Mosambik
Die kürzlich vorgenommene Reform des Arbeitsgesetzes, durch die nun auch den Beschäftigten des öffentlichen Sektors ein Gewerkschaftsbeitritt ermöglicht wird, muss noch in die Praxis umgesetzt werden. Im privaten Sektor wird das Tarifverhandlungsrecht weiterhin in großem Umfang verletzt.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Arbeitsgesetz erkennt das Recht öffentlich Bediensteter und von Beschäftigten in der Staatsverwaltung auf eine gewerkschaftliche Organisierung an und gilt sowohl für die zentralen Institutionen in der öffentlichen Verwaltung als auch für lokale staatliche Gremien und Behörden, öffentliche Institutionen und andere untergeordnete Institutionen. Ausgeschlossen von dem Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften sind jedoch Beschäftigte der Feuerwehr, der Justizbehörden und Wachpersonal in Haftanstalten.
Streikrecht: Missachtung internationaler Arbeitsnormen: Der IAO-Sachverständigenausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen hat festgestellt, dass Abschnitt 189 des Gesetzentwurfes im Falle wesentlicher Dienste ein obligatorisches Schiedsverfahren vorsehe und dass darunter auch Dienste fielen, wie etwa die Post, die Erdölbranche, der meteorologische Dienst sowie die Ver- und Entladung von Vieh und verderblichen Lebensmitteln, die die IAO nicht als wesentlich betrachtet. Auch die in dem Entwurf enthaltenen Streikrechtsbestimmungen müssten den IAO-Normen angepasst werden, um die zeitliche Begrenzung des Streikrechtes aufzuheben und dafür zu sorgen, dass eine unabhängige Einrichtung darüber entscheidet, ob ein Streik rechtmäßig ist oder nicht.
Ferner hat der Sachverständigenausschuss festgestellt, dass der Gesetzentwurf zwar gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und Einmischungen untersage, aber keine ausreichend abschreckenden Strafen vorsehe. Außerdem hat er die Möglichkeit von Tarifverhandlungen für nicht in der Staatsverwaltung tätige öffentlich Bedienstete gefordert.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Trotz des starken Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren und der von den internationalen Finanzinstitutionen begrüßten makroökonomischen und politischen Stabilität gehört Mosambik nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Einkommensungleichheiten innerhalb der Bevölkerung haben zugenommen, und die Menschen hatten erneut unter Naturkatastrophen (Überflutungen entlang des Sambesi im Januar 2008), unregelmäßigen Ernten, Malaria und HIV-Aids zu leiden.
Arbeitgeber blockieren Gewerkschaftsarbeit: Der Gewerkschaftsbund Organizaçao dos trabalhadores moçambicanos–Central sindical (OTM-CS) hat in den letzten Jahren über häufige Gewerkschaftsrechtsverletzungen seitens der Arbeitgeber berichtet, die versuchen, die Gewerkschaften am Schutz ihrer Beschäftigten zu hindern und Tarifverträge nicht einhalten, ebenso wenig wie staatliche Gesetze zum Schutz der Beschäftigten vor einer Entlassung. Gewerkschaftsvertretern wird mit einer Entlassung gedroht, und Gewerkschaftsmitglieder sind unter falschem Vorwand entlassen worden. Darüber hinaus führten die Arbeitgeber Desinformationskampagnen über Gewerkschaften durch und hinderten Organisatoren am Betreten von Betrieben, um Mitglieder zu werben. Der OTM-CS hat zudem über Fälle berichtet, in denen Einstellungen davon abhängig gemacht wurden, dass die betreffenden Personen keiner Gewerkschaft angehörten, vor allem bei den jüngsten Bewerbern.
Freie Exportzonen: Gewerkschafter diskriminiert: Gewerkschafter/innen sehen sich mit Diskriminierung und ungerechtfertigten Entlassungen konfrontiert, und Beschäftigte werden entlassen, wenn sie streiken. Tarifverträge werden nicht eingehalten, und der Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit wird nicht beachtet.
Tarifverhandlungsrecht untergraben: In einem jüngsten Bericht des Arbeitsministeriums über durchgeführte Inspektionen heißt es, dass von den 522 besuchten Betrieben lediglich 16 einen Tarifvertrag mit ihren Beschäftigten unterzeichnet hatten.