Tansania
Es ist äußerst schwierig für die Gewerkschaften, Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen. Es kommt nach wie vor zu zahlreichen Streikaufrufen, aber das Verfahren ist sehr komplex und Streiks werden häufig als illegal betrachtet. In Sansibar sind Streiks generell verboten.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit - Übermäßige Befugnisse des Registrators: Das Gewerkschaftsgesetz ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gründung von Gewerkschaften, es enthält jedoch mehrere Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte. Gewerkschaften müssen mindestens 20 Mitglieder haben, um sich registrieren lassen zu können, und eine Registrierung muss binnen sechs Monaten nach der Gründung einer Gewerkschaft erfolgen. Gewerkschaften, die sich nicht registrieren lassen, müssen mit einer Bestrafung rechnen.
Die Gewerkschaften müssen dem Registrator jedes Jahr eine Liste ihrer Mitglieder sowie ihren Jahresabschluss vorlegen, und der Registrator kann die Zulassung einer Gewerkschaft aussetzen, wenn die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Die Mitgliedschaft bei anderen Organisationen kann aufgehoben werden, wenn zuvor nicht die Genehmigung der Regierung eingeholt wurde oder wenn sich die betreffende Organisation in den Augen der Regierung noch mit anderen Problemen als der Regelung der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen befasst.
Die Regierung legt auch die Amtsdauer von Gewerkschaftern fest. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Regierung können Geld- und/oder Gefängnisstrafen verhängt werden. In jeder Organisation darf nur ein Mitglied der Gewerkschaftsführung sein Amt hauptamtlich wahrnehmen. Die übrigen müssen Vollzeitbeschäftigte in dem Unternehmen bzw. Sektor sein, in dem sie gewählt wurden.
Tarifverhandlungen: Tarifverhandlungen sind gesetzlich verankert. Tarifverträge müssen dem Arbeitsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden, und ihre Eintragung kann abgelehnt werden, wenn sie sich nicht im Einklang mit der Wirtschaftspolitik der Regierung befinden.
Verbot von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Das Gesetz für den öffentlichen Dienst (Verhandlungsverfahren) aus dem Jahr 2002 besagt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht tarifverhandlungsberechtigt sind. Außerdem legt die Regierung die Gehälter der Regierungsangestellten und der Beschäftigten staatlicher Organisationen fest. Ferner sind für die Gründung einer Gewerkschaft mindestens 30 Personen erforderlich, was gemessen an internationalen Normen exzessiv ist. Es untersagt Streiks von Personen wie den Leitern öffentlicher Bildungseinrichtungen. Zudem ist ein obligatorisches Schiedsverfahren vorgesehen, das die Behörden anordnen können, um die Umstände und Bedingungen staatlich Bediensteter festzulegen. Dies kommt in der Praxis einem Streikverbot gleich.
Streikrecht: Im Jahr 2007 wurden Richtlinien zur Inkraftsetzung des Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungsgesetzes verabschiedet. Streiks sind im Falle von Interessenskonflikten erlaubt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden; Rechtskonflikte werden an ein Arbeitsgericht verwiesen. Bevor ein legaler Streik stattfinden kann, muss eine 30-tägige Vermittlungsfrist eingehalten werden und eine Streikurabstimmung stattfinden. Mittelbare Streiks sind dann zulässig, wenn der ursprüngliche Streik legal ist, eine Beziehung zwischen dem direkt und dem indirekt betroffenen Arbeitgeber besteht und die mittelbare Aktion in einem angemessenen Verhältnis steht. Im Falle eines mittelbaren Streiks ist eine Ankündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.
Wer an rechtmäßigen Streiks teilnimmt, ist vor Repressalien nicht gesetzlich geschützt. Streiks sind verboten, wenn die Regierung der Ansicht ist, dass das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung dadurch gefährdet würden, und die Zahl der Sektoren, für die diese Bestimmung gilt, wurde soeben per Gesetz ausgeweitet, so dass nahezu 50% aller Dienste darunter fallen, einschließlich der Feuerwehr, der Zivilluftfahrt, der Telekommunikationsbranche, der Gesundheitsdienste und damit verbundener Labordienste sowie der Elektrizitätswirtschaft. In anderen Sektoren können Streiks nach einem komplizierten Untersuchungsverfahren entweder vorübergehend oder auf Dauer verboten werden.
Sansibar und Pemba: Die Regierung von Sansibar wendet für die Inseln Sansibar und Pemba eine besondere Gesetzgebung an. Sie gilt ausschließlich für die Privatwirtschaft und bietet den Beschäftigten keinen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.
Stärkere Beschränkungen in Sansibar: In Sansibar gelten wesentlich stärkere Gewerkschaftsrechtsbeschränkungen als in anderen Landesteilen. Es sind mindestens 50 Mitglieder erforderlich, um eine Gewerkschaft gründen zu können, und der Gewerkschaftsregistrator verfügt über umfangreiche Befugnisse, um die Registrierung zu beschränken, beispielsweise wenn ihm die gewerkschaftlichen Bestimmungen nicht passen. Wer ein Gewerkschaftsamt übernehmen will, muss über ausreichende Lese- und Rechtschreibkenntnisse verfügen. Das Oberste Gericht kann in Gewerkschaftsangelegenheiten eingreifen, indem es den Registrator als Liquidator einer Gewerkschaft einsetzt.
Streiks sind generell verboten.
Auf dem Festland gibt es drei Freie Exportzonen (FEZ), in denen die Arbeitsbedingungen mit denen außerhalb der Zonen vergleichbar sind. Auf Sansibar gibt es zwei FEZ, in denen es unbestätigten Berichten zufolge zu Gewerkschaftsrechtsverletzungen komme.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Das Arbeitsministerium hat die Arbeitgeber aufgefordert, sich versöhnlicher gegenüber den Gewerkschaften zu zeigen, ihnen Organisierungsaktivitäten zu gestatten und mit ihnen zu verhandeln, um den sozialen Frieden zu wahren, unnötige Streiks zu vermeiden, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und ehrgeizigere wirtschaftliche Ziele anzupeilen. Dasselbe Ministerium gab zudem seine Absicht bekannt, "massiv Jagd auf Wanderarbeitskräfte zu machen, die in zahlreichen Sektoren beschäftigt sind, ohne die vorgeschriebenen gesetzlichen Verfahren eingehalten zu haben".
Privatisierung – Arbeitnehmerrechte werden ignoriert: Den Beschäftigten in privatisierten Industrien wird trotz äußerst schwieriger Arbeitsbedingungen weder das Vereinigungsrecht noch das Recht auf Tarifverhandlungen zugestanden. Es kursieren Berichte, wonach einige Arbeitgeber die Gewerkschaftsbeiträge zwar von den Löhnen der Beschäftigten abzögen, sie den Gewerkschaften jedoch erst nach langen Verzögerungen oder überhaupt nicht überwiesen.
Schwierigkeiten bei der Organisierung legaler Streiks: Aufgrund der langwierigen, umständlichen Verfahren für die Ausrufung eines legalen Streiks tendieren die Beschäftigten zu illegalen wilden Streiks und Arbeitsniederlegungen. Im Oktober begannen die Lehrer nach endlosen, ergebnislosen Gerichtsverfahren der Lehrergewerkschaft Tanzania Teachers Union (TTU) mit selektiven Streiks. Am 14. Oktober wandten sich erboste Lehrkräfte nach einem gerichtlichen Streikverbot gegen die führenden Vertreter der TTU. Ein Streik von 2.000 Beschäftigten der National Microfinance Bank wurde von einem Arbeitsgericht ebenfalls für illegal erklärt. Der Arbeitgeber drohte der Führungsspitze der Gewerkschaft Tanzania Union of Industrial and Commercial Workers (TUICO) daraufhin unverzüglich mit Disziplinarmaßnahmen gegen Streikende, die nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten. Eisenbahnern erging es bei Gericht nicht besser.
Beschäftigte eines Fischverarbeitungsbetriebes während eines offiziellen Besuchs eingeschlossen: Berichten zufolge wurden die Beschäftigten eines Fischverarbeitungsbetriebes in der Region Mara von ihrem Arbeitgeber während eines Besuchs von Vizepräsident Ali Mohamed Shein in einem Raum eingeschlossen, um zu verhindern, dass sie den Besuch dieses hohen Regierungsvertreters dazu nutzen konnten, ihre Beschwerden vorzutragen. Sie arbeiten unter harten Bedingungen und werden von ihren Vorgesetzten häufig aggressiv behandelt. Die meisten von ihnen arbeiten bereits seit Jahren mit befristeten Verträgen, und wenn sie sich bei der Betriebsleitung beschweren, wird ihnen mit Entlassung gedroht.
350 streikende Textilarbeiter entlassen: Im Februar wurden 350 streikende Beschäftigte des Textilherstellers Sunflag entlassen, die dagegen protestiert hatten, dass die vom Arbeitgeber zugestandenen Lohnerhöhungen weit unter den Regierungsvorschlägen lagen. Etwa hundert Beschäftigte wurden später in einem anderen Betrieb des Unternehmens wieder eingestellt.