Lesotho
Vereinigungsfreiheit ist in diesem kleinen und isolierten Königreich im südlichen Afrika nach wie vor ein größtenteils abstraktes Konzept.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit:
Die Beschäftigten im privaten Sektor haben das Recht, Gewerkschaften ohne vorherige Genehmigung zu gründen und beizutreten. Alle Gewerkschaften müssen jedoch beim Gewerkschaftsregistrator registriert werden.
Staatsbediensteten werden Gewerkschaftsrechte verweigert: Staatsbediensteten, einschließlich Universitätsdozenten, ist es gegenwärtig nicht gestattet, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, obwohl die Verfassung Lesothos das Vereinigungsrecht garantiert. Sie können lediglich "Vereinigungen" mit Beraterstatus ins Leben rufen oder beitreten. Die Regierung hat zugesagt, dass der neue Gesetzentwurf für den öffentlichen Dienst Staatsbediensteten die Vereinigungsfreiheit garantieren und es ihnen ermöglichen werde, Vereinigungen zu bilden, um Tarifverhandlungen zu führen.
Tarifverhandlungen: Laut Gesetz haben alle gesetzlich anerkannten Gewerkschaften das Recht, Organisierungsarbeit zu verrichten und Tarifverhandlungen zu führen.
Streikrecht: Das Streikrecht wird anerkannt, aber bevor ein Streik genehmigt wird, sind komplizierte Verfahren zu durchlaufen. Beamte dürfen nicht streiken, und sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Sektor sind per Definition gesetzwidrig.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Nahrungssicherheit ist ein chronisches Problem in dem Land, das zudem eins der von der HIV/Aids-Epidemie am schlimmsten betroffenen Länder der Welt ist.
COLETU von Tarifverhandlungen ausgeschlossen: Ein hoher Vertreter des Arbeitsministeriums hat den Gewerkschaftsdachverband Congress of Lesotho Trade Unions (COLETU) daran gehindert, sich an der Arbeit der angeblich dreigliedrigen Lohnkommission zu beteiligen.
Gesetze nicht in Kraft gesetzt: Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten wird sowohl von der Regierung als auch von einigen Arbeitgebern, vor allem in der Textilbranche, häufig missachtet. Im privaten Sektor machen es die komplexen Verfahren und die Gewerkschaftsfeindlichkeit der Arbeitgeber äußerst schwierig, eine Gewerkschaft zu gründen. Ausländische Arbeitgeber in den Freien Exportzonen (FEZ) - vorwiegend Textilkonzerne aus Südafrika, Hongkong und Taiwan - setzen sich über die geltenden Gesetze hinweg und zahlen unter dem gesetzlichen Minimum liegende Löhne. Sie sind generell äußerst gewerkschaftsfeindlich und sprechen sich mit der Regierung ab, um Streiks für "illegal" zu erklären. In einem 2007 vom Centre for Research on Multinational Corporations, einem Forschungszentrum für mulinationale Unternehmen, veröffentlichten Bericht heißt es jedoch, dass der Druck, den nichtstaatliche Organisationen und Gewerkschaften wie die Lesotho Clothing and Allied Workers Union (LECAWU) und die Internationale Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-Verreinigung (ITBLAV) auf die großen Marken, die sich aus Lesotho beliefern lassen, ausgeübt haben, tatsächlich etwas bewirkt habe. "Der Zugang der Gewerkschaften zu den Betrieben wurde verbessert, obwohl immer noch relativ wenige Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind und Hunderte Unternehmen weiterhin jeden Kontakt verweigern."
Belästigungen: Obwohl gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung gesetzlich verboten ist, hindern viele Arbeitgeber Gewerkschaftsorganisatoren daran, das Betriebsgelände zu betreten, um die Beschäftigten zu organisieren oder sie bei Konflikten zu vertreten. In einigen Fällen schüchtern die Arbeitgeber Gewerkschaftsorganisatoren und -mitglieder ein, wobei sie Letzteren mit einer Entlassung drohen, besonders in einheimischen Industrien. In der Textilindustrie sind einige Beschäftigte in ihren Fabriken eingeschlossen worden, weil sie versucht hatten, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Keine legalen Streiks: Infolge der komplizierten Streikverfahren haben seit vielen Jahren keine offiziellen Streiks in dem Land stattgefunden. Im Laufe der Jahre ist es jedoch regelmäßig zu spontanen Protestaktionen gekommen. Da diese technisch gesehen gesetzwidrig sind, laufen die Beschäftigten weiterhin Gefahr, ihren Arbeitsplatz zu verlieren und vor Gericht gestellt zu werden, wenn sie sich daran beteiligen.
Arbeitsgericht nicht für Rechte der Beamten zuständig: Die Regierung hat dem Arbeitsgericht die Befugnis entzogen, Fälle im Zusammenhang mit den Rechten von Beamten zu prüfen, so dass diese ihre Fälle in der Praxis nirgends mehr vorbringen können. Auf diese Weise werden die Mitgliedsorganisationen der COLETU, der Vereinigung öffentlich Bediensteter (LUPE) und der Lehrergewerkschaft daran gehindert, ihre Mitglieder zu unterstützen.