Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Birma

Einwohner: 48.800.000 / Hauptstadt: Naypyidaw (Pyinmana)
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87

Das Irrawaddy-Flussdelta und Teile Ranguns wurden am 2. und 3. Mai vom Zyklon "Nargis" verwüstet, wobei mehr als 140.000 Menschen getötet wurden – die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte Birmas. Das Leid der Zehntausenden Überlebenden wurde dadurch noch verschlimmert, dass die Militärregierung des Staatsrates für Frieden und Entwicklung (State Peace and Development Council – SPDC) nicht sofort internationale humanitäre Hilfsteams und Versorgungsgüter in die von dem Wirbelsturm betroffenen Gebiete ließ. Hauptgrund dafür war die Priorität, die der SPDC den laufenden Vorbereitungen auf das für den 10. Mai geplante landesweite Referendum über eine neue, vom Militär entworfene Verfassung einräumte. Die regierenden Generäle behaupteten, dass mehr als 92% dafür gestimmt hätten, ignorierten jedoch die von der internationalen Gemeinschaft verurteilten weit verbreiteten Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße bei den Wahlen. Die schweren Repressalien gegen jede Form gewerkschaftlicher Betätigung wurden fortgesetzt, Dutzende Gewerkschafter/innen saßen weiterhin im Gefängnis, und die mit dem IGB assoziierte Federation of Trade Unions Burma (FTUB) wurde weiterhin als illegale Organisation betrachtet.

Multimedia

Videos (Englisch)

Repressionen in Birma

Interviews (Englisch)

Interview mit im Ausland tätigen birmanischen Fischern (Birma/Indonesien)
Interview mit Htat Khoung (AWU − Birma)
Interview mit Maung Maung (FTUB – Birma)
Interview mit Thwel Zin Toe und Khin San Htwe (Birma – Birmanische Frauengewerkschaft)

Fotos

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Neue Verfassung verabschiedet, aber keine wirklichen Rechte für die Arbeitnehmer/innen: Während der Kampagne der Regierung für die neue Verfassung fanden Mitglieder der FTUB innerhalb Birmas glaubwürdige Beweise für Missbräuche der birmanischen Regierung, die beispielsweise denjenigen, die nicht an der Abstimmung teilnahmen, Strafen androhte (Streichung aus dem Zivilregister, Verlust von Leistungen), die Bevölkerung zur Teilnahme an Pro-Verfassungskundgebungen aufforderte und Zweifel an der Vertraulichkeit der Stimmabgabe aufkommen ließ. Es wurde über zahlreiche Fälle vorgezogener Stimmabgaben berichtet, bei denen Regierungsbeamte die Wählerinnen und Wähler beobachteten und einschüchterten. Aktivisten, die sich an "Nein"-Kampagnen gegen die Verfassung beteiligten, wurden verhaftet und inhaftiert. Am 29. Mai wurde die Verfassung für formell verabschiedet erklärt.

Artikel 24 der Verfassung besagt, dass "zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderliche Gesetze" zu verabschieden sind, zum Inhalt dieser Gesetze wird jedoch nichts gesagt. Das Recht auf die Gründung von Vereinigungen und Organisationen, das in Artikel 354 erwähnt wird, ist ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass diese nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen, die für die Sicherheit, die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, Frieden und Ruhe in der Bevölkerung sowie die öffentliche Ordnung und Moral des Landes sorgen. Die Kriterien für diese gesetzlichen Definitionen werden nicht näher erläutert, so dass der SPDC über weitreichende Befugnisse hinsichtlich des Verbots einer Vielzahl von Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft verfügt.

Weiterhin repressive gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung: Birmas Gesetzgebung ist eine Kombination aus altem britischen Gewohnheitsrecht, das noch aus der Zeit der englischen Kolonialherrschaft stammt, anderen Gesetzen aus der Zeit vor dem Machtantritt des derzeitigen Militärregimes und neueren gesetzlichen Bestimmungen in Form von Militärerlassen und -verordnungen der Militärjunta. Militärerlasse bzw. die Maßnahmen irgendeines mächtigen Offiziers haben Vorrang vor jeglichen noch vorhandenen Rechtsinstitutionen.

Das Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 1926, zu dem die IAO seit vielen Jahren Kommentare abgegeben hat, legt eine übertrieben hohe Zahl von Mitgliedern fest, die zur Gründung einer Gewerkschaft erforderlich sind (50% der Beschäftigten müssen der Gewerkschaft angehören, damit sie gesetzlich anerkannt werden kann). 1964 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die grundlegenden Rechte und Pflichten der Beschäftigten definiert. Das Gewerkschaftsgesetz von 1926 blieb so weit in Kraft, wie es mit dem Gesetz von 1964 vereinbar war. Die IAO hat sich seit vielen Jahren ohne Erfolg darum bemüht, von der Regierung eine Klarstellung in Bezug darauf zu erhalten, in welchem Umfang das Gesetz von 1964 das Gewerkschaftsgesetz aufgehoben hat.

Gewerkschaftsmonopol: Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1964 wurde ein obligatorisches System für die Organisation und Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt, was im Widerspruch zu den Normen der IAO steht. Das Gesetz von 1964 wurde 1976 abgeändert. In ihren Kommentaren von 1977 stellte die IAO jedoch fest, dass das Gesetz in seiner abgeänderten Form nach wie vor "…ein Gewerkschaftsmonopol vorschreibt, was im Widerspruch zu Artikel 2 des Übereinkommens [Nr. 87] steht, wonach die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, Organisationen ihrer eigenen Wahl zu gründen". Daran hat sich bisher nichts geändert.

Weitere Beschränkungen gelten im Rahmen des Gesetzes über Handelskonflikte aus dem Jahr 1929. Dieses 1966 abgeänderte Gesetz scheint die Möglichkeiten zu definieren, mit denen Handelskonflikte beigelegt werden können. Eine Reihe von Bestimmungen befinden sich nicht im Einklang mit den Prinzipien der Vereinigungsfreiheit. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Macht des Präsidenten von Birma, Handelskonflikte an Untersuchungs- oder Arbeitsgerichte zu verweisen, aber auch um die Definition öffentlicher Versorgungseinrichtungen, eines Handelskonfliktes und eines Streiks sowie um die Bedingungen, unter denen ein Streik stattfinden kann und um die Strafmaßnahmen, mit denen Beschäftigte rechnen müssen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Militärverordnungen und -erlasse schränken die Vereinigungsfreiheit weiter ein: Ein Beispiel dafür ist Verordnung 2/88 über die Herstellung von Recht und Ordnung im Staat, die am 18. September 1988 von der Militärregierung erlassen wurde. Sie untersagt jegliche Tätigkeiten von fünf oder mehr Personen, wie etwa "Zusammenkünfte, Umzüge oder Märsche…, egal ob dahinter die Absicht steht, Unruhe zu stiften oder eine Straftat zu begehen oder nicht". Ferner wird die Eröffnung von "Streikzentren" untersagt, "egal ob damit eine Ruhestörung oder eine Straftat beabsichtigt wird oder nicht". Es heißt weiter, dass "es niemandem gestattet ist, Straßen zu blockieren oder Massendemonstrationen durchzuführen" oder "Personen zu behindern, die Sicherheitsaufgaben erfüllen bzw. sich in diese einzumischen". Verordnung 2/88 wird durch das Gesetz über unrechtmäßige Vereinigungen aus dem Jahr 1908 weiter gestärkt. In Artikel 17.1 dieses Gesetzes heißt es: "Wer Mitglied einer unrechtmäßigen Vereinigung ist oder an ihren Sitzungen teilnimmt bzw. Beiträge für eine derartige Vereinigung entgegennimmt oder erbittet, ...wird mit einer mindestens zweijährigen und nicht mehr als dreijährigen Haftstrafe belegt".

Die Verordnung 6/88 aus dem Jahr 1988, die als "Gesetz über die Gründung von Vereinigungen und Organisationen" bekannt ist, besagt, dass "die Gründung aller Organisationen vom Innen- und Religionsministerium genehmigt werden muss". Die in dieser Verordnung enthaltene Definition einer "Organisation" ist extrem detailliert und breit gefasst und beinhaltet "eine Vereinigung, eine Gesellschaft, einen Verband, eine Partei, einen Ausschuss, eine Föderation, eine Gruppe von Vereinigungen, eine Front, einen Verein und ähnliche Organisationen, die gemeinsam mit einer Gruppe von Personen zur Verfolgung eines Ziels oder eines Programms gegründet werden, mit einem besonderen Namen oder ohne". Es besteht kein Zweifel daran, dass Verordnung 6/88 für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen gilt. Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen IAO-Übereinkommen 87 dar. Die im Falle von Verstößen gegen die Verordnung vorgesehenen Strafen sind extrem hart und können eine bis zu fünfjährige Inhaftierung nach sich ziehen.

In seinen jüngsten Empfehlungen an den SPDC hat der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit die Lage mit der Feststellung zusammengefasst, dass es gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage für die Achtung bzw. Verwirklichung der Vereinigungsfreiheit in Myanmar gebe. In diesem Zusammenhang hat er den SPDC aufgefordert, eine derartige gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Verordnungen 2/88 und 6/88 unverzüglich aufzuheben.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Keine Gewerkschaften erlaubt –FTUB gilt weiterhin als illegale Organisation: In Birma gibt es keine einzige gesetzlich zugelassene Arbeitnehmerorganisation. Jede derartige Organisation wird in den Untergrund gezwungen, und ihre Mitglieder leben in ständiger Angst vor Repressionen und Repressalien, einschließlich Inhaftierung, Folter und strafrechtlicher Verfolgung.

Der Gewerkschaftsbund Birmas, die Federation of Trade Unions - Burma (FTUB), ist eine mit dem IGB assoziierte Organisation und seit ihren Anfängen 1991 gezwungen, im Untergrund zu arbeiten. Sie unterhält Strukturen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes, verfügt über Untergrundgewerkschaften in wichtigen Industriezweigen in Birma selbst und ist in allen größeren Städten des Landes tätig. Sie sammelt aktiv Anhaltspunkte für Arbeitnehmerrechtsverletzungen und beobachtet, wenn tarifpolitische Rechte in Industriesektoren verweigert werden. Sie sammelt zudem Beweise für Zwangsarbeit, die sie an die IAO und die internationale Gewerkschaftsbewegung weiterleitet. FTUB-Mitglieder, die dabei ertappt werden, werden des Hochverrats und anderer Delikte beschuldigt und wurden zu lebenslangen Haftstrafen und in einigen Fällen zum Tode verurteilt.

Am 28. August 2005 brachte das Innenministerium des SPDC Mitteilung Nr. 3/2005 heraus, in der die "FTUB, ihre Mitglieder und andere mit ihr in Verbindung stehende Gruppen und Personen" offiziell als Bedrohung Birmas bezeichnet wurden und die FTUB als ungesetzliche Vereinigung im Sinne von Kapitel 15 (2) des Gesetzes über illegale Vereinigungen eingestuft wurde.

FTUB-Generalsekretär U Maung Maung steht ständig im Kreuzfeuer öffentlicher Angriffe vonseiten des SPDC-Regimes, das permanent die haltlose Beschuldigung vorbringt, er sei der Anführer einer Terrororganisation. Am 12. April 2006 gab das Innenministerium des SPDC die Verordnung 1/2006 heraus, in der die FTUB als Terrororganisation bezeichnet wurde.

Im Jahr 2008 bezeichneten die Beamten des SPDC die FTUB weiterhin offiziell als illegale und terroristische Organisation, auch in ihrer schriftlichen Darstellung an die IAO vom 16. Oktober 2007 im Zusammenhang mit dem Fall Nr. 2591 des IAO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit.

Über ein Dutzend führende FTUB-Funktionäre und -Aktivisten verbüßen langjährige Haftstrafen: Das FTUB-Vorstandsmitglied Myo Aung Thant ist nunmehr seit zwölf Jahren inhaftiert. In früheren Ausgaben dieser Übersicht wurde bereits eingehend über seine Verhaftung im Juni 1997 und seine Verurteilung berichtet. Er wurde wegen "Hochverrats" zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Kontakte zur FTUB gehabt hatte. Er befindet sich nach wie vor im Gefängnis Myitkyina im Bundesstaat Kachin, einem der entlegensten Teile des Landes mit den niedrigsten Temperaturen.

Im Juni und Juli 2005 deckte der SPDC ein im Untergrund arbeitendes Netzwerk von zehn FTUB-Organisatoren im Gebiet von Pegu auf, die den Arbeitern Unterstützung und Ausbildung vermittelten und als Netzwerk- und Informationsverbindung zu FTUB-Strukturen im Ausland fungierten. Sieben Männer und drei Frauen wurden zu Haftstrafen von drei bis 25 Jahren verurteilt (Einzelheiten vgl. die 2006er Ausgabe dieser Übersicht). Im Verlauf des Jahres hat sich an dieser Situation nichts geändert, und all diese FTUB-Mitglieder saßen nach wie vor im Gefängnis Insein ein.

Im März 2006 wurden fünf im Untergrund für Demokratie und Arbeitnehmerrechte kämpfende Aktivisten wegen einer Reihe von Vergehen in Verbindung mit Bemühungen zur Informationsbeschaffung für die FTUB und andere vom Regime als illegal bezeichnete Organisationen sowie wegen der versuchten Veranstaltung friedlicher Anti-SPDC-Demonstrationen verhaftet. Alle fünf wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, die sie am Jahresende immer noch im Gefängnis Insein absaßen, unter ihnen U Aung Thein (76 Jahre alt und zu 20 Jahren Haft verurteilt, der an Bluthochdruck leidet und herzkrank ist), Khin Maung Win (zu 17 Jahren Haft verurteilt), Ma Khin Mar Soe (17 Jahre), Ma Thein Thein Aye (11 Jahre) und U Aung Moe (78 Jahre alt, zu 20 Jahren Haft verurteilt und Berichten zufolge in schlechtem Gesundheitszustand).

Im August 2006 verhaftete der SPDC sieben Familienmitglieder des aktiven FTUB-Mitglieds Thein Win in deren Haus im Stadtteil Kyun Tharyar von Pegu. Während ihrer Inhaftierung wurden mehrere männliche Familienmitglieder bei Verhören gefoltert.

Drei der Geschwister von Thein Win (Tin Oo, Kyi Thein und Chaw Su Hlaing) wurden Verstöße gegen Kapitel 17(1) und 17(2) des Gesetzes über illegale Vereinigungen vorgeworfen und 2007 zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Tin Oo wurde während seiner Haft so massiv gefoltert, dass er nun psychische Probleme hat und Sorgen um seine Gesundheit bestehen. Alle drei werden immer noch im Gefängnis von Toungoo festgehalten.

Lange Gefängnisstrafen für Maikundgebungsteilnehmer: In Rangun wurden acht Beschäftigte, die 2007 an der Maikundgebung im "American Center" teilgenommen hatten, von den Behörden verhaftet (Einzelheiten s. die 2008er Ausgabe der Übersicht). Zwei wurden einige Tage später freigelassen. Die übrigen sechs wurden intensiv und mit aller Härte verhört, u.a. mit Elektroschocks. Am 7. September wurden alle sechs Männer wegen Aufwiegelung im Sinne des Strafgesetzbuches (Abschnitt 124(A)) zu zwischen 20 und 28 Jahren Gefängnis verurteilt. Die sechs Aktivisten legten gegen ihre Verurteilung Berufung beim Bezirksgericht ein, die abgelehnt wurde, woraufhin sie ihre Berufung beim Obersten Gericht einreichten, das sich am 4. April mit den Fällen befasste und die ursprünglichen Gerichtsurteile bestätigte.

Daraufhin erhob der IGB bezüglich des Vereinigungsrechtes Klage bei der IAO (Fall Nr. 2591). In seinem 349. Bericht stellte der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit fest, dass es keinerlei Gesetzesrahmen und kein angemessenes Klima für die Existenz von Gewerkschaften gebe. Es hieß weiter, dass die Regierung den Gewerkschaftsbund Birmas (die FTUB) als legitime Gewerkschaftsorganisation anerkennen müsse, anstatt sie als illegal und als " "terroristische" Organisation zu bezeichnen. Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit forderte außerdem die sofortige Freilassung aller sechs inhaftierten Aktivisten. In seinen drei Antworten an die IAO im Verlauf des Jahres zeigte sich der SPDC weiterhin uneinsichtig und warf dem Aussschuss für Vereinigungsfreiheit "Einmischung in die internen Angelegenheiten des Landes" vor.

U Thet Wai - Wegen Beschwerde bei der IAO zu zwei Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt: U Thet Wai nahm am 9. Januar an dem Gerichtsverfahren eines politischen Gefangenen teil, und nachdem die Polizei ihn mit dem Gefangenen hatte sprechen sehen, wurde er festgehalten und durchsucht. In seinem Besitz wurde ein Computer Memory Stick gefunden, auf dem Dokumente abgespeichert waren, die U Thet Wai im Zusammenhang mit Kindersoldaten und Zwangsarbeit an das IAO-Büro in Rangun geschickt hatte. Er wurde unter Berufung auf zwei Abschnitte des Strafgesetzbuches angeklagt, 189 (angedrohte Verletzung eines Beamten) und 353 (Angriff oder strafbare Gewaltanwendung, um einen Beamten an der Erfüllung seiner Pflicht zu hindern). Geltend gemacht wurde auch Abschnitt 33 des Gesetzes über elektronische Transaktionen. Im März äußerte der Verwaltungsrat der IAO ernsthafte Besorgnis angesichts des Falls, forderte Freiheit für U Thet Wai und die unverzügliche Beendigung der Regierungsschikanen gegen Personen, die Klagen beim IAO-Büro in Rangun einreichen. Die gemäß der Abschnitte 189 und 33 erhobenen Anklagepunkte wurden anschließend fallen gelassen.

Trotz internationaler Appelle der internationalen Gewerkschaftsbewegung und der IAO wurde U Thet Wai am 16. September vom Gericht Panbedan zu zwei Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. In einer Presseerklärung stellte die IAO daraufhin fest, dass sich U Thet Wais Vorgehen voll und ganz im Einklang mit der Vereinbarung (Supplementary Understanding) zwischen der IAO und der Regierung befunden habe. Die IAO fügte hinzu, dass sie lediglich davon ausgehen könne, dass das verhängte Urteil mit U Thet Wais Rolle bei der Anprangerung von Zwangsarbeitspraktiken zusammenhänge und dass dies die Frage an der Einhaltung der besagten Vereinbarung aufwerfe, die umfassenden Schutz vor Verfolgung und Vergeltungsmaßnahmen für Personen vorsieht, die Beschwerden über Zwangsarbeit, einschließlich der Rekrutierung Minderjähriger, vorbringen oder unterstützen. U Thet Wai erhob Einspruch gegen das Gerichtsurteil, aber am Jahresende war darüber noch nicht entschieden worden.

Weitere Fälle von Vergeltungsmaßnahmen gegen Kläger bei der IAO: U Min Aung, ein Demokratieaktivist und Vermittler bei Zwangsarbeitsklagen bei der IAO, wurde verhaftet und beschuldigt, die Regierung instabil gemacht zu machen (Strafgesetzbuch, Abschnitt 505B), die Bevölkerung zu Unruhen angestachelt zu haben (Abschnitt 143), Organisationen gegründet (Abschnitt 688) und den Buddhismus beleidigt zu haben (Abschnitt 295A). Obwohl der internationale Druck den SPDC dazu veranlasste, drei der Anklagepunkte stillschweigend fallen zu lassen, wurde Min Aung am 13. Oktober 2007 aufgrund der Buddhismus-Anklage zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der IAO-Verwaltungsrat verurteilte diese Haftstrafe aufs Schärfste. U Ming Aung blieb während des gesamten Jahres 2008 in Haft, womit gegen die Vereinbarung zwischen der IAO und der Regierung verstoßen wurde.

Am 3. August erhoben 49 Bauern aus Natmauk in der Magwe-Division Klage bei der IAO, um gegen die entschädigungslose Beschlagnahmung ihres Landes durch das Militär unter Führung von Hauptmann Phyo Wei Lin zu protestieren. Die Armee zwang die Bauern anschließend zur Zwangsarbeit (sie mussten Saatgut für die Armee auf dem beschlagnahmten Land anbauen) und ermutigte die örtlichen Behörden zu einer harten Vorgehensweise gegen die Anführer der Gruppe. Fünf der Bauern – Zaw Htay, Nay Lin, Saw Maung, Hla Soe und Sein Sten – wurden im Oktober verhaftet, sowohl von der Armee als auch von der Polizei vernommen und schließlich der Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen beschuldigt, weil sie von der Regierung kontrollierte Informationen im Internet verschickt hatten. Bei diesen Informationen handelte es sich um Fotos des beschlagnahmten Landes und der darauf stehenden Hütten. Das Gesetz über elektronische Transaktionen wird häufig vom SPDC ins Feld geführt, um Aktivisten festzuhalten, die der Außenwelt über Menschen- und Arbeitnehmerrechtsverletzungen berichten.

Das IAO-Büro in Rangun war an der Untersuchung der Klage im Rahmen der Vereinbarung der IAO mit der Regierung beteiligt. Am 10. Dezember wurden Nay Lin, Saw Maung und Sein Sten freigelassen, die beiden anderen Bauern wurden jedoch nach wie vor auf dem Polizeirevier von Magwe festgehalten. Am Jahresende waren die Gerichtsverfahren gegen die fünf Männer noch anhängig.

Inhaftierter birmanischen Eisenbahnergewerkschafter U Tin Hla in schlechtem Gesundheitszustand: U Tin Hla, der bei der Eisenbahngesellschaft Birmas als Elektriker gearbeitet hat und aktiv in der Eisenbahnergewerkschaft tätig war, wurde am 20. November 2007 zusammen mit seiner gesamten Familie verhaftet. Während seine Familie später freigelassen wurde, wurde Tin Hla nach Abschnitt 19(a) des Strafgesetzbuches des Besitzes von Sprengstoff beschuldigt. Tatsächlich handelte es sich um elektrische Drähte und Werkzeug aus seiner Werkzeugkiste. Er wurde nach kurzem Prozess zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. In Wirklichkeit war das Verbrechen Tin Hlas offenbar seine überaus rege Bemühung, die Arbeiter der Eisenbahngesellschaft und anderer Branchen zu organisieren, um den Volksaufstand der buddhistischen Mönche und die Safran-Revolution im September 2007 zu unterstützen. Tin Hla war bei seiner Verhaftung 60 Jahre alt. Er blieb während des ganzen Jahres 2008 in Haft, obwohl er unter Tuberkulose und Diabetes litt.

Lange Haftstrafen für Beschäftigte des Seifenherstellers A21: Am Jahresende wurden drei Beschäftigte - Khin Maung Cho (alias Pho Toke), Nyo Win, und Kan Myint – der Seifenfabrik A21 in der Industriezone Hlaing Thayar zu langen Haftstrafen verurteilt, wobei ihnen u.a. Kontakt zu Gruppen im Exil und Aufwiegelung zur Last gelegt wurden. Khin Maung Cho soll zu 19 Jahren Haft verurteilt worden sein, Kan Myint zu zehn Jahren und Nyo Win zu fünf Jahren.

Repressalien gegen Seeleute im Ausland und Verbot, die SUB zu kontaktieren: Die Gewerkschaft der Seeleute Birmas (Seafarers’ Union of Burma - SUB), eine Mitgliedsorganisation der FTUB und der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF), ist in Birma ebenfalls illegal. Die Verträge der Seeleute unterliegen der Genehmigung der dem Regime unterstellten Kontrollbehörde Seaman’s Employment Control Division (SECD). Als Voraussetzung für eine Anstellung müssen die Seeleute Vorträge über sich ergehen lassen, in denen sie von SECD-Beamten davor gewarnt werden, sich der SUB und der ITF zu nähern.

Der SPDC und die SECD haben Vergeltungsmaßnahmen gegen Seeleute ergriffen, die Unterstützung von der SUB oder der ITF erbeten bzw. angenommen haben. Berichten der SUB zufolge setzen sich jedes Jahr Dutzende von Seeleuten vom Ausland aus mit der SUB oder der ITF in Verbindung (meistens im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt auf ihrem Schiff), und über ihren Status beraten nun das Marineministerium oder die SECD. Die gegen Seeleute ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen beinhalten u.a. Inhaftierung, Beschlagnahmung der Heuern, Aufhebung von Lizenzen sowie schwarze Listen, auf die die Seeleute gesetzt werden, so dass sie keine andere Anstellung auf ausländischen Schiffen mehr finden.

Die SUB berichtet, dass das Marineministerium und die SECD praktisch allen Vermittlungsagenturen für Seeleute gestatten, in deren Verträgen ausdrücklich festzulegen, dass eine Kontaktaufnahme mit der SUB, der ITF oder einer der ITF-Mitgliedsgewerkschaften einen Vertragsbruch darstellt.

Der SPDC versucht auch, die birmanischen Seeleute durch den Seefahrerverband Myanmar Overseas Seafarers’ Association (MOSA) zu kontrollieren. Die Seeleute sind gezwungen, dem MOSA beizutreten und eine Anmeldegebühr zu entrichten, um von der SECD ein Heuerbuch zu erhalten, eine Vorausetzung, um auf ausländischen Schiffen als Matrose anheuern zu können. Die MOSA-Funktionäre werden nicht gewählt, sondern von den Behörden ernannt.

Von den Behörden organisierte "Arbeitnehmerausschüsse": Im Juli 2004 kündigte die Regierung an, dass sämtliche Betriebe mit über 100 Mitarbeitern unter dem Vorsitz des Werksinhabers "Arbeitnehmeraufsichtsräte" mit vier von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern einzurichten hätten. Jeder Ausschuss habe einmal pro Monat zu tagen. Darüber hinaus wurde ein Regelwerk für die Bearbeitung von Arbeitnehmeranträgen verteilt. Über Beschwerden wird zunächst innerhalb der betrieblichen Arbeitnehmeraufsichtsräte diskutiert, bevor sie dem Werkseigner vorgelegt werden. Kommt auf betrieblicher Ebene keine Einigung zustande, wird der Fall an den Arbeitnehmeraufsichtsrat der Gemeinde verwiesen.

Während unter dem Vorsitz des Arbeitnehmeraufsichtsrates der Gemeinde Verhandlungen aufgenommen werden, "haben die Arbeitnehmer ihre Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Produktion fortzusetzen". Demonstrationen innerhalb oder außerhalb des Werkes sind untersagt und gegen jegliche Person, die dem Eigentum des Geschäftsinhabers Schaden zufügt, werden "greifende Maßnahmen" eingeleitet.

Am 10. Juni protestierten mehr als 500 Beschäftigte der Bekleidungsfabrik Myanmar Yes außerhalb des Betriebes, um höhere Löhne und Zulagen sowie die Einstellung der Managementpraxis, die Löhne kontinuierlich verspätet auszuzahlen, zu fordern. Die Betriebsleitung zog die Polizei hinzu, die zehn Anführer der Beschäftigten verhaftete, die übrigen Beschäftigten einschüchterte und an ihren Arbeitsplatz zurückbeorderte. Die verhafteten Anführer wurden bezüglich der Proteste und ihrer Aktionen vernommen, jedoch bald darauf freigelassen.

Arbeitnehmerrechtsaktivistin Su Su Nway zu langer Haftstrafe verurteilt: Su Su Nway, die Aktivistin, die bei der IAO eine Zwangsarbeitsklage erhoben hatte, die später zur ersten erfolgreichen Verurteilung von vier birmanischen Lokalbeamten wegen Vermittlung von Zwangsarbeit führte, wurde am 13. November 2007 in Rangun verhaftet, weil sie die Beteiligung der Arbeitnehmer/innen an der Safran-Revolution unterstützt hatte. Am 13. November 2008 wurde sie wegen Anstiftung zur Versammlung und Ruhestörung, Behinderung der Arbeit von Beamten und Veröffentlichung von Mitteilungen zum Schaden der Außenbeziehungen Birmas zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Aufrufe des IAO-Verwaltungsrates zu ihrer sofortigen Freilassung blieben ohne Erfolg.