Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Peru

Einwohner: 28.220.762 / Hauptstadt: Lima
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Die Gewerkschaftsrechte- und Arbeitsrechtslage hat sich im Vergleich zu Vorjahren nicht gebessert. Es werden weiterhin Entlassungen von Gewerkschaftsführern und gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten gemeldet, begünstigt durch die Flexibilisierung der Arbeit und den mangelnden politischen Willen der Arbeitsbehörden, dem Mißbrauch in der Arbeitswelt vorzubeugen oder ihn zu ahnden.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Die Verfassung erkennt das Recht der Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor auf eine gewerkschaftliche Organisierung an. Es ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Gründung von Gewerkschaften ist auf der Grundlage von Berufsgruppen, Arbeitgebern bzw. geographischen Gebieten möglich. Gewerkschaften können wiederum internationalen Organisationen der Arbeitswelt beitreten.

Das Recht gilt allerdings mit einigen Einschränkungen. So können Beschäftigte mit befristeten Verträgen nicht derselben Gewerkschaft angehören wie unbefristet eingestellte Beschäftigte. Zudem sind 20 Mitglieder zur Gründung einer Betriebsgewerkschaft erforderlich, und für andere Arten von Gewerkschaften gilt eine Mindestmitgliederzahl von 50. Diese Schwelle für Betriebsgewerkschaften ist, gemessen an internationalen Normen, weiterhin zu hoch, und erklärt, warum es in kleinen und mittleren Betrieben überhaupt keine Gewerkschaften gibt.

Das von Fujimori erlassene Gesetz über Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt hat nach wie vor Gültigkeit. Es erlaubt die willkürliche Entlassung eines Arbeitnehmers ohne Angabe von Gründen gegen eine gesetzlich festgelegte Entschädigungszahlung. Ein Arbeitgeber kann einen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer drängen, die gesetzliche Entschädigungssumme zu akzeptieren. Über dieses Gesetz wurden außerdem die Vertragsarten weitestgehend flexibilisiert. Droht man einem Arbeitnehmer, seinen Vertrag nicht zu verlängern, entscheidet er sich gegen eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Dieses Gesetz regelt ferner das Verfahren für Massenentlassungen aus diversen Gründen. Wenngleich eine behördliche Vorabgenehmigung hierfür einzuholen ist, hat die Arbeitsbehörde keine rechtliche Handhabe, um zu überprüfen, ob in diskriminierender Weise Gewerkschaftsführer oder -mitglieder zu den Betroffenen von einer Massenentlassung gehören. So ließen sich über dieses Verfahren auch antigewerkschaftliche Entlassungen abwickeln.

Freie Exportzonen: In den Freien Exportzonen (FEZ) gelten spezielle Arbeitsregelungen. Diese ermöglichen eine größere Flexibilität der Arbeitsverträge, die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften ist weit verbreitet, und die Löhne werden auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage festgelegt. All dies schränkt die Möglichkeiten der Gewerkschaften, Organisierungsarbeit zu leisten und Tarifverhandlungen zu führen, ein. Es gibt in Peru sechs FEZ: Ilo (Moquegua), Deasaguadero (Puno), ZOFRATACNA (Tacna), Matarani (Arequipa), Tumbes und Paita (Piura).

Tarifverhandlungen: Das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen im privaten und im öffentlichen Sektor ist in der Verfassung verankert. Nach dem Gesetz muss eine Gewerkschaft mindestens 20 Beschäftigte vertreten, um als offizielle Tarifpartei anerkannt zu werden. Das für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung geltende Gesetz schränkt den Spielraum für Tarifverhandlungen ein, indem Entgeltfragen ausgeklammert werden.

Streikrecht: Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert. Um es rechtmäßig zu nutzen, benötigen die Gewerkschaften die Genehmigung des Arbeitsministeriums und die Stimmen von der Hälfte plus einem aller Beschäftigten im Betrieb, mit notarieller Beglaubigung. Das Arbeitsministerium ist befugt, einen Streik zu beenden, falls dieser einen Betrieb oder einen Produktionssektor schwer beeinträchtigt oder aufgrund der Reichweite seiner Folgen als fahrlässig einzustufen ist. So regelt Verordnung 003-2004-DNRT, daß die staatliche Arbeitsverwaltung für die Feststellung der Legalität bzw. der Illegalität eines Steiks verantwortlich ist, und dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der IAO, wonach diese Befugnis bei der Justiz liegt.

Im Jahr 2008 wurde die allgemeine Grundschulerziehung per Gesetz Nr. 28988 zu einem wesentlichen öffentlichen Dienst erklärt, und damit ist im Streikfall ein Mindestdienst zu gewährleisten. Laut IAO ist dies mit Übereinkommen 87 vereinbar. Im Widerspruch zum Übereinkommen stehen allerdings die auf den Ministerialbeschluß 0080-2007-ED gestützte Einrichtung eines nationalen Pools von Ersatzlehrkräften, die ggf. streikende Lehrkräfte ersetzen können und die Ermächtigung der Arbeitsverwaltung, den Umfang der im Streik zu leistenden Mindestdienste in den wesentlichen öffentlichen Diensten zu bestimmen, falls die betroffenen Parteien hierüber uneins sind.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Die Beziehungen zwischen der Gewerkschaftsbewegung und der Regierung der APRA-Partei spitzten sich zu. Am 9. Juli wurde mit einem Generalstreik gegen die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Regierung protestiert. Der Gewerkschaftsbund der Bergarbeiter rief zum landesweiten Streik auf, um gegen die Nichtverabschiedung des Gesetzes über die Versorgungsunternehmen zu protestieren. Die Regierung billigte im Rahmen der ihr übertragenen Legislativbefugnisse für eine Annäherung der peruanischen Gesetzgebung an das Freihandelsabkommen mit den USA ein Gesetz, das die Arbeitnehmerrechte der Mehrheit der Beschäftigten in der Privatwirtschaft beschneidet. In den exportorientierten Branchen gab es Massenentlassungen, die zum Teil als Disziplinarmaßnahmen gegen Gewerkschaften zu verstehen waren.

Outsourcing: Der Trend des Outsourcing vieler staatlicher Dienste setzte sich ungebrochen fort. Die Zahl der Arbeitsplätze in staatlichen Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung sinkt infolgedessen, und die gewerkschaftliche Organisierung der Bediensteten wird schwieriger.

Informelle Wirtschaft: Etwa 70 Prozent der Erwerbsbevölkerung sind in der informellen Wirtschaft beschäftigt, wo sie Löhne zwischen 300 und 330 Sol verdienen (ca. 70 bis 80 Euro). Es gibt zwar Gesetze zum Schutz von Hausangestellten und Lastenträgern, aber sie werden nicht angewandt, so dass sie keinerlei gesetzlichen Schutz genießen.

Gerichtsverfahren gegen Gewerkschaftsführer: Das Jahr endete mit einer Klage des peruanischen Gewerkschaftsdachverbandes CGTP (Confederación General de Trabajadores del Perú) wegen justizieller Verfolgung auf Betreiben der Regierung. Am 20. Dezember wurde Buenaventura Vera Pérez, Generalsekretär der Gewerkschaft im Hoch- und Tiefbau in Lima und den Küstenvororten (Sindicato de Trabajadores de Construcción Civil de Lima y Balnearios (STTCCLB)) von der Polizei festgenommen. Wenige Tage zuvor war der Gewerkschaftsvertreter von Cañete, Favio Carbonero, festgenommen worden. Dieser blieb 28 Tage in Haft, ohne daß Anklage gegen ihn erhoben wurde. Hinzu kommen 13 Gewerkschaftsführer, gegen die Haftbefehl erlassen wurde (darunter u. a. Olmedo Auris von der Gewerkschaft für Erziehung (Sindicato Único de la Educación Peruana)) und die laufenden Gerichtsverfahren, unter anderem gegen Efraín Yépez von der Gewerkschaft im Hoch- und Tiefbau in Cusco (Federación de Trabajadores de Construcción Civil de Cusco) und Héctor Mamio vom CGTP – Provinz Madre de Dios.

Entlassungen wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft: Auch 2008 wurden wieder Gewerkschaftsführer in den exportorientierten Branchen entlassen. Der IAO-Ausschuß für Vereinigungsfreiheit prangerte das gewerkschaftsfeindliche Vorgehen des Textilunternehmens Textiles San Sebastián an und empfahl die Wiedereinstellung der entlassenen Beschäftigten sowie die Anerkennung der Gewerkschaft.

Die Betriebsgewerkschaft der Unternehmensgruppe Ripley meldete die ungerechtfertigte Entlassung von drei Gewerkschaftsführern, die im Namen der im Februar 2007 gegründeten Gewerkschaft aktiv geworden waren, und berichtete, daß der Betrieb Druckmittel einsetzte, um Gewerkschaftsmitglieder zum Austritt aus der Gewerkschaft zu bewegen.

Vorenthaltung des Streikrechts und Unterdrückung: Diverse Gewerkschaften berichteten von Feindseligkeiten gegenüber Gewerkschaftsführern auf Betriebsebene, die an Arbeitsniederlegungen oder Streiks teilnahmen oder diese organisierten. Die Betriebsgewerkschaft bei Nestlé (Sindicato Único Nacional de Trabajadores de Nestlé Perú - SUNTRANEP) berichtete, daß das Unternehmen das Streikrecht unterläuft, indem die streikenden Arbeitskräfte durch Vertragsarbeitnehmer ersetzt werden.

Beim gewaltsamen Einschreiten der Polizei bei einer Protestaktion der Bergarbeiter beim Unternehmen Marsa in der Provinz La Libertad wurden sechs Bergarbeiter durch Schusswaffen verletzt, von denen einer, Miguel Yupanqui Ramos, kurz darauf verstarb.

Der nationale Gewerkschaftsbund für Bergbau, Erzbergwerke und Eisenhütten (Federación Nacional de Trabajadores Mineros, Metalúrgicos y Siderúrgicos del Perú - FNTMMSP) forderte die Wiedereinstellung von 37 Beschäftigten, die von den Unternehmen Southern Peru Copper Corporación, Minera Barrick Misquichilca, Los Quenuales und Minera Hullanca wegen der Teilnahme an einem Generalstreik im Juni entlassen worden waren.

Die Gewerkschaft von Campo Petrex y Afines (Sitracamp) warf dem transnationalen Unternehmen ENI vor, 40 Gewerkschaftsmitglieder, die sich an einem Streik beteiligt hatten, wegen angeblicher Gewaltakte entlassen zu haben. Die Gewerkschaft meldete, die regionale Vertretung des Arbeitsministeriums in Iquitos habe willkürlich Partei für das Unternehmen ergriffen.

Verletzung der Vereinigungsfreiheit: Die Internationale des Öffentlichen Dienstes (IÖD) meldete, daß das Versorgungsunternehmen für Trinkwasser und Abwasser von Arequipa, Sedapar, sich weigerte, Luis Isarra Delgado, den Stellvertretenden Generalsekretär des Nationalen Gewerkschaftsbundes für die Beschäftigten in der Trinkwasser- und Abwasserversorgung Perus (Federación Nacional de Trabajadores del Agua Potable y Alcantarillado del Perú - FENTAP), für gewerkschaftliche Aufgaben vom Dienst freizustellen.

Im März legte die Betriebsgewerkschaft von Icadie, ein Betrieb, der mit dem Bekleidungsunternehmen Diseño y Color S. A. verbunden ist, Rechtsmittel gegen den Arbeitgeber ein und verlangte die Wiedereinstellung der Beschäftigten, die 2007 versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, deren Anerkennung die Betriebsleitung zugesagt hatte.

Die Betriebsgewerkschaft von Neptunia meldete, daß der Betrieb mit der Entlassung der führenden Vertreter der noch jungen Gewerkschaft auf deren offizielle Gründung reagiert hatte. Den Entlassenen, Juan Carlos Castillo, Emilio Girón Tume, Ricardo Arroyo und Abel Nemesio, wurden Versäumnisse aus Vormonaten vorgeworfen.

Im April versuchte die Gesellschaft Invita die Bildung der ersten Gewerkschaft im Versicherungssektor zu unterbinden, indem sie mit der Entlassung von fünf leitenden Angestellten und einer Arbeiterin (José Zumaeta, Maribel Aller, Aimetcuzzi, José Castillo, Mirtha Maldonado und Yolanda León) drohte.

Klagen beim IAO-Ausschuß für Vereinigungsfreiheit: Die Gewerkschaft der Bergarbeiter bei der Eisenhütte Shougang Hierro Perú reichte im April eine Klage beim IAO-Ausschuß für Vereinigungsfreiheit wegen Verletzung des Rechts auf Tarifverhandlungen und des Streikrechts ein. Laut Gewerkschaft verfolgt das Unternehmen seit 2002 eine Taktik des Hinhaltens, der Unnachgiebigkeit und der Behinderung der Anwendung von Tarifverträgen.

Im August 2008 reichte die Betriebsgewerkschaft von Nestlé Perú (SUNTRANEP) gemeinsam mit der CGTP und der Internationalen Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) eine Klage wegen der am 14. Juni 2007 ausgesprochenen Entlassung ihres Sekretärs für Rechtsfragen, David Rázuri, ein.

Der Gewerkschaftsbund für die Erdöl- und Energieindustrie sowie verwandte Branchen FENUPETROL (Federación Nacional Unitaria de los Trabajadores Petroleros, Energéticos y Conexos del Perú) warf mehreren transnationalen Ölgesellschaften Verletzungen von Gewerkschaftsrechten vor.

Illegale Leiharbeit: International Marine Inc. (IMI) erkennt die Betriebsgewerkschaft "Wasser und Land" von IMI Perú (Sindicato Único de Trabajadores Mar y Tierra de IMI Perú) noch immer nicht an und verweigert seit 2006 die Freistellung für Gewerkschaftsaufgaben ebenso wie Tarifverhandlungen. Im Juni forderte das Ministerium für Arbeit und Beschäftigungsförderung IMI del Perú nachdrücklich auf, unverzüglich die Situation von 980 irregulär beschäftigten Vertragsarbeitern zu legalisieren.

Diskriminierung: Die Beschäftigten der Bank für Arbeit (Banco del Trabajo) klagten bei der Scotiabank-Gruppe über gewerkschaftsfeindliche Vorgehensweisen gegen die beiden in der Bank existierenden Gewerkschaften in Piura und Lima. Im April schuf die Bank interne Arbeitsbereiche, die einen Kontakt der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter mit den Kunden ausschließen, sodaß diese Mitarbeiter auch keine Verkaufsboni erzielen können.

Die nationale Gewerkschaft der gewerblichen Arbeitskräfte bei AJEPER (Sindicato Nacional de Trabajadores Obreros) meldete die Entlassung ihrer Gewerkschaftsführer Jesús Arnaldo Acosta, Ramos Dagoberto Villarreal und Roger Mauro Flores und die vom Arbeitgeber betriebene Gründung einer Gewerkschaft im Werk in Huacho sowie die Unterzeichnung eines Vertrages mit einer Laufzeit von zehn Jahren, der Lohnerhöhungen und andere gewerkschaftliche Anliegen ausklammert.