Bulgarien
Das generelle Streikverbot in der öffentlichen Verwaltung blieb trotz der Beschlüsse der IAO und des Europarates in Kraft. Eine Gruppe von Einzelpersonen versuchte, die führenden Vertreter streikender Gewerkschaften im Rahmen von Antidiskriminierungsregeln zu verklagen. Eine Gewerkschafterin wurde überfallen, möglicherweise aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Die Verfassung gewährt allen Arbeitnehmern, mit Ausnahme des Militärs, das Recht, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten. Für Staatsbedienstete gilt ein gesondertes Gesetz, das ihnen Vereinigungsfreiheit zugesteht. Der Europarat hat die Verordnung Nr. 1 vom 15. August 2002 kritisiert, der zufolge ausländische Beschäftigte Gewerkschaften nur mit vorheriger Genehmigung gründen können.
Verhandlungsrechte im öffentlichen Sektor nicht anerkannt: Tarifverhandlungen sind für die Arbeitnehmer des Privatsektors zugelassen. Das Beamtengesetz verweigert Beamten das Recht auf Tarifverhandlungen.
Wo Tarifverträge zwischen repräsentativen Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen auf sektoraler Ebene vorhanden sind, können diese auf alle Unternehmen in dem betreffenden Sektor ausgedehnt werden, aber dies steht ausschließlich im Ermessen des Ministers.
Streikbeschränkungen: Streiks sind zulässig, wenn durch Verhandlungen zur Beilegung eines kollektiven Konfliktes keine Einigung erzielt wird und wenn nach dem Rückgriff auf eine Schlichtung und/oder ein freiwilliges Schiedsverfahren keine Einigung zustande kommt bzw. falls sich der Arbeitgeber nicht an das Verfahren hält.
Öffentlich Bedienstete verfügen nicht über das Streikrecht, sie dürfen lediglich "symbolisch streiken", d.h. Schilder, Armbänder, Anstecknadeln oder Spruchbänder tragen, nicht jedoch die Arbeit niederlegen. "Politische Streiks" sind verboten. Bei der Eisenbahn wird das Streikrecht stark eingeschränkt: Damit ein Streik stattfinden kann, muss ein Mindestdienst von 50% aufrechterhalten werden.
Am 16. Oktober 2006 kam der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (EASR) zu dem Schluss, dass zahlreiche Streikrechtsbeschränkungen, darunter das generelle Streikverbot im öffentlichen Dienst und die hohen Mindestdienstanforderungen, unvereinbar mit der überarbeiteten Sozialcharta seien. Dieser Beschluss bestätigte die gemeinsame Klage, die die beiden Gewerkschaftsdachverbände (CITUB und Podkrepa, beide IGB-Mitgliedsorganisationen) und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) im Jahr 2005 erhoben hatten. Obwohl die Regierung das Streikverbot in der Energiewirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Kommunikationsbranche aufgehoben hat, wurden bezüglich des öffentlichen Dienstes und der Eisenbahn keine Änderungen vorgenommen.
Das Gesetz lässt es zu, dass Streiks für illegal erklärt werden, wenn dieser Beschluss von zwei Gerichten bestätigt wird, d.h. nach einem ersten Urteil und einem Berufungsentscheid eines höheren Gerichtes. Angehörige des Militärs und der Justiz sind nicht streikberechtigt.
Konfliktbeilegung: Im Jahr 2003 wurde das Nationale Schlichtungs- und Schiedsinstitut eingerichtet, um kollektive Arbeitskonflikte außergerichtlich beizulegen. Dieses Institut bietet eine Vermittlung und Schlichtung an und füllt somit eine große Lücke im Arbeitsbeziehungssystem des Landes.
Es sind keinerlei Verfahren vorhanden, um kollektive Arbeitskonflikte in den Branchen und Berufszweigen, in denen Streiks verboten sind, beizulegen.
Schutz vor Diskriminierung: Im Januar 2004 ist das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung in Kraft getreten. Die Beschäftigten können im Falle einer Diskriminierung Beschwerde bei der Kommission für den Schutz vor Diskriminierung erheben, und die Gewerkschaften können Diskriminierung ihrer Mitglieder geltend machen, wenn diese sie darum bitten. Die Beweispflicht liegt dabei jedoch ausschließlich bei den Beschäftigten. Nach Ansicht des EASR des Europarates ist der Schutz für Gewerkschaftsvertreter/innen vor gesetzwidrigen Entlassungen aufgrund ihrer Gewerkschaftsposition oder -aktivitäten unzureichend.
Arbeitsgerichte: Im März 2004 gab die Regierung bekannt, dass sie die Möglichkeit der Einrichtung spezialisierter Arbeitsgerichte prüfe. Der Prozess wurde 2008 mit Unterstützung der IAO fortgesetzt.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die bulgarischen Beschäftigten verfügen über den niedrigsten Lebensstandard in der EU. Korruption und Managerskandale haben während des Jahres 2008 zu gespannten Beziehungen zur EU und zu Sanktionen geführt. Im November haben sich die beiden IGB-Mitgliedsorganisationen CITUB und Podkrepa aus Protest gegen die Regierungspolitik und die fehlende Bereitschaft zu einem wirklichen Dialog aus dem Dreigliedrigen Kooperationsrat zurückgezogen.
Häufige Schikanen: In den letzten Jahren haben die Gewerkschaften über häufige Fälle von Diskriminierung und Schikane gegen Gewerkschaftsaktivisten und -mitglieder berichtet, die versetzt, herabgestuft oder entlassen wurden. Dies hat ein Klima der Angst und Unsicherheit geschaffen; manche Arbeitnehmer zögern, einer Gewerkschaft beizutreten. Die Gerichtsverfahren zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer können sich in die Länge ziehen, manchmal über Jahre, während die Strafen, die Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Entlassung zu erwarten haben, als Abschreckung viel zu niedrig sind. Manche Arbeitgeber des privaten Sektors verbieten in ihrem Unternehmen ganz einfach jede gewerkschaftliche Organisierung und zwingen neue Beschäftigte dazu, Erklärungen zu unterschreiben, denen zufolge sie Gewerkschaften weder gründen noch beitreten werden. Es wird zunehmend auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen, um die Beschäftigten daran zu hindern, ihre Rechte einzufordern, da das Arbeitsgesetz Beschäftigten mit befristeten Verträgen keinen angemessenen Schutz bietet.
Drohungen: Am 16. Juli wurde Ekaterina Yordanova, die Präsidentin der bulgarischen Transportarbeitervereinigung und Mitglied des CITUB-Vorstandes sowie des Stadtrates von Sofia, überfallen. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation forderte eine umfassende Untersuchung und erinnerte an einen ähnlichen, scheinbar unmotivierten Angriff auf eine führende Gewerkschafterin im Jahr 2007.
Lehrergewerkschaft wird Diskriminierung vorgeworfen: Im Anschluss an die groß angelegten Streiks im Bildungswesen während des Jahres 2007 erhob eine Elternvereinigung Beschwerde bei der Kommission für den Schutz vor Diskriminierung, wobei Yanka Takeva, der Präsidentin der dem CITUB angehörenden Nationalen Lehrervereinigung (SEB), und Krum Krumov, dem Präsidenten der Podkrepa angehörenden Lehrergewerkschaft, Diskriminierung öffentlicher Schulen gegenüber privaten Schulen vorgeworfen wurde. Es wurde argumentiert, dass die Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen unter den Streiks zu leiden gehabt hätten, während diejenigen an privaten Schulen nicht davon betroffen gewesen seien. Nach Ansicht der Gewerkschaften war dies ein Versuch, das Streikrecht der Lehrer einzuschränken. Im September entschied die Kommission, dass sich Takeva und Krumov vor einem Verwaltungsgericht wegen Diskriminierung verantworten sollten. Am Jahresende war noch kein Gerichtsentscheid ergangen.
Arcotronics BG verklagt Beschäftigte: Das Werk Arcotronics BG (in Kjustendil) versuchte, 286 Beschäftigte, darunter auch CITUB-Mitglieder, zu verklagen, die im März aus Protest gegen die Nichtzahlung ihrer Löhne gestreikt hatten. Nach Ansicht der Betriebsleitung war der Streik illegal, obwohl sich das Unternehmen später bereit erklärte, keine Disziplinarmaßnahmen gegen die Beschäftigten zu ergreifen.