Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Tschechische Republik

Einwohner: 10.200.000 / Hauptstadt: Prag
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 182

Das Verfassungsgericht hob einige Bestimmungen des Arbeitsgesetzes von 2007 auf. Die Gewerkschaftsrechte wurden dadurch um einige Jahre zurückgeworfen. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme sind Beschäftigte besonders verwundbar für gewerkschaftsfeindliche Schikanen.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Die Charta der grundlegenden Rechte und Freiheiten, die Teil der tschechischen Verfassung ist, garantiert allen Menschen das Vereinigungsrecht zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen.

Das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung sind im Gesetz vorgesehen. Ausländer und Wanderarbeitskräfte haben ebenfalls das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Im Nachrichtendienst dürfen keine Gewerkschaftsmitglieder beschäftigt werden.

Arbeitsgesetz teilweise aufgehoben und Gewerkschaftsrechte geschwächt: Das im Januar 2007 in Kraft getretene neue Arbeitsgesetz wurde vom Tschechisch-Mährischen Gewerkschaftsbund ČMKOS (einer Mitgliedsorganisation des IGB) begrüßt, der das neue Gesetz hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für sehr ausgewogen hält.

Am 12. März 2008 verhandelte das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik die Klage einer Gruppe rechtsgerichteter Politiker, die darauf abzielte, eine Reihe von Bestimmungen des Arbeitsgesetzes aufzuheben. Elf der mehr als 30 fraglichen gesetzlichen Bestimmungen wurden von dem Gericht aufgehoben.

Infolgedessen genießen die Mehrheitsgewerkschaften auf Unternehmensebene keine bevorzugten Tarifverhandlungsrechte mehr. Gibt es an einem Arbeitsplatz mehrere Gewerkschaften und erfolgt keine Einigung auf ein Verhandlungsverfahren, ist es praktisch unmöglich, einen Tarifvertrag abzuschließen. Arbeitgeber können Arbeitsplatzbestimmungen jetzt außerdem einseitig festlegen. Die Gewerkschaften haben das Recht verloren, die Einhaltung der Arbeitsgesetze am Arbeitsplatz zu überwachen. Ihre Rechte zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind nun gehörig eingeschränkt.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten bereitet eine Reihe von Änderungen am Arbeitsgesetz vor, mit dem Ziel die Beschäftigungsverhältnisse weiter zu deregulieren. Zwar gehören der Arbeitsgruppe Experten an, die sowohl von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberorganisationen benannt wurden, es haben jedoch bisher keine offiziellen dreigliedrigen Beratungen stattgefunden. Der Gewerkschaftsbund ČMKOS ist gegen die Änderungen, da sie die Rolle der Gewerkschaften am Arbeitsplatz weiter zu schwächen drohen.

Tarifverhandlungen: Das neue Arbeitsgesetz legt nur das Minimum an Arbeitnehmerrechten und das Maximum an Arbeitnehmerpflichten fest, die im Rahmen eines Vertrages berücksichtigt werden sollten. Alle übrigen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses liegen im Ermessen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und ihrer Organisationen. Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor müssen die Grenzen des Staatshaushaltes berücksichtigt werden, so dass nur wenig Spielraum für Verhandlungen über die Löhne und Gehälter vorhanden ist, und über bezahlten Urlaub darf nicht verhandelt werden.

Streikrecht: Das Streikrecht ist garantiert, ausgenommen sind Richter, Staatsanwälte sowie Angehörige der Streitkräfte und der Sicherheitskräfte.

In bestimmten wesentlichen Diensten sind Streiks verboten, aber dazu gehören auch Dienste, die nicht der einschlägigen IAO-Definition entsprechen (Dienste, deren Unterbrechung das Leben, die persönliche Sicherheit oder Gesundheit der ganzen Bevölkerung oder eines Teils davon gefährden würde), wie beispielsweise Kernenergie und Erdöl- oder Gaspipelines.

Das Tarifverhandlungsgesetz besagt, dass ein Streik erst dann stattfinden kann, wenn sich zwei Drittel der Beschäftigten in einer Urabstimmung dafür ausgesprochen haben (sofern das Quorum von 50% der unter den Vertrag fallenden Beschäftigten erreicht wurde).

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Die Pläne der Regierung zur Steuer-, Renten- und Gesundheitsreform provozieren Gewerkschaftsproteste im großen Stil. Die Aktivitäten der Gewerkschaft kulminierten in einem landesweiten Streik, an dem mehr als eine Million Menschen teilnahmen. Das Land ist von der Rezession sehr betroffen, die Arbeitslosigkeit ist noch vor Jahresende stark angestiegen.

Angst und Druck: Der Gewerkschaftsbund ČMKOS berichtet, dass Arbeitgeber die prekäre wirtschaftliche Lage ausnutzen, um Gewerkschaften aus dem Arbeitsleben zu drängen. Unklare gesetzliche Bestimmungen zu Löhnen und Gehältern ermöglichen es den Unternehmensleitungen, die Gehaltsstufen der Beschäftigten zu manipulieren und Gehälter und verschiedene Bonussysteme zu kürzen. Es kommt zunehmend zu Entlassungen, gefolgt von der Anstellung von Beschäftigten mit Verträgen, die nicht unter das Arbeitsgesetz fallen. Die Furcht vor Entlassung oder Gehaltskürzung bringt Beschäftigte dazu, die Gewerkschaften zu verlassen. Betriebliche Gewerkschaftsvertreter werden dazu gedrängt, entweder ihre Gewerkschaftsarbeit aufzugeben oder zu kündigen. Einige Arbeitgeber haben sich öffentlich gegen die Etablierung von Gewerkschaften in ihrem Unternehmen ausgesprochen.

Die Arbeitsaufsicht ist bezüglich des Schutzes der Gewerkschaftsrechte keine große Hilfe, da ihre Möglichkeiten, finanzielle Sanktionen gegen Arbeitgeber zu verhängen, begrenzt sind. Das Gesetz stellt es den Arbeitsaufsichtsbehörden frei, sich für oder gegen die Untersuchung betrieblicher Probleme zu entscheiden. Infolgedessen sind sie nicht immer bereit, Fälle zu untersuchen, in denen es um die Nichteinhaltung von Tarifverträgen oder das Versäumnis der Arbeitgeber geht, die Gewerkschaften anzuhören und zu unterrichten.

Verpflichtungen missachtet: Während der Tarifverhandlungen erklären sich Arbeitgeber oft bereit, mit Gewerkschaften zusammenzuarbeiten. Doch später halten sie ihre Verpflichtungen nicht ein. So laden Arbeitgeber Gewerkschaftsvertreter beispielsweise nicht zu Treffen der Unternehmensleitung ein oder sie ignorieren vertragliche und gesetzliche Bestimmungen über Informations- und Beratungsregelungen. Es wurde darüber berichtet, dass Gewerkschaften nicht die tarifvertraglich vereinbarten technischen Einrichtungen erhielten.

Keine Freistellung für Arbeitnehmervertreter: In einigen Fällen verweigerten Arbeitgeber Gewerkschaftsvertretern die gesetzlich zugesicherte bezahlte Freistellung zur Erfüllung ihrer Pflichten. Mitglieder der Europäischen Betriebsräte, die nicht ausdrücklich in der Liste von Arbeitnehmervertretern im Arbeitsgesetz genannt sind, erhalten entweder keine Freizeit, um an erforderlichen Schulungen teilzunehmen, oder müssen unbezahlten Urlaub nehmen.

Hotels, in denen Gewerkschaften nicht willkommen sind: Die ehemalige Vorsitzende des Betriebsrates der OREA HOTELS (der größten Hotelkette des Landes) wurde kontinuierlich von ihrem Arbeitgeber, dem Hotel Pyramida in Prag unter Druck gesetzt. Der von der Unternehmensleitung ausgeübte Druck auf die beruflichen Pflichten der Frau sowie ihre Aktivitäten als Gewerkschafterin führten zu ernsthaften Gesundheitsproblemen und schließlich zu teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Die dem Gewerkschaftsbund ČMKOS angehörende Gewerkschaft der Beschäftigten im Bereich Catering, Hotels und Tourismus (OSPHCR) bereitete eine Klage vor.

Die führende Hotelgruppe CPI Hotels erklärte bei der Akquisition des Hotels Černigiv in Hradec Kralove, dass die Beschäftigung von Gewerkschaftsmitgliedern und –leitern davon abhängt, ob sie ihre Gewerkschaft verlassen oder nicht. Die lokale OSPHCR-Organisation sollte ihre Aktivitäten am 7. März einstellen.

Ernsthafte Probleme im öffentlichen Dienst: Zwei Mitgliedsorganisationen der ČMKOS, die Gewerkschaft für Gesundheitsdienste und soziale Fürsorge (OSZSP) und die tschechisch-mährische Gewerkschaft für Beschäftigte im Bildungswesen (OSPS) standen vor ernsthaften Problemen. Seit Anfang des Jahres stellte das Ministerium für Gesundheit die Zusendung der Entwürfe für eine Regulierung der erwarteten Gesundheitsreform und anderer relevanter Dokumente zur Beratung an die OSZSP ein. Die gewerkschaftseigenen Beobachtungen der Entwurfsänderungen wurden regelmäßig ignoriert.

Die Gewerkschaft OSPS berichtete über mehrere Fälle von Behinderung ihrer Mitglieder in einer der Grundschulen. Tarifliche und individuelle Beschäftigungsvereinbarungen wurden verletzt, Angestellte wurden grob behandelt, einige wurden entlassen oder erhielten Gehaltskürzungen und die Gewerkschaftsorganisation wurde erheblich missachtet.

Weitere Verstöße: Das Transportunternehmen HOPI Ltd. versetzte zwei der drei Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses vom internationalen in den inländischen Transportbereich, was zu Einkommensverlusten führte. Später erhielten alle drei eine offizielle Warnung in Bezug auf Verstöße gegen arbeitsplatzbezogene gesetzliche Bestimmungen. Die Gewerkschafter wurden gewarnt, dass sie mit Disziplinarmaßnahmen oder Entlassungen zu rechnen hätten. Dies geschah kurz nachdem eine Gewerkschaft gegründet wurde.

Nach Angaben des Gewerkschaftsbunds ČMKOS stellten verschiedene Arbeitgeber die Gültigkeit von legal gegründeten Gewerkschaften infrage. Auch die Gültigkeit der Verfassung eines Gewerkschaftsverbands wurde infrage gestellt.