Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Ruanda

Einwohner: 10.000.000 / Hauptstadt: Kigali
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Der seit mehreren Jahren praktisch nicht mehr praktizierte soziale Dialog hat sich generell weiter verbessert, aber es kam nach wie vor zu gewerkschaftsfeindlichen Belästigungen.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Alle Beschäftigten, auch die im öffentlichen Dienst, jedoch mit Ausnahme der Beamten und Staatsbediensteten, haben das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften. Im Rahmen des Arbeitsgesetzes aus dem Jahr 2002, das mit technischer Unterstützung der IAO konzipiert wurde, sind Landarbeiter/innen jetzt berechtigt, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Dieses Gesetz sieht ferner vor, dass auch ausländische Beschäftigte in ein Gewerkschaftsamt gewählt werden können, wenn sie sich mindestens fünf Jahre lang in dem Land aufgehalten haben und unter der Bedingung, dass nicht mehr als ein Drittel der Gewerkschaftsämter von Ausländern bekleidet werden.

Die Gewerkschaften müssen sich beim Justizministerium anmelden, um offiziell anerkannt zu werden, aber dies ist reine Formalität.

Das Recht auf Tarifverhandlungen wird anerkannt, und am 2. November 2005 wurde per Präsidialerlass ein Nationaler Arbeitsrat eingerichtet.

Streikrecht: Das Arbeitsgesetz schränkt das Streikrecht ein. Streiks dürfen nach wie vor erst nach der obligatorischen Einschaltung eines Schlichtungsausschusses genehmigt werden. Darüber hinaus wird seit 2002 auf die Umsetzungsverordnung für diesen Ausschuss gewartet, so dass wissentlich eine Gesetzeslücke entstanden ist, die verhindert, dass dieses Recht in der Praxis wahrgenommen werden kann.

Die Definition der "wesentlichen" Dienste, in denen Streiks untersagt sind, ist übermäßig breit gefasst. Die Regierung hat eine Änderung des Arbeitsgesetzes zugesagt, um der Kritik bezüglich der Missachtung des Vereinigungsrechtes der Beamten und des Streikrechtes in wesentlichen Diensten Rechnung zu tragen.

Die Wahrnehmung des Streikrechtes wird zum Teil mit einer "Störung der öffentlichen Ordnung" verwechselt, was harte gesetzliche Strafmaßnahmen nach sich zieht und die Gewerkschaften stark einschränkt.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Seit den ersten wirklichen Gewerkschaftswahlen im Jahr 2007 hat der Gewerkschaftsdachverband, die Centrale des syndicats des travailleurs du Rwanda (CESTRAR), eine deutliche Verbesserung des sozialen Klimas festgestellt. Die vor geraumer Zeit begonnenen Tarifverhandlungen wurden abgeschlossen, und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium hat sich verbessert. Dennoch berichtete die CESTRAR nach wie vor über die Belästigung aktiver Gewerkschaftsmitglieder, die bedroht und zum Teil ungerechtfertigterweise oder wegen angeblicher "Stellenstreichungen" oder "Personaleinsparungen" entlassen werden.