Weißrussland
An der gewerkschaftsfeindlichen Gesetzgebung und Praxis hat sich nichts geändert, obwohl die Regierung vereinzelte Maßnahmen ergriffen hat, um den Empfehlungen des IAO-Untersuchungsausschusses Rechnung zu tragen und unabhängige Gewerkschaften in diesen Prozess einzubeziehen. Im Verlauf des Jahres wurde über mehrere Verhaftungen und Übergriffe berichtet.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Die Verfassung von 1996 hat dem Präsidenten von Weißrussland sämtliche Befugnisse übertragen und ihn dazu ermächtigt, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Diese Verfassung erkennt theoretisch das Recht der Arbeitnehmer auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften an, aber sowohl das Gewerkschaftsgesetz vom Januar 2000 als auch mehrere Verordnungen des Präsidenten enthalten schwere Verstöße gegen die Gewerkschaftsrechte.
Zu Beginn des Jahres 2004 war Weißrussland Gegenstand eines Verfahrens des IAO-Untersuchungsausschusses. In dem im Oktober 2004 veröffentlichten Ausschussbericht heißt es, dass die Gewerkschaftsrechte in Weißrussland in eklatanter Weise verletzt würden. Der Ausschuss verabschiedete 12 Empfehlungen, die die innerstaatlichen Gesetze und Praktiken auf internationales Niveau bringen sollten. Bisher wurden allerdings noch keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Einige nach Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses verabschiedete Gesetze und Bestimmungen brachten weitere Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte mit sich. Während des Jahres 2008 hat die Regierung vereinzelte Maßnahmen ergriffen, um diesen Empfehlungen Rechnung zu tragen, obwohl diese bisher nicht in legislative Maßnahmen übertragen wurden.
Eintragung von Gewerkschaften: Die Eintragung von Gewerkschaften ist obligatorisch. Die Präsidialverordnung Nr. 2 vom Januar 1999 verpflichtete alle bereits auf nationaler, sektoraler und Unternehmensebene eingetragenen Gewerkschaften zur erneuten Eintragung. Ist eine Gewerkschaft nicht eingetragen, werden ihre Aktivitäten verboten, und die Organisation muss aufgelöst werden. Die langwierigen und komplizierten Verfahren verpflichten die Gewerkschaften u. a. dazu, die offizielle Anschrift ihrer Zentrale anzugeben. Dies ist oft ihr Arbeitsplatz oder der Standort des Unternehmens. In der Regel bedarf es eines Schreibens der Unternehmensleitung, um die Anschrift zu bestätigen, was zur Folge hat, dass die Gewerkschaften ganz vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängen. Privatadressen der Verantwortlichen der Gewerkschaften dürfen nicht als die verbindliche Adresse der Gewerkschaft angegeben werden, und gewerbliche Mietverträge sind, vor allem für kleinere Organisationen, oft keine Option.
Der Untersuchungsausschuss der IAO von 2004 kam zu dem Schluss, dass die Verordnung Nr. 2 dahingehend ergänzt werden solle, dass Hindernisse für die Registrierung ausgeräumt und Gewerkschaftsorganisationen registriert werden sollen, unabhängig davon, ob sie eine rechtsverbindliche Anschrift haben oder nicht.
Dieselbe Verordnung setzt die erforderliche Mindestzahl der Gewerkschaftsmitglieder auf nationaler, sektoraler und betrieblicher Ebene so hoch an, dass die Gründung neuer Gewerkschaften nahezu unmöglich ist und die Position bestehender Gewerkschaften untergraben wird. Auf nationaler Ebene müssen mindestens 500 Gründungsmitglieder gefunden werden, die die Mehrheit der weißrussischen Regionen vertreten. Außerdem ist dem Justizministerium eine Namensliste zu übermitteln.
Zwangsauflösungen: Während des Jahres 2005 wurden eine Reihe von Gesetzeszusätzen und Bestimmungen eingebracht, um die Zwangsauflösung von Gewerkschaften noch einfacher zu machen. Die Organisationsstrukturen von Gewerkschaften, also ihre betrieblichen und territorialen Organisationen, können demnach ohne irgendein gerichtliches Verfahren vom Registrator aus dem Register gestrichen werden. Dies ist möglich, wenn der Registrator eine schriftliche Verwarnung verschickt, dass eine Gewerkschaft oder ihre Struktur gegen geltendes Recht oder ihre eigene Satzung verstößt, und diese Verstöße nicht innerhalb eines Monats ausgeräumt sind. Da das weißrussische Gesetz mit den IAO-Normen nicht vereinbar ist, ermöglicht diese Gesetzesänderung die behördliche Auflösung von Gewerkschaften, die lediglich von ihren Freiheiten entsprechend internationaler Normen Gebrauch machen wollen. Der Registrator kann auch eine Gewerkschaftsorganisation aus dem Register streichen, wenn deren Daten nicht mehr korrekt sind, wie beispielsweise, wenn sie ihre rechtsverbindliche Anschrift verlieren und keine neue bekommen können. Das Gesetz über Massenaktivitäten und Bestimmungen bezüglich der Entgegennahme von Hilfsmitteln aus dem Ausland ermöglichen die Auslösung einer Gewerkschaft per Gerichtsbeschluss, was einen Verstoß gegen internationale Arbeitsnormen darstellt.
Beschränkung der internationalen Zusammenarbeit: Eine Reihe von Präsidialerlassen und -verordnungen des Präsidenten legen strenge Bedingungen für die Inanspruchnahme ausländischer Unterstützung für Aktivitäten in dem Land fest. Diese für Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft geltenden Erlasse waren ein Versuch, die unabhängigen Gewerkschaften von ihren Partnerorganisationen im Ausland fernzuhalten und die Möglichkeit der Gewerkschaften einzuschränken, sich gegen ständige Verletzungen der Arbeitnehmerrechte zur Wehr zu setzen.
Kraft dieser Präsidialverordnungen und -erlasse sind Hilfsangebote an nichtstaatliche Organisationen wie Gewerkschaften zur Abhaltung von Seminaren, Konferenzen, Versammlungen, Streiks sowie Streikposten usw. oder auch für "propagandistische Aktivitäten" für ihre eigenen Mitglieder ohne Genehmigung der Behörden verboten. Die kostenlose Organisation von Seminaren, Konferenzen und anderen öffentlichen Debatten wird als internationale technische Unterstützung betrachtet, und die Organisatoren müssen der Regierungskommission für internationale technische Zusammenarbeit über die Organisation und die Abhaltung der Veranstaltungen Bericht erstatten. Derartige Veranstaltungen müssen auch beim Finanzministerium gemeldet werden, da sie ansonsten als illegal gelten.
Bis zu zwei Jahre Haft für freie Meinungsäußerung: Seit 2005 sieht das Strafgesetz vor, dass auf "Diskreditierung der Republik Weißrussland" eine Strafe von bis zu sechs Monaten Haft oder eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren steht. Nach dem Strafgesetz ist mit "Diskreditierung" gemeint, wenn einem ausländischen Staat oder einer ausländischen oder internationalen Organisation gegenüber falsche Angaben zur politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation gemacht werden. Stepan Suchorenko, der Vorsitzende des nationalen Sicherheitsausschusses, der dem Parlament sodann den Entwurf der Änderungen des Strafgesetzes vorlegte, erläutert, dass mit diesem Straftatbestand gegen verleumderische Aussagen vorgegangen werden soll, wie beispielsweise gegen von Gewerkschaftsmitgliedern weitergegebene Informationen, die zum "Sechsmonatsultimatum" der Internationalen Arbeitsorganisation geführt haben.
Starke Einschränkungen des Streikrechts: Das Arbeitsgesetz vom Januar 2000 schränkt das Streikrecht stark ein. Erstens sieht es komplizierte Vermittlungsverfahren für eine Dauer von mindestens zwei Monaten vor. Zweitens muss der Streik innerhalb von drei Monaten nach dem Scheitern der Vermittlungsverfahren stattfinden. Drittens kann der Präsident Streiks im Interesse der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder wegen Gefährdung der Rechte und Freiheiten anderer bis zu drei Monate lang aussetzen oder gar untersagen. Überdies muss die Dauer des Streiks vorher angegeben und ein Mindestdienst gewährleistet werden. Streikende dürfen keine finanzielle Hilfe oder Zuschüsse von ausländischen Organisationen erhalten.
Gewerkschaftsgesetzentwurf: Der IAO-Untersuchungsausschuss von 2004 entschied, dass die gewerkschaftsfeindlichen Gesetze, wie auch die oben genannten Verordnungen, aufgehoben werden müssten. Die Antwort der Regierung war nicht, Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen einzelnen Gesetzen zu ergreifen, sondern zu versprechen, dass das neue Gewerkschaftsgesetz alle Probleme lösen werde.
2006 billigte Präsident Lukaschenko das "Konzept" eines neuen Gewerkschaftsgesetzes, das ohne Konsultation der Gewerkschaften außerhalb der FPB-Strukturen vorbereitet worden war.
Gleich nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes im Mai 2007 erhielt er von der IGB-Mitgliedsorganisation, dem Weißrussischen Kongress Demokratischer Gewerkschaften (BKDP), den Beinamen "Gesetz zur staatlichen Kontrolle der Gewerkschaften", weil dieser Entwurf weitreichende Vollmachten zur Überprüfung der Dokumente und Aktivitäten von Gewerkschaften vorsah. Die Regierung plante, die übertriebenen Mindestanforderungen für eine Mitgliedschaft beizubehalten und strenge Rahmenbedingungen für Gewerkschaftsaktivitäten einzuführen. Außerdem sollten die Eintragungsverfahren langwierig und mühsam bleiben und eine Reihe von Schlupflöchern enthalten, die es den Behörden erlauben würden, Eintragungen nach ihrem Gutdünken zu gewähren oder abzulehnen. Die IAO konnte die Regierung dazu veranlassen, den Entwurf zurückzuziehen.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die vom IGB und seiner für Europa zuständigen Einrichtung "PERR" unterstützten Bemühungen der IAO scheinen zu einem gewissen Verständnis aufseiten der Regierung hinsichtlich der Bedeutung des Aufbaus von Arbeitsbeziehungen auf der Grundlage der internationalen Arbeitsnormen und einer gutwilligen Kommunikation mit den Sozialpartnern geführt zu haben. Es sind einige erste Schritte erfolgt und Ansatzpunkte für wirkliche Veränderungen im Einklang mit den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses festgestellt worden, aber es bleibt abzuwarten, ob die Regierung ihre Zusagen einhalten wird. Zunächst ist die Situation weiterhin kontrovers.
Regierungskontrolle: Das Ziel Präsident Lukaschenkos scheint darin zu bestehen, zu den Zuständen der Sowjetära zurückzukehren, als die Gewerkschaften die "sozialen Stützen" des Staates waren und der Kontrolle der Partei unterstanden, an deren Stelle heute die so genannte "Präsidialverwaltung" getreten ist, die jetzt die Autorität ausübt, die zuvor die Partei innehatte.
Die Regierung lässt nichts unversucht, um die Proteste und die Opposition der Gewerkschaften gegen die täglichen Gewerkschafts- und Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland zu unterdrücken. Sie versucht nicht nur, diese Gewerkschaften auf nationaler Ebene zu isolieren, sondern kriminalisiert auch die Unterstützung auf internationaler Ebene.
Die Arbeitnehmer werden aktiv abgeschreckt, unabhängigen Gewerkschaften beizutreten. Befristete Verträge (90% aller Beschäftigten sind befristet eingestellt) werden häufig dazu verwendet, um die Beschäftigten dazu zu veranlassen, aus unabhängigen Gewerkschaften auszutreten. Die Antwort der Regierung auf Kritik lautet, dass genügend gesetzliche Mittel vorhanden seien. Die Überwachungsgremien der IAO haben jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die weißrussische Justiz nach heutigem Stand keine angemessenen Regressmöglichkeiten biete, um Verletzungen von Gewerkschaftsrechten abzustellen und dass Beschwerden über derartige Verstöße entweder völlig ignoriert oder vom Staatsanwalt routinemäßig abgewiesen würden.
Gewerkschaftsfeindliche Politik führt zum Verlust von EU-Handelsvorteilen: Am 20. Dezember 2006 gab der Ministerrat der Europäischen Union seine Entscheidung bekannt, Weißrussland seine Begünstigungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zu entziehen. Auslöser für diese Entscheidung waren nahezu dreijährige Beobachtungen von Verletzungen der Gewerkschaftsrechte sowie der Widerwille der Regierung, den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses nachzukommen. Obwohl Weißrussland nach dieser Entscheidung sechs weitere Monate Zeit hatte, seine IAO-Verpflichtungen zu erfüllen, konnten keine nennenswerten Fortschritte verzeichnet werden, und der EU-Beschluss trat am 21. Juni 2007 in Kraft. Die Position der EU bezüglich der Inkraftsetzung der internationalen Arbeitsnormen in dem Land wurde bei der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2008 bestätigt.
Hoffnungsschimmer: Nachdem der BKDP schließlich im Jahr 2007 seinen offiziellen Sitz im Nationalen Rat für Arbeit und Soziales wieder einnehmen konnte, wurden gewisse Verbesserungen beim sozialen Dialog festgestellt. Der BKDP war zudem Mitunterzeichner des dreigliedrigen Manteltarifvertrages für 2009-2010. Im November ordneten die Behörden eine Mietsenkung für Gewerkschaftsbüros und Sitzungsräume an, eine große Erleichterung für den BKDP und seine Mitgliedsorganisationen.
Verhaftungen: Drei aktive Mitglieder der Weißrussischen Freien Gewerkschaft, Alexander Stepanenko, Roman Bogdanovitsch und Sergey Klyuew, wurden im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einer Protestaktion von Unternehmern am 10. Januar 2008 verhaftet und 15 Tage lang inhaftiert. Am 19. Januar 2008 wurde Oleg Korban, ebenfalls aktives Mitglied der Freien Gewerkschaft, festgenommen und anschließend zehn Tage lang festgehalten, weil er seinen inhaftierten Kollegen ein Paket mit Lebensmitteln gebracht hatte. Korban wurden obszöne öffentliche Äußerungen vorgeworfen.
Am 9. März 2008 nahm die Polizei nach Beschwerden von Nachbarn 32 junge Aktivisten der Weißrussischen Freien Gewerkschaft und der Freien Metallarbeitergewerkschaft im Büro des BKDP fest. Die Gewerkschafter wurden auf das Leninsky Bezirksamt für innere Angelegenheiten der Stadt Minsk gebracht, um ihre Personalien aufzunehmen und einige Stunden später wieder freigelassen. Die Regierung erläuterte gegenüber der IAO, dass die Jugendlichen festgenommen worden seien, weil sie sich geweigert hätten, einen Grund für ihr Erscheinen in so großer Zahl anzugeben.
Am 26. März verurteilte das Bezirksgericht Partizan in Minsk vier Mitglieder der Weißrussischen Freien Gewerkschaft und der Freien Metallarbeitergewerkschaft zu zwischen zehn und 15 Tagen Haft. Gewerkschafter, die der nicht zugelassenen Jugendbewegung beigetreten waren, wurden am Vortag, während Zusammenkünften anlässlich des Jahrestages der Republik Weißrussland, von der Polizei verprügelt.
Eintragung von Gewerkschaften: Trotz der Auflösung der Republikanischen Eintragungskommission haben unabhängige Gewerkschaften immer noch mit riesigen rechtlichen und praktischen Hindernissen bei der Eintragung zu kämpfen. Wie in den vergangenen Jahren hatte es der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit mit neuen Fällen zu tun, in denen unabhängigen Gewerkschaften die Eintragung verweigert worden war.
Der Ortsverband Rechitsa der Gewerkschaft der Rundfunk- und Elektronikbeschäftigten (REWU) wartet beispielsweise seit Dezember 2007 auf seine Eintragung. Am 11. Februar wurde die Eintragung abgelehnt, weil der Arbeitgeber das Bestätigungsschreiben mit der rechtsverbindlichen Anschrift der Gewerkschaft widerrufen hatte. Die REWU berichtete, dass der Arbeitgeber von den örtlichen Behörden unter Druck gesetzt worden sei, damit er sein Schreiben zurückziehe.
Aktuelle Informationen zur Durchsuchung der BKDP-Büros: Im Anschluss an die Durchsuchung der BKDP-Büros im Dezember 2007 (vgl. die letztjährige Ausgabe der Übersicht) wurde ein BKDP-Vertreter um einen Besuch beim Informationsministerium gebeten. Bei seiner Ankunft wurde der stellvertretende BKDP-Präsident Nikolai Kanakh aufgefordert, einen Bericht über ein "Verwaltungsvergehen" (Ordnungswidrigkeit) zu unterschreiben. Offenbar hatte der BKDP gegen das Gesetz verstoßen, weil sich in seinem Besitz ein Druckgerät befand, das ihm im Rahmen eines (gegenwärtig ausgesetzten) IAO-Projektes zur Aufbewahrung übergeben worden war, ohne dass dafür die Genehmigung des Informationsministeriums eingeholt worden war. Am 21. Februar schloss das Gericht den Fall ab und ordnete die Rückgabe des Risographen an den BKDP an.