Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

El Salvador

Einwohner: 7.066.403 / Hauptstadt: San Salvador
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Das IAO-Übereinkommen 87 wurde zwar 2006 ratifiziert, kommt aber weiterhin nicht zur Anwendung in der Praxis. Unverändert kommt es zu Entlassungen von Beschäftigten, die versuchen, Gewerkschaften zu bilden. Gleichgültigkeit gegenüber den Forderungen und Protesten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kennzeichnete das Verhalten der Regierung und der Arbeitgeber im Berichtszeitraum. Städtische Bedienstete und ihre Verbände hatten über den gesamten Zeitraum hinweg Probleme, und das gilt auch für die Justizangestellten.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Laut Verfassung und Arbeitsgesetz sind die Beschäftigten des privaten Sektors und Angestellte unabhängiger öffentlicher Einrichtungen berechtigt, Gewerkschaften zu gründen. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nicht bei unabhängigen Einrichtungen tätig sind, wie etwa bei öffentlichen Krankenhäusern und der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft, sind nicht berechtigt, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten und können keine Tarifverhandlungen führen.

Das seit 2006 geltende neue Beamtenrecht weitet die Beschränkungen der gewerkschaftlichen Vereinigungsfreiheit im staatlichen Sektor aus. Nicht nur hochrangige Beamte des Staates, sondern auch verschiedene Berufsgruppen wie Lageristen, Steuereinnehmer, Kassierer und Zahlmeister usw. sind aus dem Geltungsbereich der Bestimmungen und damit aus dem Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen. Das Beamtenrecht regelt darüber hinaus keine weiteren, für die Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit im staatlichen Sektor wichtigen Rechte, wie die Bildung von Verbänden und Dachverbänden, die Gewerkschaftsimmunität, Verfahren bei Nichteinhaltung von Tarifverträgen, Sanktionen bei Diskriminierung und das Verbot der Einmischung von Amtsträgern der Institutionen in Gewerkschaftsangelegenheiten. Laut Verfassung der Republik El Salvador sind staatlich Bedienstete jedoch berechtigt, sich im Rahmen von Vereinigungen zu organisieren, um ihre Interessen zu vertreten.

Beschränkungen der Vereinigungsfreiheit: Um die rechtliche Anerkennung zu erhalten, müssen die Gewerkschaften komplexe Verfahren abwickeln. Unter anderem ist eine vorherige Genehmigung der Regierung erforderlich. Falls der Gewerkschaft die Rechtspersönlichkeit nicht zuerkannt wird, ist in den darauf folgenden sechs Monaten jeder weitere Organisierungsversuch unzulässig. In dem jeweiligen Betrieb muss die Gewerkschaft mindestens 35 Mitglieder haben. Mitglieder der gewerkschaftlichen Führungsgremien dürfen nur gebürtige salvadorianische Staatsangehörige sein. Gewerkschaften sind politische Tätigkeiten untersagt.

Beschränkungen der Tarifverhandlungsrechte: Der Staat schränkt das Recht auf Tarifverhandlungen ein. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass es erst dann wahrgenommen werden kann, wenn mindestens 51 Prozent der im Unternehmen oder Betrieb beschäftigten Personen Mitglieder der Gewerkschaft sind.

Beschränkungen des Streikrechts: Das Streikrecht wird eingeschränkt, u. a. durch die Bestimmung, dass 51% der Beschäftigten, egal ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht, innerhalb eines Betriebes für einen Streik stimmen müssen. Ein Streik darf nur auf die Abänderung oder Verlängerung eines Tarifvertrages sowie auf die Verteidigung der beruflichen Interessen der Beschäftigten abzielen. Die Gewerkschaften sind zu einer Stillhaltefrist von 4 Tagen nach Erhalt der Genehmigung des Arbeitsministeriums verpflichtet, bevor sie den Streik beginnen. Sie können keinerlei Rechtsmittel zur Anfechtung eines richterlichen Beschlusses über die Rechtswidrigkeit eines Streiks einlegen. Dem Arbeitsministerium zufolge waren alle Streiks in El Salvador rechtswidrig.

Unzureichender Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen: Im Arbeitsgesetz ist die Wiedereinstellung von entlassenen Arbeitnehmer(inne)n nicht verankert, obwohl dieses Recht laut dem von El Salvador unterzeichneten Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Menschenrechtserklärung über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Protokoll von San Salvador, besteht. Bereits vor einiger Zeit hieß es in einer Empfehlung der IAO, dass die Wiedereinstellung von entlassenen Beschäftigten ein wichtiges Element bei der Bekämpfung von ungerechtfertigten Entlassungen ist.

Beschränkungen der Gewerkschaftsimmunität: Die Gewerkschaftsimmunität gilt für maximal 35 Gründungsmitglieder; die übrigen Gründungsmitglieder sind ausgeschlossen. Sie endet zum Zeitpunkt der Eintragung oder Ablehnung der Rechtspersönlichkeit der Organisation. Faktisch besteht dann kein Kündigungsschutz mehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Recht auf Bildung einer Gewerkschaft wahrgenommen haben.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Mit Beginn des Wahlkampfes über ein Jahr vor den Wahlen hat sich die bestehende politische Polarisierung noch verstärkt, und die Arbeitnehmerrechte sind in den Hintergrund geraten. Die Wahlen finden zwar erst 2009 statt, aber die Volksparteien haben den Wahlkampf bereits Ende 2007 eröffnet und damit den Alltag des Landes geändert.

"Flexible" Beschäftigungspraktiken behindern die Gewerkschaftsrechte: Beschäftigungspraktiken wie die indirekte Einstellung von Beschäftigten über Leiharbeitsfirmen werden zum Hindernis für die gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen. In diesen Fällen ist die Verantwortung der Arbeitgeber völlig verwässert oder unersichtlich, zumal weder der Betrieb noch die Vorgesetzten, mit denen diese Vertragsarbeitskräfte direkt Kontakt haben, die gesetzlichen Arbeitgeber sind. Ein solcher Betrieb wird daher niemals eine Gewerkschaft anerkennen und erst recht keine Tarifverhandlungen mit ihr führen.

Verletzung des Rechts auf Arbeit wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sperrlisten, so genannte "schwarze Listen", sind eines der von gewerkschaftsfeindlichen Arbeitgebern am häufigsten benutzten Instrumente, und zwar vor allem in den Freien Exportzonen. Durch die Verwehrung des Rechts auf Arbeit einer Person, die mit Gewerkschaften in Zusammenhang gebracht wird, sorgen die Arbeitgeber in den FEZ quasi für die Ausrottung von Gewerkschaftern in den Zonen, wodurch eine Neugründung von Gewerkschaften ungleich viel schwerer wird. In ungebrochener Komplizenschaft tauschen die verschiedenen Unternehmen untereinander schwarze Listen aus. Und obwohl dies ein Dauerklagepunkt ist, ergreifen die Behörden dagegen keinerlei Maßnahmen.

Freie Exportzonen – offen für gewerkschaftsfeindliche Politik: Das Recht auf Tarifverhandlungen wird zwar gesetzlich anerkannt, jedoch in den Freien Exportzonen nicht angewandt, was einerseits auf die extreme gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung seitens der Arbeitgeber und andererseits auf die Pflichtverletzung der Regierung zurückgeht, die die Tarifverhandlungsrechte der Beschäftigten in diesen Zonen nicht schützt. Jeder Organisierungsversuch wird unterdrückt, und den Beschäftigten wird mit Entlassung oder mit dem Weggang des Unternehmens und somit dem Arbeitsplatzverlust aller gedroht, wenn sie versuchen, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten.

Anhaltende Probleme für die Beschäftigten bei Calvo: Die in der Gewerkschaft der Beschäftigten der Fischereiindustrie und verwandter Bereiche SGTIPAC (Sindicato General de Trabajadores de la Industria Pesquera y Actividades Conexas) zusammengeschlossenen Beschäftigten sind weiterhin Opfer von Verletzungen des Tarifvertrags und der Gewerkschaftsrechte. Im Februar wandte sich die Gewerkschaft an verschiedene spanische und internationale Stellen und forderte die Achtung ihrer Rechte, die Untersuchung der Verletzungen im Betrieb und eine Behebung der Mißstände. Der Arbeitgeber unterhält unterdessen vorzugsweise Beziehungen zur Scheingewerkschaft, die er im Unternehmen aufgebaut hat.

Gewerkschaftsfeindliche Entlassungen: Im Verlauf des Jahres wurden 21 Justizangestellte von der Familienrichterin des Familiengerichts von Zacatecoluca und der Ermittlungsrichterin am Untersuchungsgericht von Ciudad Delgado entlassen, die allesamt dem nationalen salvadorianischen Bund der Justizangestellten (Asociación Nacional de Empleados Judiciales Salvadoreños - ANEJUS) angehörten. Die Gewerkschaft leitete mehrere Maßnahmen für die Wiedereinstellung der Entlassenen und die Amtsenthebung der beiden Richterinnen ein, denen grobes Fehlverhalten vorgeworfen wurde. Die Internationale der Öffentlichen Dienste (IÖD) unterstützte die ANEJUS. Schließlich kam es zu einer Einigung über die Wiedereinstellung, und die ANEJUS wurde als Verhandlungspartnerin anerkannt.

Vergehen gegen das gewerkschaftliche Organisierungsrecht: Im September leitete eine Gruppe von Beschäftigten mit Unterstützung des Unabhängigen Salvadorianischen Gewerkschaftsbundes CATS (Central Autónoma de Trabajadores Salvadoreños) beim Arbeitsministerium das Verfahren für die Anerkennung einer Transportarbeitergewerkschaft beim Verband der Transportunternehmen (Asociación de Transportistas Ahuachapanecos S.A. de C.V.) ein. Nach Einreichen der Unterlagen wurden die Initiatoren vom Verband informiert, dass sie entlassen seien und keinen Zutritt mehr zum Betriebsgelände hätten. Der CATS reichte Beschwerde bei der IGB-Regionalorganisation für Gesamtamerika (IGB-TUCA) ein.

Städtische Bedienstete vor Problemen: Immer wieder organisierten städtische Bedienstete im Laufe des Jahres über ihre Gewerkschaften ATRAM (Asociación de Trabajadores Municipales) und ASTRAM (Asociación Salvadoreña de Trabajadores Municipales) an ihren Arbeitsplätzen Proteste wegen ungerechtfertigter Entlassungen oder mangelnder Dialogbereitschaft seitens des Arbeitgebers.