Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Afrika

Angesichts des zunehmenden Kaufkraftverlustes und der Nahrungsmittelkrise sehen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Afrika häufig Arbeitgebern gegenüber, die nur wenig geneigt sind, ihre Forderungen zu erfüllen. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor haben die Arbeitgeber alles darangesetzt, um Arbeitnehmerproteste zu unterdrücken und in heuchlerischer Weise das Konzept von öffentlicher Ordnung und wirtschaftlicher Entwicklung geltend gemacht, um hart durchzugreifen.

Am 6. und 7. April kam es im ägyptischen Mahalla, einer Arbeiterstadt im Nildelta nördlich von Kairo, zu Unruhen, nachdem die Sicherheitskräfte die Arbeitnehmervertreter bei der Weberei Misr Spinning and Weaving Company, der größten Textilfabrik des Landes, gezwungen hatten, ihren Streik abzusagen. Die Bevölkerung sah darin eine Provokation und ging in großer Zahl auf die Straße. Bei den anschließenden Repressionen kamen sechs Menschen ums Leben, 200 Beschäftigte wurden verhaftet und drei aktive Gewerkschaftsmitglieder 54 Tage lang inhaftiert. Im August wurden 32 Arbeitnehmerinnen einer Zigarettenfabrik entlassen und brutal behandelt, weil sie eine ungerechtfertigterweise entlassene Kollegin unterstützt hatten. Die ägyptischen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wissen, dass sie in einem Land, das den Ausnahmezustand um weitere zwei Jahre verlängert hat, mit gnadenloser Unterdrückung rechnen müssen, wenn sie für ihre demokratischen Ideale eintreten. Dasselbe gilt für Tunesien, wo die Polizei in der Bergbauregion Gafsa übermäßig gewaltsam vorging. Die Ungerechtigkeiten und Vetternwirtschaft in dieser Gegend führten zu einer Welle sozialer Unruhen, wobei eine Person ums Leben kam und Dutzende Beschäftigte und aktive Gewerkschaftsmitglieder mit hohen Haftstrafen belegt wurden. In Algerien und auch in Marokko wurden die Gewerkschaften schikaniert, weil sie entschieden für Reformen eintraten und sich weigerten, sich der Regierung zu beugen.

In Simbabwe schürte die Regierung ein Klima des Terrors gegen politische Gegner und all diejenigen, von denen sie vermutete, dass sie Veränderungen anstrebten und die Wahlen in ihren Gemeinwesen beeinflussen konnten, wie etwa Gewerkschafter und Lehrkräfte. Die Gewerkschaften sahen sich während des gesamten Jahres mit Gewalt konfrontiert. Ein Gewerkschafter wurde getötet, mehrere andere wurden gefoltert, aktive Gewerkschafterinnen wurden sexuell misshandelt, Dutzende Gewerkschafter – darunter zahlreiche führende Gewerkschaftsvertreter – wurden verhaftet und/oder verprügelt, und Gewerkschaftsbüros wurden verwüstet. Die systematischsten Gewerkschaftsrechtsverletzungen wurden in Ländern mit den autoritärsten Regimen, wie Simbabwe, begangen. Weitere Beispiele für dieses Phänomen sind Swasiland, wo Gewerkschaftsaktivitäten brutal unterdrückt werden, der Sudan und die Länder am Horn von Afrika, wo Gewerkschaftsarbeit in der Praxis unmöglich ist. In Äthiopien wurde der Lehrervereinigung ETA die Rechtsgrundlage entzogen, als die Gerichte endgültig zugunsten einer regierungsnahen Gewerkschaft entschieden.

In vielen Ländern sind die zahlreichen Gewerkschaftsrechtsverletzungen auf Unsicherheit, politische Unruhen und bewaffnete Konflikte zurückzuführen. In der Côte d'Ivoire wurde ein Streik "versetzter" Beamter im Norden des Landes von ehemaligen Rebellensoldaten, die diesen Teil des Landes nach wie vor kontrollieren, gewaltsam beendet. In Mauretanien, wo das Militär am 6. August den ersten seit der Unabhängigkeit des Landes demokratisch gewählten Präsidenten stürzte, wurden die Gewerkschaftsrechte mit Füßen getreten: Zwei Demonstrationen wurden aufgelöst, die Beschäftigten wurden misshandelt, und Gewerkschaftsbüros wurden belagert. Im Tschad, in der Zentralafrikanischen Republik, in Burundi und der Demokratischen Republik Kongo − wo Tausende Frauen vergewaltigt wurden − können die Gewerkschaften aufgrund des allgemeinen Klimas der Gewalt ihre Arbeit kaum verrichten. In Guinea wurden nach dem Putsch vom 23. Dezember 2008 im Anschluss an den Tod des Präsidenten Maßnahmen zum Verbot von gewerkschaftlichen und politischen Aktivitäten beschlossen.

Die Erschließung der reichhaltigen Rohstoffvorkommen Afrikas hat in keiner Weise zu einer besseren Achtung der Gewerkschaftsrechte geführt. In Sambias berühmter Kupferregion, dem Copperbelt, haben die Gewerkschaften beispielsweise wiederholt das sich stetig verschlechternde soziale Klima im Bergbau kritisiert. Der Großteil dieser Branche befindet sich in der Hand chinesischer Unternehmen, die häufig als brutal und gleichgültig gegenüber den Grundrechten ihrer Beschäftigten und den Arbeitsschutznormen gelten. Der "Fluch des Erdöls", d.h. die These, der zufolge die Öleinnahmen nur einer Minderheit zugute kommen und Anlass zu Konflikten geben, bewahrheitete sich erneut im Sudan und im Tschad, wo Gewerkschaftsaktivitäten entweder streng kontrolliert oder unterbunden werden. Auch ein anderer Trend setzte sich im Jahr 2008 fort, der asiatischer Unternehmen, hauptsächlich chinesischer Betriebe, die sich in großer Zahl in Afrika niedergelassen haben und zahlreiche Beschäftigte aus ihren Heimatländern, die sie beliebig ausbeuten können, für sich arbeiten lassen. Diese Wanderarbeitskräfte verfügen über keinerlei gewerkschaftlichen Schutz. In Äquatorialguinea wurde ein Streik chinesischer Beschäftigter blutig von den Sicherheitskräften beendet. Zwei Beschäftigte wurden dabei getötet, viele andere wurden verletzt, und 300 Streikende wurden nach China zurückgeschickt. Die Regierung des Landes sprach lediglich von einem Aufstand, ohne dies näher zu erläutern, und erklärte, dass sie diese Art von Unruhen nicht in ihrem Land dulde, während die chinesischen Behörden das Verhalten ihrer Landsleute kritisierten.

In vielen afrikanischen Ländern greifen die Arbeitgeber zunehmend auf Subunternehmen, befristete Arbeitsverträge und andere prekäre Beschäftigungsformen zurück, um die Gewerkschaftsrechte zu untergraben. In Nigeria übten die Erdölgewerkschaften scharfe Kritik an den Manövern multinationaler Unternehmen, die Rationalisierungs- und Umstrukturierungsverfahren ausnutzen, um Beschäftigte zu entlassen, allen voran aktive Gewerkschaftsmitglieder.

Es gab aber auch vereinzelt gute Nachrichten. In Liberia konnte die Gewerkschaft der Beschäftigten von Firestone nach jahrelangem Kampf einen Tarifvertrag abschließen, und in einigen Ländern, die ihnen sonst eher feindselig gegenüberstehen, wurden unabhängige Gewerkschaften schließlich anerkannt. Mehrere Länder (Burkina Faso, Kenia, Mosambik und Namibia) haben schließlich ihr Arbeitsgesetz in einer Art und Weise geändert, die die Wahrnehmung der Gewerkschaftsrechte erleichtert.

In Madagaskar war das Gegenteil der Fall. Dort hat die Regierung nicht nur neue Streikrechtsbeschränkungen eingeführt, sondern – ohne Konsultation der Gewerkschaften – auch ein Gesetz für Freie Exportzonen (FEZ) verabschiedet, das die Arbeitgeber dazu befugt, die Beschäftigten unter Entlassungsandrohung länger arbeiten zu lassen. Auch in Mauritius und Namibia, wo sich die Behörden darum bemühen, ihre FEZ durch weitere Ausnahmen von den geltenden Gesetzen noch attraktiver für Investoren zu machen, sieht es nicht wesentlich besser aus.