Madagaskar
Das Streikrecht unterliegt Beschränkungen, und im Januar wurde ein neues Gesetz für Freie Exportzonen verabschiedet. Innerhalb von nur zwei Monaten wurde das Arbeitsrecht in einer Art und Weise geändert, die nur zur Verschlechterung der Gewerkschaftsrechtslage führen kann.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Die Verfassung vom April 2007 garantiert den Beschäftigten sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors, mit Ausnahme der Seeleute und derjenigen in sogenannten wesentlichen Diensten, das Recht auf den Beitritt zu und die Gründung von Gewerkschaften. Gemäß dem geltenden Arbeitsgesetz wird die Gründung, Organisation und Arbeit von Gewerkschaften jedoch per Erlass geregelt. Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie das Bankwesen fallen in die Gruppe der wesentlichen Dienste, was erheblich über die IAO-Definition hinausgeht.
Tarifverhandlungen: Das Recht auf Tarifverhandlungen ist in der Arbeitsgesetzgebung festgeschrieben.
Seeleute sind durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht abgedeckt. Im Schifffahrtsgesetz wird ihnen zwar das Recht auf Tarifabschlüsse zugestanden, doch ihr Vereinigungsrecht ist nicht ausdrücklich in den Bestimmungen aufgeführt.
Neue Streikrechtsbeschränkung in der Verfassung verankert: Artikel 33 der im April 2007 angenommenen Verfassung besagt, dass das Streikrecht zwar anerkannt werde, die Aufrechterhaltung des öffentlichen Dienstes und die Sicherheit sowie die Grundversorgung der Nation dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden dürften. Diese Bestimmung ist viel zu breit gefasst, da sie sich auf alle Staatsbediensteten bezieht und auch im privaten Sektor keine Beschäftigten direkt davon ausnimmt.
Einmischung der Regierung und Schiedsverfahren: Das Streikrecht wird anerkannt, doch müssen die Arbeitnehmer im Vorfeld alle von der Regierung festgelegten Schlichtungs-, Vermittlungs- und Schiedsverfahren durchlaufen haben. Die Regierung kann Staatsbedienstete an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, um einen Streik zu beenden oder abzuwenden, wenn es sich dabei um einen Bereich handelt, der unter ihre breit gefasste Definition "wesentlicher Dienste" fällt.
Laut Arbeitsgesetz ist gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung verboten.
Neues FEZ-Gesetz verabschiedet: Im Januar wurde ein neues Gesetz für Freie Exportzonen (FEZ) ohne Konsultation der Gewerkschaften verabschiedet. Das Gesetz schränkt die Rechte der FEZ-Beschäftigten ein und ermöglicht es den Arbeitgebern, die Beschäftigten unter Entlassungsandrohung länger arbeiten zu lassen, was massiver Ausbeutung Tür und Tor öffnet.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Im März fegte Wirbelsturm "Ivan", der verheerendste, den das Land je erlebt hat, über Madagaskar hinweg. Mindestens einhundert Menschen kamen ums Leben, und mehr als 300.000 wurden obdachlos. Ebenfalls im März gaben die Behörden bekannt, dass das Land seine ersten Barrel Öl gefördert habe. Die reichhaltigen Rohstoffvorkommen Madagaskars locken zahlreiche ausländische Unternehmen an, aber die fehlende Transparenz bei der Unterzeichnung von Verträgen gibt Anlass zu der Befürchtung, dass die lokale Bevölkerung kaum davon profitieren wird.
Gewerkschaftsrechte weitgehend missachtet: Der Umfang der landwirtschaftlichen Subsistenzwirtschaft und der informellen Wirtschaft einerseits und die relative Gleichgültigkeit der Regierung sowie die Abneigung der Arbeitgeber gegen Gewerkschaftsaktivitäten andererseits tragen dazu bei, dass die Arbeitsgesetzgebung nur für eine geringe Minderheit der Beschäftigten gilt, die zudem häufig unter gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung zu leiden haben.
Gewerkschaften im Bergbau ignoriert: Die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren wiederholt die fehlende Transparenz bei Vertragsabschlüssen zwischen der Regierung und den Bergbauunternehmen kritisiert. Die Gewerkschaften wurden bezüglich dieser Projekte nie konsultiert.
Zahlreiche Rechtsverstöße in den Freien Exportzonen: In der Praxis werden die Gewerkschaftsrechte tagtäglich verletzt, weil es am politischen Willen und an den erforderlichen Ressourcen fehlt. Die Beschäftigten haben große Probleme, wenn sie Gewerkschaften gründen oder Tarifverhandlungen führen wollen. In Betrieben, in denen eine Gewerkschaft dennoch anerkannt wurde, ist es äußerst schwierig, Gewerkschaftssitzungen abzuhalten, wenn sie nicht schlichtweg verboten werden, und die Gewerkschaften beklagen sich über den fehlenden guten Willen auf Seiten der Arbeitgeber, wodurch ein wirklicher Dialog zwischen den Sozialpartnern verhindert werde. In den Freien Exportzonen verfügt lediglich ein Betrieb von 62 über einen Tarifvertrag. Die Gewerkschaften berichten über Rechtsverstöße wie obligatorische Überstunden, Nachtarbeit für Frauen und sexuelle Belästigung.
Einmischung der Regierung in Gewerkschaftsangelegenheiten: Kraft eines Regierungserlasses aus dem Jahr 2000 wurden die Gewerkschaften aufgefordert, eine Mitgliederliste und eine Kopie ihrer Statuten vorzulegen sowie die Namen der Gewerkschaftsfunktionäre anzugeben. Regierungsangaben zufolge wollte man damit lediglich die Repräsentativität der Gewerkschaften feststellen. Bei der IAO vertritt man die Ansicht, eine Auflistung der Mitgliedsbeiträge solle für diesen Zweck genügen, da die Gewerkschaftsmitglieder durch ihre namentliche Nennung stärker gefährdet seien, Opfer gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung zu werden.
Angaben der madagassischen Gewerkschaften zufolge mischt sich das Ministerium für den öffentlichen Dienst und die Arbeits- und Sozialgesetzgebung in die Wahlen der Arbeitnehmervertreter für verschiedene dreigliedrige Gremien ein, organisiert Aufgaben, bei denen Arbeitnehmervertreter ohne Wissen ihrer Bünde involviert sind, um sie dadurch in regionale dreigliedrige Gremien zu ernennen und fordert von den Dachverbänden für die Mitgliedschaft in diesen Gremien über die bereits benannten Kandidaten hinaus die Nennung weiterer Personen.