Bolivien
Arbeitsniederlegungen und Streiks dauerten 2008 fort, verschärft durch die Welle der Entlassungen in Bergwerken und im staatlichen Sektor. Wegen der Separatistenbewegung der Präfekturen in einem halbmondförmigen Teil des Landes (Media Luna) kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen 16 Bauern getötet und Dutzende verletzt wurden. Gewerkschaften organisierten außerdem Demonstrationen, um die von der MAS-Regierung (Movimiento Al Socialismo – MAS) vorgeschlagenen Verfassungsänderungen und vor allem die Renten- und Arbeitsreform zu unterstützen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Die Verfassung erkennt die gewerkschaftliche Organisierung zum Zweck der Verteidigung, Vertretung, Unterstützung, allgemeinen und kulturellen Bildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an. Das Arbeitsgesetz von 1942 enthält jedoch zahlreiche Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit. So verlangt es eine Vorabgenehmigung der Regierung für die Bildung einer Gewerkschaft und gestattet nur eine Gewerkschaft je Betrieb. Bestimmte Gruppen von Landarbeiter(inne)n können das Recht nicht in Anspruch nehmen, weil sie aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. Für Branchen- oder Berufsgewerkschaften ist eine Mindestmitgliederzahl von 20 vorgeschrieben, und Industriegewerkschaften werden erst anerkannt, wenn mindestens 50% der Beschäftigten eines Betriebes beigetreten sind. Den Beamten enthält das Gesetz die Vereinigungsfreiheit vor, mit Ausnahme von Beschäftigten im Gesundheits-, Bildungs- und Erdölsektor.
Laut Gesetz können Arbeitsinspektoren an den Sitzungen von Gewerkschaften teilnehmen. Sie kontrollieren deren Tätigkeit. Das Gesetz lässt ferner die Auflösung von Gewerkschaften per Verwaltungsbeschluß zu. Mitglieder der leitenden Gremien von Gewerkschaften müssen bolivianische Staatsangehörige und außerdem reguläre Beschäftigte des Unternehmens sein, in dem sie sich zur Gewerkschaftswahl stellen. Durch diese beiden Auflagen wird das Recht der Beschäftigten eingeschränkt, ihre Vertreter frei zu wählen. Eine internationale Mitgliedschaft von bolivianischen Gewerkschaften erlaubt das Gesetz nicht.
Per Oberstem Dekret Nr. 29539 vom 1. Mai 2008 wurde geregelt, dass der gewerkschaftsrechtliche Schutz gemäß Gesetz Nr. 3352 ab dem Datum der Wahl des jeweiligen Gewerkschaftsführers gilt. Damit wurde die vorherige Regelung aufgehoben, die den Schutz durch die Gewerkschaftsrechte von der Erteilung der offiziellen Anerkennung des Arbeitsministeriums abhängig machte. Das Risiko der Entlassung von Gewerkschaftsführern während dieses Verwaltungsvorgangs ist somit beseitigt.
Anfang Oktober gab die Regierung bekannt, dass die Konsultationen bezüglich des Vorentwurfs des Arbeitsprozeßrechts, der den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zur Prüfung vorgelegt worden war, abgeschlossen seien. Das neue Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es würde die Unverzichtbarkeit und den Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie eine faktisch kostenlose Arbeitsjustiz festschreiben. Es würde ferner Sanktionen gegen Beamte bei Verschleppung der Rechtsprechung, sittenwidrigen Zahlungsaufforderungen und anderen gegen das Arbeitsrecht verstoßenden Praktiken einführen.
Die neue Verfassung wurde von der Verfassunggebenden Versammlung am 26. Dezember 2007 verabschiedet. Im Januar 2009 wird in einer Volksabstimmung über die Verfassung entschieden. Sie erweitert die Rechte auf gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen und gewährt den Gewerkschaften und der Gewerkschaftsführung einen erweiterten Schutz. Zudem erkennt sie das Streikrecht und die Vereinigungsfreiheit für Landarbeiter/innen und Selbständige an.
Tarifverhandlungen: Öffentliche Bedienstete, die nicht in der staatlichen Verwaltung arbeiten und Landarbeiter/innen – u. a. – können dieses Recht nach wie vor nicht geltend machen.
Streikrecht: Streiks sind im öffentlichen Dienst, einschließlich Banken und öffentliche Märkte, gesetzlich verboten. Für alle anderen Beschäftigten unterliegt das Streikrecht strengen Auflagen. Ein Streik ist nur dann legal, wenn sich drei Viertel der betroffenen Beschäftigten in der Urabstimmung dafür aussprechen. Zudem kann die Zwangsschlichtung angeordnet werden, um einen Streik oder einen Arbeitskampf in Branchen zu beenden, die von der IAO nicht zu den wesentlichen gezählt werden. General- und Sympathiestreiks sind ganz verboten. Wird ein Streik für illegal erklärt, können Streikende nach Artikel 234 des bolivianischen Strafgesetzes zu Haftstrafen von einem bis fünf Jahren und zu einer Sonderstrafe, der zusätzlichen Pflichtarbeit, verurteilt werden.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die innenpolitische Agenda Boliviens war 2008 geprägt vom Volksentscheid, der Evo Morales im Amt des Präsidenten der Republik bestätigte, und dies vor dem Hintergrund des Konflikts mit dem Nationalen Demokratischen Rat CONALDE (Consejo Nacional Democrático), bestehend aus den "separatistischen" Präfekturen von Santa Cruz, Tarija, Pando, Beni und Chuquisaca. Was Arbeitsfragen betrifft, konzentrierten sich die Gespräche vor allem auf die Reform der gesetzlichen Sozialversicherung mit einer individuellen Zuteilung. In den letzten Monaten des Jahres heizte die durch die Weltwirtschaftskrise verursachte Arbeitslosigkeit im Bergwerkssektor Arbeitskonflikte an. Streiks nahmen zu, und es kam zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wegen der Mißachtung von Rechten und Tarifvereinbarungen.
Gewalt im gesellschaftspolitischen Konflikt: Im Jahr 2008 gab es unverändert Fälle von Schikanierungen und Gewalt gegen die Führer von Gewerkschaften und Sozialverbänden. Die schlimmsten Zwischenfälle ereigneten sich in der Woche vom 11. bis 16. September, als im Zuge der Kundgebungen und Proteste gegen das Separatistenprojekt des CONALDE 16 Bauern in der Gegend von Tres Barracas nahe der Gemeinde Porvenir, getötet wurden. Nach Angaben der Ständigen Versammlung für Menschenrechte in Bolivien APDHB (Asamblea Permanente de Derechos Humanos de Bolivia) gehen diese Straftaten auf das Konto von paramilitärischen Einsatzkräften, die mit dem Präfekten der Provinz Pando, Leopoldo Fernández, in Verbindung gebracht werden. Die Bilanz des "Massakers von Pando" sind 15 Inhaftierte, mehr als 30 Verletzte und gut 100 Vermisste, mehrheitlich Bauern und Sympathisanten der MAS.