Äquatorialguinea
Die Wahrnehmung der Gewerkschaftsrechte ist praktisch unmöglich, vor allem im Falle der Wanderarbeitskräfte. Ein Streik bei einem chinesischen Betrieb wurde von der Armee gewaltsam beendet. Zwei chinesische Beschäftigte wurden getötet, etwa 100 wurden verhaftet und mehr als 400 repatriiert.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Behinderung des Vereinigungsrechts: Die Verfassung sieht das Vereinigungsrecht vor. Gemäß dem Gewerkschaftsgesetz von 1992 muss eine Gewerkschaft jedoch mindestens 50 Mitglieder in demselben Betrieb und demselben geographischen Raum haben, um sich registrieren lassen zu können, so dass eine gewerkschaftliche Organisierung effektiv verhindert wird. In Abschnitt 6 von Gesetz 12/1992 heißt es, dass die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung durch ein spezielles Gesetz geregelt werde, das bisher jedoch noch nicht verabschiedet wurde.
Das Streikrecht und das Tarifverhandlungsrecht existieren zwar, aber es gibt keinerlei Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.
2001 hat die Regierung verschiedene IAO-Kernübereinkommen ratifiziert, ihre Gesetzgebung jedoch noch nicht entsprechend angepasst, obwohl die IAO sie darum gebeten hat.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Im Juli ernannte Staatspräsident Obiang einen neuen Premierminster, nachdem er der Regierung schlechte Amtsführung und Korruption vorgeworfen hatte. Mehrere Menschenrechtsorganisationen werfen Präsident Obiang jedoch Menschenrechtsverletzungen vor. Trotz der massiven Öleinnahmen und der geringen Einwohnerzahl haben die sozialen Ungleichheiten in dem Land zugenommen.
Streik chinesischer Beschäftigter brutal niedergeschlagen: In Mongomo wurden am 25. März während eines Streiks auf einer Baustelle des Unternehmens Jianyu Overseas Development Limited, einer Tochter des Konzerns Wheihai, zwei chinesische Beschäftigte von den Sicherheitskräften des Landes getötet und mindestens vier weitere verletzt. Die einige Tage zuvor in massiver Zahl stationierten Truppen, die sogar die Schlafsäle der Beschäftigten gestürmt hatten, um sie zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu zwingen, hatten mehrere Streikende verhaftet. Als sich die Beschäftigten weigerten, ihren Streik zu beenden, eröffneten sie das Feuer und nahmen etwa 100 Beschäftigte fest. Nach zehntägiger Inhaftierung wurden sie nach China zurückgeschickt. In den nachfolgenden Tagen wurden mehr als 300 ihrer Kollegen ebenfalls repatriiert. Die Regierung Äquatorialguineas sprach im Zusammenhang mit diesem Vorfall lediglich von einem Aufstand, ohne dies näher zu erläutern, und erklärte, dass sie diese Art von Unruhen nicht in ihrem Land dulde, während die chinesischen Behörden das Verhalten der Beschäftigten kritisierten. Verschiedenen Berichten zufolge war dies das erste Mal, dass chinesische Beschäftigte wegen der Teilnahme an einem Streik in einem afrikanischen Land getötet wurden.
Gewerkschaftliche Anerkennung verweigert: Trotz der geltenden Gesetze erkennt die Regierung "unabhängige" Gewerkschaften nicht an. Die Behörden haben sich konsequent geweigert, die Unión Sindical de Trabajadores de Guinea Ecuatorial (UST) zuzulassen, die somit im Untergrund tätig sein muss. Auch die amtliche Zulassung der Unabhängigen Gewerkschaft des öffentlichen Sektors, der Sindicato Independiente de Servicios (SIS), wurde verweigert. Obwohl sie alle Zulassungsbestimmungen erfüllte, missfiel der Regierung das Wort "unabhängig" in ihrem Namen. Zwei weiteren Gewerkschaften, beide Mitgliedsorganisationen der UST – der Lehrergewerkschaft Asociación Sindical de Docentes (ASD) und der Landarbeiterorganisation Organización de los Trabajadores del Campo (OTC) – ist die Zulassung ebenfalls aufgrund einer Formsache bezüglich ihrer Statuten verweigert worden. Als daraufhin ein Notar gebeten wurde, ihre Statuten zu beglaubigen, damit die Zulassungsbestimmungen erfüllt werden konnten, soll er dies mit der Begründung, dass es in Äquatorialguinea keine Gewerkschaften gebe, verweigert haben.
Gewerkschaftliche Organisierung behindert: Obwohl das Vereinigungsrecht und das Tarifverhandlungsrecht gesetzlich verankert sind, legt die Regierung denjenigen, die versuchen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Steine in den Weg. Die Regierung und die Arbeitgeber legen die Löhne fest. Die Beschäftigten sind daran kaum oder gar nicht beteiligt. Es gab keinerlei Anhaltspunkte für Tarifverhandlungen, obwohl das Arbeitsministerium zum Teil bei Arbeitskonflikten vermittelt.
Gefahren am Arbeitsplatz - Bei Protest droht Entlassung: Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass die Beschäftigten vor Gefahren an ihrem Arbeitsplatz zu schützen sind, aber da es keine wirksamen Gewerkschaftsorganisationen gibt, laufen all diejenigen, die gegen ungesunde oder gefährliche Arbeitsbedingungen protestieren, Gefahr, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.