Kolumbien
Trotz des Schwerpunkts, den die derzeitige Regierung auf die Frage der inneren Sicherheit legt und trotz mehrerer aufeinanderfolgender Jahre, in denen die Tötungsdelikte um 60% zurückgingen, musste 2008 ein besorgniserregender Anstieg von 25% bei Gewaltanwendungen gegen Gewerkschafter verzeichnet werden. 49 ermordete Gewerkschaftsmitglieder, davon 16 Führungskräfte bzw. 45 Männer und vier Frauen sind die Bilanz. Nach wie vor werden Anschläge verübt, Personen entführt und Todesdrohungen ausgesprochen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit ist in der kolumbianischen Verfassung verankert. Das Arbeitsgesetz sieht die automatische Anerkennung jeder Organisation mit mindestens 25 Mitgliedern vor, die ihre Gründungsurkunde vorlegt und ein einfaches Registrierungsverfahren durchläuft. Laut Gesetz steht es den Gewerkschaften frei, ihre eigenen Verfahrensregeln zu beschließen und die von ihnen wahrgenommenen Tätigkeiten zu regeln. Die Auflösung einer Gewerkschaft oder die Löschung ihrer Rechtspersönlichkeit kann nur per Gerichtsbeschluss, nicht aber durch Verwaltungsakt erfolgen.
Es bestehen jedoch gesetzliche Hindernisse für die uneingeschränkte Wahrnehmung des Vereinigungsrechts, wie z.B. die Verfügung Nr. 626 vom Februar 2008, die als einen der Gründe für eine Nichtgenehmigung der Registrierung nennt, "dass die Gründung der Gewerkschaft zu Zwecken erfolge, die sich von denen, die sich aus dem Grundrecht der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ableiten, unterscheiden". Die IAO ist der Ansicht, dass diese Ermessensbefugnis der Verwaltungsbehörde im Widerspruch zum Übereinkommen 87 stehe und hat die Regierung aufgefordert, diese Bestimmung aufzuheben.
Mit verschiedenartigen Vertragsformen wie Arbeits- und Dienstgemeinschaften, zivilrechtlichen oder kommerziellen Verträgen, die es den Beschäftigten nicht erlauben, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, werden tatsächliche Arbeitsverhältnisse verschleiert. Das im Juli 2008 verabschiedete neue Gesetz über die Arbeitskooperativen hat laut IAO nicht zu einer Lösung dieses Problems geführt.
Im Kontext der Ermordung führender Gewerkschaftsvertreter wurde am 22. Juni 2005 im Kongress das Gesetz über Gerechtigkeit und Frieden verabschiedet, dass, gemäß Regierungsverlautbarungen, die Aussöhnung fördern und die Straflosigkeit bekämpfen solle. Im Juli 2006 befand das kolumbianische Verfassungsgericht, die höchste Gerichtsinstanz des Landes, dass zahlreiche Aspekte des Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stünden. Der gesetzliche Rahmen zur Regelung dieser Demobilisierung ist nach wie vor unzureichend:
- Es ist nur auf die wenigen Mitglieder von illegalen bewaffneten Gruppen anwendbar, gegen die Ermittlungen im Gange sind oder die bereits verurteilt wurden. Es besteht nach wie vor eine hohe Straflosigkeitsrate, und gegen die Mehrzahl der Paramilitärs und Mitglieder von Guerillagruppen finden keine Ermittlungen statt.
- Die von Mitgliedern illegaler bewaffneter Gruppen begangenen Straftaten werden von der Abteilung für Gerechtigkeit und Frieden der Staatsanwaltschaft untersucht, während die Ermittlungen zu von Sicherheitskräften begangenen Menschenrechtsverletzungen der Abteilung für Menschenrechte dieses Organs obliegen. Diese Verteilung der Zuständigkeiten beeinträchtigt die Ermittlungen in Hinsicht auf eine strafrechtliche Verantwortung der Sicherheitskräfte.
- Die Möglichkeit, dass die "combatientes", die Mitglieder dieser Kampfeinheiten, Gewinn aus den illegal erworbenen Gütern ziehen, hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Entschädigungsrecht der Opfer.
- Im Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden gibt es nach wie vor keine Bestimmung, die die erneute Rekrutierung ehemaliger "combatientes" verhindert.
Die Gewerkschaftsorganisationen teilen mit, dass nur wenige von den Paramilitärs, die sich der Anwendung dieses Gesetzes unterworfen haben, Angaben über die Ermordung von Gewerkschaftsvertretern gemacht hätten.
Tarifverhandlungen:Die kolumbianische Gesetzgebung nimmt hinsichtlich der Aufgaben und Rechte der Arbeitnehmerorganisationen im öffentlichen Dienst im Hinblick auf Tarifverhandlungen eine Unterscheidung zwischen "trabajadores oficiales" (in Staatsbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer/innen)" und "empleados públicos (Beschäftigte im öffentlichen Dienst) vor. Die Gewerkschaften der Beschäftigten im öffentlichen Dienst können weder Forderungskataloge vorlegen noch Tarifverträge unterzeichnen, da ihre Verhandlungsrechte sich auf die Stellung "respektvoller Anträge" unter Ausschluss grundlegender Aspekte der Arbeitnehmer-Arbeitgeberbeziehungen wie Löhne, Leistungen und Verträge beschränken.
Viele Jahre hat die IAO darauf gedrängt, das Tarifverhandlungsrecht der öffentlich Bediensteten, die nicht in der staatlichen Verwaltung tätig sind, in wirksamer Weise anzuerkennen. Im November 2005 entschied das Verfassungsgericht, dass den Gewerkschaftsorganisationen der öffentlich Bediensteten andere Möglichkeiten für konzertierte Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden sollten, um Artikel 55 der Verfassung Wirksamkeit zu verleihen. Bis heute sind allerdings noch keine gesetzgebenden Maßnahmen erfolgt, die diese Entscheidung des Verfassungsgerichts umgesetzt hätten.
Die IAO hat gleichermaßen gefordert, sicherzustellen, dass direkt mit den Arbeitnehmern geschlossene Kollektivverträge die Position der Gewerkschaften weder schwächen noch die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften in der Praxis einschränken.
Streikrecht: Die kolumbianische Verfassung gesteht allen Beschäftigten das Streikrecht zu, mit Ausnahme der Angehörigen von Streitkräften und Polizei und der Beschäftigten in vom Gesetz als wesentlich oder vorrangig definierten öffentlichen Diensten. Die Verfassung erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, das Streikrecht zu regeln, was jedoch bisher nicht geschehen ist; statt dessen haben immer noch Gesetzesvorschriften von 1956 und 1990 Gültigkeit, die Streiks in einer breiten Skala von öffentlichen Diensten untersagen, die nicht unbedingt wesentlichen Charakter haben. Dies steht im Widerspruch zu der einschlägigen Begriffsbestimmung der IAO. Das Gesetz ermöglicht weiterhin die Entlassung von Arbeitnehmern, die an einem als illegal erklärten Streik teilgenommen haben, auch wenn die Erklärung dieser Illegalität im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vereinigungsfreiheit steht.
Kraft des im Juli 2008 verabschiedeten Gesetzes Nr. 1210 (Änderungsgesetz zu Art. 451 des Arbeitsgesetzes) wurde die Zuständigkeit für die Erklärung der Illegalität eines Streiks von der Verwaltung auf die Gerichte verlagert. Mit diesem Gesetz werden auch beträchtliche Änderungen des Arbeitsgesetzes für den Bereich der Zwangsschlichtung vorgenommen, da der Schlichtungsantrag jetzt von beiden Parteien beim Schiedsgericht zu stellen ist, wenn nicht innerhalb einer festgelegten Frist eine endgültigen Lösung des Konflikts erreicht wurde.
Das für Gewerkschaftsdachverbände geltende Verbot, Streiks auszurufen, hat weiterhin Bestand, was einer Verletzung des IAO-Übereinkommens 87 gleichkommt.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die im Bereich Arbeitsrecht herrschende Politik und die zugrundeliegenden Gesetze nehmen nach wie vor mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutzmaßnahmen aus, indem mehr als 12 Millionen Beschäftigten grundlegendste Arbeitnehmerrechte verweigert werden bzw. diese Ansprüche umgangen werden. Die einer menschenwürdigen Arbeit entgegenstehende Gesetzgebung des kolumbianischen Staates und die Umsetzung dieser Gesetze hat für fast 70% der Arbeitnehmer prekäre Arbeitsbedingungen zur Folge. Ein Beispiel für diese Prekarität sind die Arbeitskooperativen. Die internen Auseinandersetzungen in Kolumbien verursachen noch immer eine Vielzahl von Straftaten, die durch illegale bewaffnete Gruppen und Regierungstruppen begangen werden. Im Jahr 2008 versetzte die Regierung der FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) mehrfach einen schweren Schlag. Nichtsdestoweniger zeichnet die Guerrilla neben anderen Straftaten auch für Entführungen und für Rekrutierungen von Kindern verantwortlich und setzt Anti-Personen-Minen ein. Abspaltungen von paramilitärischen Gruppen, die nie vollständig von der Bewegung abgelassen haben, treten wieder sehr aktiv auf und bedrohen bzw. ermorden Zivilisten, darunter Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten. Die kolumbianische Justiz hat Fortschritte in ihren Ermittlungen bei Straftaten gemacht, die durch Paramilitärs verübt wurden. 2008 versuchte die Uribe-Regierung jedoch, diese Ermittlungen zu behindern.
Historisch einmalige Einmischung der Regierung in Gründung und Arbeit der Gewerkschaften:Die Regierung hat über das Ministerium für soziale Sicherheit eine besorgniserregende Rolle bei Einschränkungen der Gewerkschaftsarbeit gespielt. Zwischen 2002 und 2008 wurde die Registrierung von 515 gewerkschaftlichen Rechtshandlungen, davon 253 Gewerkschaftsgründungen, abgelehnt. Diese Vorgänge wurden mehrfach vor dem IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit zur Anzeige gebracht, was mehrere Empfehlungen gegen diese Form der staatlichen Willkür zur Folge hatte.
Zur Verdeutlichung dieser Vorgänge dient der Fall der Nationalen Gewerkschaft der Beschäftigten der Colvanes Ltda. (SINTRACOLVANES), gegründet am 14. Februar in Medellín. Dieser Gewerkschaft verweigerte das Ministerium für soziale Sicherheit die Registrierung. Gleichzeitig nahm der Arbeitgeber eine Entlassungskampagne gegen die Gewerkschafter vor, direkt nachdem er seitens des Ministeriums über den Antrag auf Registrierung informiert worden war. Einige Tage später wurden Berichte öffentlicht, denen zufolge Anschläge geplant waren gegen Héctor Vásquez Fernández von der Escuela Nacional Sindical, und José Joaquín Vásquez Ríos, Vorstandsmitglied des Dachverbandes Central Unitaria de Trabajadores (CUT) in Antioquia, die beide als Berater bei der Gründung von SINTRACOLVANES tätig gewesen waren. Der Gewerkschaft wurde nach diesen Entlassungen wegen mangelnder Mitgliederzahl die Registrierung verweigert.
Nur wenige besitzen in Kolumbien das Recht auf Tarifverhandlungen: In Kolumbien genießen nur 1,2% der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Schutz durch einen Tarifvertrag; im Jahr 2008 wurden nur 473 Tarifverträge unterschrieben, davon 256 Tarifabkommen mit den Gewerkschaften und 217 Kollektivverträge (direkt mit den Arbeitnehmern ausgehandelte Verträge). Die Wahrnehmung dieses Rechts nimmt folglich immer weiter ab.
Anschläge, Entführungen und Ermordungen: Von den 49 in diesem Jahr ermordeten Gewerkschaftern sind aufgrund der daraufhin landesweit erfolgten massiven Reaktionen folgende Fälle zu nennen: Die Ermordung von Guillermo Rivera Fúquene, Vorsitzender der Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten von Bogotá (SINSERVPUB), dessen Leichnam am 15. Juli, drei Monate nach seinem Verschwinden in Bogotá, in Ibagué auftauchte sowie der Mord an Leonidas Gómez Roso, Angestellter der Citibank und Chef der Nationalen Vereinigung der Bankangestellten (UNEB), der am 7. März verübt wurde. Noch am Tag zuvor hatte Gómez aktiv am Nationalen Marsch gegen den Paramilitarismus und alle Formen von Gewalt teilgenommen.
Erinnert werden soll auch an den Anschlag vom 1. April in Valle del Guamez, Putumayo, bei dem Luz Mariela Díaz López ums Leben kam. Sie gehörte der Erziehervereinigung von Putumayo an und erwartete zum Zeitpunkt ihrer Ermordung ein Kind. Zusammen mit ihr wurde der Gewerkschafter Emerson Iván Herrera umgebracht.
José Omar Galeano Martínez wurde am 23. August mit zwei Schüssen niedergestreckt, die von gedungenen Mördern aus den Elendsvierteln abgegeben wurden. Laut Angaben der CUT, der Dachgewerkschaft, der der Kolumbianische Bund der Lotterieeinnehmer (FECOLOT) angehört, führte Galeano Martínez den Kampf der Lotterieeinnehmer um das Recht auf Arbeit an, die sich gemeinschaftlich gegen die Übergabe der staatlichen Lotterien an private Konzerne wehren. Aus diesem Grund geht die CUT von einem politisch motivierten Mord aus.
Am 13. August wurde in Puerto Asís, Putumayo, Manuel Erminson Gamboa Meléndez, zweiter Vorsitzender der Landarbeitervereinigung Asociación Campesina para la Defensa del Putumayo und Mitglied des Nationalen Vorstands des Nationalen Gewerkschaftsverbandes der Land- und Viehwirtschaft (FENSUAGRO), mit Schüssen niedergestreckt.
Am 8. August wurde in Saravena, Arauca, Luis Mayusa Prada von gedungenen Mördern aus den Elendsvierteln erschossen. Bis heute hat man keinen Hinweis weder auf die Täter noch auf die Auftraggeber dieses Verbrechens. Mayusa war aus der Provinz del Meta, wo er bis wenige Tage vor seinem Tod in der unteren Führungsebene des dortigen Provinzverbandes der CUT tätig war, nach Saravena versetzt worden.
Unbefristeter Streik der Zuckerrohrschneider: Am 7. September beschlossen in der Provinz Valle del Cauca mehr als 15.000 Zuckerrohrschneider, die im Dienst der Zuckerfabriken im Südwesten des Landes stehen und verschiedenen Arbeitskooperativen in dieser Region angeschlossen sind, die Ausrufung einer allgemeinen und unbefristeten Arbeitsniederlegung. Zuvor hatten sie mit dem Verhandlungsziel einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen folgenden Forderungskatalog eingereicht: Menschenwürdige Löhne und Arbeitszeiten sowie Sicherheit und Stabilität in ihren Arbeitsbeziehungen gemäß den einschlägigen IAO-Übereinkommen.
Die Regierung ließ nicht nur den Forderungskatalog der Zuckerrohrschneider völlig außer Acht, sondern ging auf vermessene Weise gegen die Streikenden vor: Der Arbeitskonflikt wurde militarisiert und es wurde aufgrund der fälschlichen Annahme, dass "dunkle Kräfte" (die Handschrift der FARC) hinter der Bewegung steckten, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens angekündigt. Drohungen gegen führende Gewerkschaftsvertreter und konstruierte Verfahren gegen Aktivisten und den Streik unterstützende Arbeitnehmer waren die Folge. Um die Bewegung zu diskreditieren und ihr "nationale Interessen" entgegenzustellen, zögerte sie nicht, die Zuckerrohrschneider für die Erhöhung der Brennstoffpreise verantwortlich zu machen, deren Ursache jedoch in der Äthanolknappheit im Land zu suchen ist.
Todesdrohungen gegen führende Vertreter von FENSUAGRO: Eberto Díaz, Vorsitzender der FENSUAGRO, nahm am Europäischen Sozialforum teil, das vom 17. bis 21. September in Malmö stattfand. Zuvor hatte er vom 15. bis 17. September bereits an einer Ausschusssitzung über Menschenrechte in Kolumbien im Europäischen Parlament teilgenommen.
Am 18. September erhielt FENSUAGRO per E-Mail eine Nachricht, die von einer paramilitärischen Organisation, die sich "Freunde von Álvaro Uribe in Kolumbien (AUC)" nennen lässt, unterzeichnet war. In dieser Nachricht wurde unter Nennung der Namen der FENSUAGRO-Funktionäre Eberto Díaz als Vorsitzenden und Juan Efraín Mendoza als Gewerkschaftssekretär angekündigt, dass verschiedene soziale und gewerkschaftliche Organisationen, u.a. die FENSUAGRO, zu militärischen Zielen erklärt worden seien. In der Zeit, als sich Eberto Díaz in Europa aufhielt, wurden auch Drohungen gegen seine Familie ausgestoßen.
Nationale und multinationale Unternehmen zur Auslöschung der Gewerkschaften entschlossen: Das spanische multinationale Unternehmen Unión Fenosa und seine Niederlassung Electricaribe haben einen systematischen Plan zur Eleminierung der Gewerkschaft implementiert. Dieser Plan besteht aus gewerkschaftsfeindlichen Belästigungen, Verfolgungen, repressiven und illegalen Handlungen gegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit dem Ziel, dass diese ggf. existierende Frühverrentungsprogramme in Anspruch nehmen bzw. werden gegen sie fingierte Entlassungsverfahren in die Wege geleitet, um die von der Unternehmensleitung in Spanien auferlegte Austrittsquote zu erfüllen. Die Belegschaft soll so um tarifvertraglich geschützte Mitglieder der Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Elektrobranche von Kolumbien (SINTRAELECOL) reduziert werden.
Auch bei Good Year werden in dem Betrieb in Cali die Arbeitnehmer systematisch Druck und Bedrohungen ausgesetzt, damit sie aus der Gewerkschaft SINTRAINCAPLA austreten. Die zur Anwendung kommenden Methoden sind verschleierte Entlassungen sowie wiederholte Nichtbeachtung der Gewerkschaft unter vollständiger Ignorierung des IAO-Übereinkommens 87, das durch Kolumbien ratifiziert wurde.
In einem Unternehmen der Relleno Sanitario Doña Juana (Mülldeponie der kolumbianischen Hauptstadt) wurden mehr als 150 Arbeitnehmer/innen, die zu 90% einer Arbeitskooperative (Cooperativa de Trabajo Asociado – CTA) angeschlossen sind, darüber informiert, dass sie angesichts der Liquidierung ihrer CTA in Cali einen Vertrag mit einer anderen CTA in Medellín unterschreiben sollten, ohne davon unterrichtet worden zu sein, was mit ihren Einlagen, die sie in die erste CTA eingebracht hatten, passieren würde.
Die in dem Kohleunternehmen Carbosan Ltda. (Eigentümer: Carboandes und Sociedad Portuaria de Santa Marta) beschäftigten Lastenträger beschlossen die Gründung einer Gewerkschaft in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, um ihre erbärmlichen Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie erklärten, dass sie bei Arbeitstagen von zwölf Stunden ohne Pause in Wochenschichten arbeiten, wobei auf sieben Tagen in der Tagschicht sieben Tage in der Nachtschicht sowie sieben unbezahlte Ruhetage folgen. Die gesetzlich festgelegten Leistungen wie Prämien, Urlaub, Pausen, Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge werden ihnen nicht zugestanden. Dies gilt auch für die gesetzlich vorgesehene Dauerbeschäftigung, die, obwohl der Leiharbeitgeber Todo Servicios Ltda. die Abgaben in einer für eine dauerhafte Beschäftigung entsprechenden Höhe abführt, nicht gegeben ist. Das Ministerium für soziale Sicherheit verweigerte die Eintragung der Gewerkschaft mit dem absurden Argument, dass es sich um Leiharbeitnehmer handele, denen kein Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Tarifvertragsverhandlungen zustehe. Ein eindeutiger und trauriger Beweis für die Tatsache, dass das Ministerium auf der Seite der Unternehmer und multinationalen Unternehmen steht. Nach diesem gescheiterten Versuch einer Gewerkschaftsgründung wurden 50 Arbeitnehmer entlassen.