Kuba
Auf Kuba gelten weiterhin dieselben Arbeitsnormen. Die Beschäftigten treten einer Einheitsgewerkschaft bei. Die Vereinigungsfreiheit ist eingeschränkt. Weder Tarifverhandlungen noch das Streikrecht sind gesetzlich anerkannt. Mehrere unabhängige Aktivisten, die 2003 zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren, wurden verbannt. Hier existiert ein einzigartiges System der Arbeitsbeziehungen, in dem der Staat die Funktionen aller Sozialpartner übernimmt.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Das kubanische Arbeitsrecht erkennt das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung an, aber die Gewerkschaftsorganisationen erfüllen gleichzeitig politische Aufgaben und unterstützen die Entwicklung und den Erhalt des Regimes. Arbeitnehmerrechte sind politischen Zielen untergeordnet.
Die unterschiedlichen Instanzen der Arbeitsverwaltung bilden wiederum selbst einen Teil der Führungsstruktur des Staatsapparates.
Der Generalsekretär des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC (Central de Trabajadores de Cuba) ist zur Teilnahme an den Sitzungen des Ministerrates und seines Exekutivkomitees berechtigt. Das Nationale Komitee des CTC kann Gesetzesvorschläge einbringen.
Von den 14 Unterabsätzen, die Artikel 16 des Arbeitsgesetzes umfasst, in dem die Rechte von Gewerkschaften und des CTC geregelt sind, können lediglich zwei als eine Beschreibung der Arbeitnehmerrechte ausgelegt werden. Alle übrigen bestimmen die Aufgaben des politischen Beitrags zur Entwicklung des Regierungsprogramms.
Die Regierung verbietet ausdrücklich freie Gewerkschaften und bestreitet, dass es eine gesetzliche Pflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei, dem CTC beizutreten.
Die Regierung hatte gegenüber der IAO erklärt, sie nehme eine vollständige Überarbeitung des Arbeitsgesetzes vor. Laut kubanischen Behörden "kommt die in Übereinkommen 87 geschützte Vereinigungsfreiheit nicht im Rahmen des falschen Konzepts des 'Pluralismus der Gewerkschaften' zum Ausdruck, das von den größten imperialistischen Machtzentren des Kapitals vorgegeben wird".
Tarifverhandlungen: Die rechtliche Verpflichtung zur Gewerkschaftsmitgliedschaft ist implizit im Arbeitsvertrag enthalten, obschon dies nicht ausdrücklich angegeben wird. Sobald ein Arbeitnehmer eine Arbeit aufnimmt, tritt er der Gewerkschaft mit der Abgabe eines entsprechenden Formulars bei. Das Arbeitsgesetz regelt, dass Tarifverträge erst dann Geltung und Rechtsgültigkeit erlangen, wenn sie von den Versammlungen der Beschäftigten erörtert und angenommen, schriftlich niedergelegt und von allen Parteien unterzeichnet worden sind, d. h. vom arbeitgebenden Betrieb und der Gewerkschaft. Jede Änderung oder Ergänzung muss von den Versammlungen der Beschäftigten gebilligt und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Der Staat kontrolliert den Arbeitsmarkt und legt Entgelt- und Arbeitsbedingungen im staatlichen Sektor fest. Im privaten Sektor regelt das Gesetz über Auslandsinvestitionen von 1995, dass ausländische Investoren Arbeitskräfte über staatliche Arbeitsvermittlungsagenturen anstellen.
Streikrecht: Das Streikrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Ansicht der Regierung besteht keine Notwendigkeit, Streiks auszurufen, denn die Forderungen der offiziellen Gewerkschaften werden von den Behörden garantiert angehört. Laut Arbeitsgesetz können Beschäftigte die Arbeit an ihrem Arbeitsplatz nur dann verweigern, wenn bei Infrastruktur oder Maschinen Gefahr im Verzug festgestellt wird, und dann sind sie verpflichtet, vorübergehend eine andere ihnen zugewiesene Arbeit zu verrichten. Nach Maßgabe der internationalen Arbeitsnormen entspricht dieses einer Vorenthaltung des Streikrechts.
Das Gesetz regelt ferner, dass "die gewerkschaftliche Arbeitsaufsicht die Außerbetriebnahme von Maschinen und das Einstellen der Arbeit, einschließlich des Abzugs der Beschäftigten, anordnen sowie die Schließung von Arbeitsstätten beantragen kann, wenn die gegebenen Bedingungen auf die Unmittelbarkeit des Eintretens eines Arbeitsunfalls schließen lassen". Es liegen keine Informationen über die Umsetzung dieser Bestimmung vor.
Für die Beschreitung des Rechtswegs in Arbeitsfragen ist es unerlässlich, dass Beschäftigte zuvor den Arbeitsrat (Consejo de Trabajo) anrufen. Arbeitskonflikte werden von Staatsorganen gelöst.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die Insel wurde von drei Wirbelstürmen in Folge heimgesucht, die zahlreiche Opfer und Schäden hinterließen, so dass die Regierung internationale Hilfe anforderte. Raúl Castro führte eine gewisse Liberalisierung ein.
CUTC-Führer ausgewiesen: Vier Führer des kubanischen Arbeitnehmerrates CUTC (Consejo Unitario de Trabajadores de Cuba), die zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren, wurden freigelassen und exiliert. Weitere fünf befinden sich allerdings noch in Haft. Der CUTC-Generalsekretär Pedro Pablo Álvarez Ramos wurde im Februar 2008 ins spanische Exil gebracht. Die anderen Exilierten waren den Angaben zufolge Omar Pernet, zu 25 Jahren Haft verurteilt, José Gabriel Ramón Castillo, zu 20 Jahren verurteilt und Alejandro González Raga, zu 14 Jahren verurteilt.
Die Mutmaßungen über eine Haftentlassung von einer großen Zahl von regimekritischen politischen Gefangenen und Gewerkschaftsführer(inne)n als Zeichen des guten Willens und eines Richtungswechsels im mittlerweile von Raúl Castro regierten Lande haben sich nicht bewahrheitet.