Chile
Bei der Überwachung der Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung wurden Fortschritte erzielt, aber sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor wurde über die Missachtung der Vereinigungsfreiheit berichtet.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit – Anerkennung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte: Die Beschäftigten haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ohne zuvor eine Genehmigung einholen zu müssen. Das Recht auf Tarifverhandlungen wird anerkannt, ebenso wie das Streikrecht, allerdings nur in der Privatwirtschaft.
Beschränkungen bei den Tarifverhandlungen: Tarifverhandlungen werden nur auf der Ebene von Einzelbetrieben gewährleistet. Das Gesetz von 2001 sieht "freiwillige" Tarifverhandlungen vor, d.h. die Gewerkschaften können landesweite Verträge nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aushandeln. Ebenso können Beschäftigte mit befristeten Verträgen - beispielsweise in der Landwirtschaft, in den Häfen, im Baugewerbe und in Kunst und Unterhaltung, nach der Definition im Arbeitsgesetzbuch - zwar Gewerkschaften gründen, Tarifverhandlungen jedoch nur dann führen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Änderungen des Arbeitsrechts erleichtern die Tarifverhandlungen in der Landwirtschaft, jedoch müssen die Arbeitgeber nach wie vor den Verhandlungen zustimmen. Unternehmensübergreifende Gewerkschaften können nur dann gemeinsame Tarifverhandlungen führen, wenn alle davon betroffenen Arbeitgeber damit einverstanden sind.
Einschränkungen des Streikrechts: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind nicht streikberechtigt, obwohl Lehrer/innen sowie Gemeinde- und Gesundheitsarbeiter/innen in der Vergangenheit bereits gestreikt haben. In vielen Betrieben sind Konflikte mittels eines obligatorischen Schiedsverfahrens beigelegt worden. Streiks in der Landwirtschaft sind während der Erntezeit verboten.
Anstatt die Entlassung streikender Beschäftigter zu verbieten, will es das neue Gesetz "unerschwinglich teuer" machen, Beschäftigte zu entlassen, die an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt waren. Auch wird es Unternehmen mit dem neuen Gesetz unter bestimmten Bedingungen nicht untersagt, Streikbrecher einzustellen.
Darüber hinaus wurden in das Gesetz auch "Flexibilisierungsmaßnahmen" wie die Einführung kurz befristeter Verträge sowie gelockerte Bestimmungen für die Beschäftigung Jugendlicher aufgenommen.
Gesetz über die Beschäftigung per Untervertrag (Leiharbeit): Dieses Gesetz legt die Form fest, in der ein Unternehmen nachzuweisen hat, dass es die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Vertrags- und Leiharbeitskräften einhält.
Schutz: Die Beschäftigten haben das Recht, innerhalb von sechzig Tagen Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung zu erheben. Falls die ungerechtfertigte Entlassung bestätigt wird, wird das Abfindungspaket um 30% aufgestockt. Wenn ein Richter befindet, dass ein(e) Beschäftigte(r) aufgrund seiner Gewerkschaftsarbeit entlassen wurde, hat sie/er das Recht auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz bzw. auf eine Entschädigung. Für einige Kategorien von Beschäftigten gilt diese Klausel nicht.
Für Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen können Unternehmen bestraft werden. Alle sechs Monate veröffentlicht die Regierung eine Liste mit den Unternehmen, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen haben.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Vorwürfe des Observatorio Laboral: Trotz der Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Arbeitsfragen (Observatorio Laboral) durch den chilenischen Gewerkschaftsbund CUT, die bereits einen Fortschritt bei der Überwachung der Einhaltung der Arbeitsnormen darstellt, werden weiterhin schwere Vorwürfe erhoben, hauptsächlich gegen privatwirtschaftliche Unternehmen. Taktiken wie Einschüchterungen, erzwungene Austritte und Entlassungen sind nur einige Beispiele für gewerkschaftsfeindliche Praktiken, wie sie leider in der Arbeitswelt zur Gewohnheit geworden sind.
Zwanzig Unternehmen wegen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken im ersten Halbjahr 2008 verurteilt: Das Arbeitsministerium hat eine Liste von 20 Firmen veröffentlicht, die wegen antigewerkschaftlicher Praktiken verurteilt wurden. Ungerechtfertigte Entlassungen von Gewerkschaftsführern oder -mitgliedern sind der Hauptgrund für die Sanktionen; der zweithäufigste Grund ist Mobbing von Gewerkschaftern, gefolgt vom illegalen Ersatz Streikender sowie von unrechtmäßigen Vorgehensweisen beim Abzug und bei der Einzahlung der Gewerkschaftsbeiträge.
Gewerkschaftsfeindliche Praktiken bei der Supermarktkette Santa Isabel: Marianella Fernández, die Vorsitzende der Gewerkschaft bei der Supermarktkette Santa Isabel, berichtete, dass das Unternehmen am 21. April ein Verfahren wegen Untreue und Imageschädigung gegen sie eingeleitet habe. Die Gewerkschafterin war der Meinung, dass sie zum Schweigen gebracht werden sollte, weil sie für die Rechte der Arbeitnehmer/innen eintrat. Die Gewerkschaft hat bei der Arbeitsaufsicht Anzeige gegen das Unternehmen wegen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken und Benachteiligungen erstattet und darüber den Ausschuss für Arbeit im Abgeordnetenhaus informiert, wobei sie die Unterstützung mehrerer Abgeordneter fand.
Staatsanwalt wegen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken gerügt: Der Generalstaatsanwalt Sabas Chahuán hat eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Alejandro Peña wegen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken in drei Fällen bestätigt. Im Einzelnen wird diesem vorgeworfen, Maßnahmen zur Erzwingung des Austritts aus der Gewerkschaft der Staatsbediensteten an der Staatsanwaltschaft Süd, deren Oberstaatsanwalt Peña ist, betrieben und den unfreiwilligen Austritt von 16 Personen erreicht zu haben. Dabei verfolgte er das Ziel, eine beschlussfähige Mehrheit in der Organisation zu unterlaufen.
Gewerkschaftsfeindliche Praktiken im Einzelhandel: Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des Kaufhauses Hites haben das Unternehmen wegen Missachtung des Tarifverhandlungsverfahrens beim Arbeitsministerium angezeigt. Hites wird der Versuch vorgeworfen, unter Umgehung der Gewerkschaft direkt mit den Arbeitnehmern zu verhandeln, um die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen.