Estland
Staatsbedienstete sind nach wie vor nicht streikberechtigt. Die Arbeitsaufsichtsbehörden und die Gerichte sind nicht bereit, etwas gegen Gewerkschaftsrechtsverletzungen zu unternehmen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Das im Jahr 2000 verabschiedete Gewerkschaftsgesetz garantiert das Vereinigungsrecht.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung wird sowohl im Gesetz über Beschäftigungsverträge als auch im Gewerkschaftsgesetz untersagt. Das Einkommenssteuergesetz verpflichtet die Gewerkschaften jedoch dazu, eine Liste sämtlicher Mitglieder, einschließlich ihrer persönlichen Kennnummer, zur Verfügung zu stellen, es sei denn ihre Mitglieder erheben Einwände dagegen und verwirken somit die Möglichkeit, ihre Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer abzusetzen.Recht auf Tarifverhandlungen: Tarifverhandlungen und die Beilegung kollektiver Konflikte sind im Gesetz vorgesehen.
Kein Streikrecht im öffentlichen Sektor: Allen Beamten und Beschäftigten in Regierungseinrichtungen sowie in anderen staatlichen Gremien und Kommunalverwaltungen wird das Streikrecht verweigert. Die IAO, der Europarat und sogar der Ombudsmann des Landes haben dies kritisiert, und die Regierung hat bereits vor acht Jahren die Aufhebung dieses Streikverbots zugesagt.
Im Juni hat der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit einen endgültigen Bericht im Zusammenhang mit der Klage des estnischen Gewerkschaftsbundes EAKL (einer Mitgliedsorganisation des IGB) verabschiedet. Der Ausschuss erwartet von der Regierung rasche Gesetzesänderungen, um das Gesetz über die Beilegung kollektiver Konflikte in Einklang mit den IAO-Normen zu bringen. Die offizielle Position lautet, dass etwaige Änderungen bezüglich des Streikrechts öffentlich Bediensteter nur im Rahmen des neuen Gesetzes für den öffentlichen Dienst erfolgen würden. Im Entwurf dieses Gesetzes wurde die Definition der Staatsbediensteten enger gefasst, so dass die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als normale Angestellte behandelt werden. Im Januar hatte das Justizministerium jedoch bestätigt, dass die Regierungskoalition plane, das Streikverbot für all diejenigen beizubehalten, die gemäß dem neuen Gesetz für den öffentlichen Dienst weiterhin als Staatsbedienstete betrachtet werden.
Das Gesetz über die Beilegung kollektiver Konflikte erfordert zudem in "Unternehmen und Einrichtungen, die die Grundbedürfnisse der Bevölkerung und der Volkswirtschaft decken", die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes (Abschnitt 21(3) und (4)), auch während eines Streiks. Aufgrund der technischen Auswirkungen dieser Bestimmung ist diese Auflage in der Praxis jedoch nicht anwendbar.
Arbeitnehmervertretung: Das am 1. Februar 2007 in Kraft getretene Arbeitnehmervertretungsgesetz besagt, dass die betrieblichen Gewerkschaftsvertreter mit den von der Personalversammlung gewählten Arbeitnehmervertretern zusammenarbeiten müssen.
Mit dem neuen Gesetz wurden außerdem Geldstrafen für private Unternehmen eingeführt, die die Gewerkschaften nicht in die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einbeziehen. Die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst verloren das Recht auf die Unterrichtung und Anhörung bezüglich organisatorischer Veränderungen, als das Gesetz 2007 in Kraft trat. Es gibt nach wie vor keine Bestimmung, die im Falle anderer Gewerkschaftsrechtsverletzungen angemessene Sanktionen für die betroffenen Unternehmen vorsieht.
Das Gesetz aus dem Jahr 2005 über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweiten Unternehmungen, Konzernen und europäischen Unternehmen legt die Bestimmungen zu Europäischen Betriebsräten und den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten in europäischen Unternehmen fest. Die Arbeitnehmervertreter der in dem Gesetz erwähnten Unternehmen sind in einer vom Arbeitgeber einberufenen Vollversammlung der Beschäftigten zu ernennen. Die Gewerkschaften sehen den wirklichen Zweck des neuen Gesetzes darin, ihren Einfluss in multinationalen Unternehmen zu verringern und es den Arbeitgebern zu ermöglichen, die Arbeitnehmervertreter zu manipulieren. Die Gewerkschaften wurden vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht konsultiert.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Estland wurde von der Rezession schwer getroffen, was zu zahlreichen kollektiven Entlassungen führte. Die Gewerkschaften protestierten gegen die geplanten Lohnstopps, während sich viele Beschäftigte gezwungen sahen, nachteilige Änderungen ihrer Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Der Dialog zwischen der Regierung und den Gewerkschaften blieb problematisch, wobei sich die Regierung sträubte, die Gewerkschaften einzubeziehen oder frühere Vereinbarungen einzuhalten.
Belästigungen: Der EAKL berichtet, dass gewerkschaftsfeindliches Verhalten im privaten Sektor weit verbreitet ist. In einigen Betrieben wird den Beschäftigten von der Gründung einer Gewerkschaft abgeraten. Ihnen wird mit einer Entlassung oder Lohnkürzung gedroht, oder man verspricht ihnen zusätzliche Leistungen, wenn sie keiner Gewerkschaft beitreten. Zum Teil werden "gelbe Gewerkschaften" gegründet.
Unzureichende Inkraftsetzung der Gesetze: Gewerkschaftsfeindliches Verhalten ist gesetzlich verboten, und im Falle organisatorischer Veränderungen müssen die Gewerkschaften konsultiert werden, aber die Arbeitsaufsicht verfolgt Verstöße gegen diese Bestimmungen nicht.
Tarifverhandlungen: Die Arbeitgeber beteiligen sich gewöhnlich nur ungern an Tarifverhandlungen und verzögern das Verfahren. Schätzungen zufolge fallen 20% bis 25% der Arbeitnehmerschaft unter einen Tarifvertrag. Über die Gehälter der Beamten finden zentralisierte Verhandlungen zwischen der Regierung und den Gewerkschaften statt. Auch einige öffentliche Arbeitgeber umgehen Verhandlungen.
Gewerkschaftsgesetz ohne Erfolg vor Gericht getestet: In der letztjährigen Übersicht wurde berichtet, dass externen Gewerkschaftsvertretern der Zutritt zum Wärmekraftwerk in Sillamae (SEJ) verweigert wurde, was einen Verstoß gegen das Gewerkschaftsgesetz darstellte. Die Gewerkschaft verklagte den Arbeitgeber daraufhin auf Schadenersatz und forderte die Einstellung seiner gesetzwidrigen Praktiken. Am 22. Dezember wies das Bezirksgericht Viru sämtliche Forderungen der Gewerkschaft zurück. Der Fall wurde anschließend vor das Berufungsgericht Tartu gebracht, war am Jahresende jedoch noch nicht abgeschlossen.