Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Guinea

Einwohner: 9.600.000 / Hauptstadt: Conakry
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Das Gewerkschaftsbündnis "Intersyndicale" hat die "dunklen Kräfte" verurteilt, die versuchen, seinen Kampf für soziale Gerechtigkeit in Guinea von außen zu untergraben. Im Bergbau wurden die Arbeitnehmer- und die Gewerkschaftsrechte mit Füßen getreten. Die Unzufriedenheit unter den Beschäftigten nahm während des Jahres 2008 zu.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Im Arbeitsgesetz heißt es, dass alle Beschäftigten, mit Ausnahme von Militärangehörigen und Angehörigen paramilitärischer Einheiten, das Recht haben, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten.

Streikrechtsbeschränkungen: Die Arbeitnehmer verfügen über das Streikrecht, müssen Streiks jedoch 10 Tage im Voraus ankündigen, und die Arbeitgeber können ein obligatorisches Schiedsverfahren anordnen. Streiks sind in wesentlichen Diensten verboten, deren Definition äußerst breit gefasst ist und (neben Krankenhäusern, der Polizei und der Armee) auch das Verkehrswesen, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie die Kommunikationsbranche umfasst. Diese drei Sektoren fallen streng genommen nicht unter die IAO-Definition "wesentlicher Dienste".

Kein Schutz vor Diskriminierung: Das Recht auf Tarifverhandlungen wird gesetzlich anerkannt. Das Gesetz enthält allerdings keinerlei Maßnahmen zur Verhinderung gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung oder zum Schutz von Gewerkschaften vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Nur wenige Stunden nach dem Tod von Staatspräsident Lansana Conté, dessen Unpopularität während der blutigen Unterdrückung der Streiks im Jahr 2007 seinen Höhepunkt erreicht hatte, übernahm im Dezember eine Militärjunta die Macht im Land. Im Mai 2008 hatte der Präsident den "Premierminister des Konsenses", Lansan Kouyate, entlassen und damit den Zorn der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften erweckt, die darin einen eklatanten Verstoß gegen die Vereinbarungen von 2007 sahen, der zur Aussetzung der Gewerkschaftsrechte und -aktivitäten führte. Bei diesen Vereinbarungen ging es um die Demokratisierung und eine verantwortungsvolle Regierungsführung in einem Land, das trotz seiner erheblichen Rohstoffreserven zu einem der ärmsten Länder des Kontinents geworden ist. Während des Jahres 2008 kam es im Bergbau wiederholt zu Arbeitskonflikten, wobei die Beschäftigten, ihre Familien und Gemeinwesen zunehmend frustrierter darüber wurden, dass sich die hohen Profite dieser Industrie nicht auf lokaler Ebene niederschlugen.

Versuchte Destabilisierung der Gewerkschaftsbewegung: Nach der Protestbewegung von 2007, die trotz ihrer blutigen Unterdrückung Anlass zu der Hoffnung auf eine wirkliche Demokratisierung gegeben hatte, sah sich das Gewerkschaftsbündnis "Intersyndicale" mit zahlreichen Destabilisierungsversuchen des Staatspräsidenten und seiner Anhänger, der Arbeitgeber, der politischen Parteien und der Regierung konfrontiert, wobei eine Taktik in der Begünstigung gelber Gewerkschaften bestand.

Acht Gewerkschaftsvertreter während eines Bergarbeiterstreiks entlassen: Anfang August entließ die Geschäftsleitung der kanadischen Bergbaugesellschaft Société d’exploitation des mines d’Afrique de l’Ouest (SEMAFO) acht Gewerkschaftsvertreter der Goldmine Kiniero in Oberguinea. Die 330 SEMAFO-Minenarbeiter hatten länger als einen Monat gestreikt, um gegen die Verletzung einer mit der Betriebsleitung abgeschlossenen Vereinbarung über eine neue Lohnskala zu protestieren.

Polizistenstreik blutig unterdrückt: Am 17. Juni wurde ein Polizistenstreik gewaltsam von der Armee beendet. Drei Polizisten wurden dabei getötet und mehr als 100 verhaftet. Wenige Wochen zuvor waren bereits 100 Menschen bei von Armeeangehörigen provozierten Unruhen verletzt worden. In beiden Fällen ging es um Lohnforderungen. Die Armee war die Hauptstütze des früheren Conté-Regimes, und der Präsident hatte rasch Maßnahmen ergriffen, um die Soldaten zu beruhigen. Weder Polizei- noch Armeeangehörige sind streikberechtigt.