die beiden Gewerkschafter Mahmud Yusuf und Serge Nsumbu, suspendiert. Gleich darauf wurden 14 neue Mitarbeiter eingestellt. Am 1. Dezember wurden die 13 suspendierten Beschäftigten definitiv entlassen.

Ablehnung und Verletzungen von Tarifvereinbarungen: Sehr viele Arbeitgeber haben es so lange wie möglich vermieden, mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen zu führen. Dies gilt insbesondere für den Telekommunikationsanbieter Tigo und das libanesische Unternehmen Strippes (Hersteller von Haarsträhnen für Frauen), das sogar versucht hat, die Rechte der Beschäftigen zu beschneiden, indem es einseitig die ausgehandelten Vereinbarungen umformulieren wollte. Das Import-Export-Unternehmen Orgaman hatte seinerseits 2003 einen Tarifvertrag vereinbart, der regelmäßige Versammlungen vorsah. Dieses Recht wurde niemals eingehalten und mit Erlaubnis des Arbeitgebers, die Anwendung des SMIG vorzuziehen, wurden mehr als 70 Beschäftigte ohne Beratung mit der Gewerkschaft und ohne Beteiligungsmöglichkeit entlassen.

Papiergewerkschaft im Privatsektor: Die meisten Gewerkschaften im Privatsektor, und hier vor allem im Sektor Bodenschätze, haben keine Mitglieder und wurden von den Arbeitgebern gegründet, um die Arbeitnehmer zu täuschen und Initiativen zur Gründung echter Gewerkschaften zu vereiteln.

Rechtsverletzungen im öffentlichen Dienst: Die Regierung hat sich stets geweigert, Gewerkschaftswahlen im öffentlichen Dienst zuzulassen, obwohl die Gewerkschaftsdachverbände dort zahlreiche Mitglieder haben. Nur in staatlichen Betrieben werden diese Wahlen abgehalten.

Diskriminierung des Personals der dezentralisierten Verwaltung: Die Beschäftigen der dezentralisierten Einheiten (Städte, Gebiete und Bezirke) sind nicht gewerkschaftlich organisiert und haben auch nicht das Recht auf Tarifverhandlungen oder auf die Gründung einer Gewerkschaft. Diese Beschäftigten befinden sich auf der untersten Stufe der staatlichen Verwaltung und stellen eine Untergruppe der Beamten dar.