Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Montenegro

Einwohner: 598.000 / Hauptstadt: Podgorica
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Das Arbeitsgesetz trat im Jahr 2008 in Kraft. Die neuen, flexibleren Bestimmungen für befristete Verträge haben die Arbeit der Gewerkschaften erschwert. Die Streikrechtsbeschränkungen sind mit den IAO-Normen nicht vereinbar.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Die Verfassung von 2007 und das Arbeitsgesetz von 2008 erkennen das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften an. Die Einzelheiten der Zulassung von Gewerkschaften sind vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialfürsorge festzulegen. Das im Juli 2008 verabschiedete Arbeitsgesetz sieht grundlegende Gewerkschaftsrechte vor und untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung in verschiedenen Bereichen des Arbeitslebens, u.a. bei der Einstellung. Im Einklang mit dem Gesetz für Beamte und Staatsbedienstete haben diese Gruppen von Beschäftigten ebenfalls das Recht, sich gemäß den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gewerkschaftlich zu organisieren.

Tarifverhandlungen: Die Beschäftigten haben das Recht, Tarifverhandlungen zu führen. Im Gegensatz zu dem vorherigen System sieht das Arbeitsgesetz von 2008 Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor ausdrücklich vor, auch in der Staatsverwaltung. Nur repräsentative Gewerkschaften, d.h. diejenigen mit den meisten Mitgliedern, kommen als Tarifpartei in Frage.

Die Beteiligung der Regierung an den Verhandlungen über "Gesamtarbeitsverträge" befindet sich nicht im Einklang mit Übereinkommen 98, das bilaterale Tarifverhandlungen vorsieht.

Streikrecht: Die Verfassung garantiert allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Ausnahme derjenigen bei den Streitkräften, der Polizei, in staatlichen Gremien und im öffentlichen Dienst das Streikrecht.

Das Streikgesetz wurde im Jahr 2003 verabschiedet. Ein Streik ist definiert als "eine von den Beschäftigten zum Schutz ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Interessen organisierte Arbeitsniederlegung". Diese Definition wird jedoch nicht im Sinne eines Verbots von Solidaritätsstreiks ausgelegt. In einer Reihe von Bereichen ist ein Mindestdienst zu gewährleisten, u.a. bei der Post, bei Rundfunk und Fernsehen, in der Abfallwirtschaft, im Bildungswesen, im kulturellen Bereich, bezüglich sozialer Unterstützungsleistungen und der Kinderbetreuung. Im Jahr 2005 wurde das Streikrecht ergänzt, um dafür zu sorgen, dass das Verfahren für die Festlegung des Mindestdienstes in Rücksprache mit der relevanten Gewerkschaft beschlossen wird. Falls die Verhandlungen scheitern, kann der Arbeitgeber die Mindestdienste weiterhin einseitig festlegen.

Die IAO hat die Regierung aufgefordert, das Streikrecht in Einklang mit den IAO-Normen zu bringen.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Entlassungen, Degradierungen und Versetzungen aktiver Gewerkschaftsmitglieder sind nicht unüblich. Das Arbeitsgesetz von 2008 hat flexiblere Regeln für befristete Verträge eingeführt und die Situation dadurch nicht verbessert. Den Beschäftigten wird immer häufiger angeboten, ihre unbefristeten Verträge in befristete Verträge umzuwandeln. Die daraus resultierende Unsicherheit der Arbeitsplätze behindert die gewerkschaftliche Organisierungsarbeit.

Schikanen: Der Gewerkschaftsbund Montenegros (SSSCG, eine Mitgliedsorganisation des IGB) berichtet, dass einige Arbeitgeber Gewerkschafter/innen mobben. Die Mitglieder der Leder-, Schuh- und Chemiearbeitergewerkschaft beim Werk "Lenka" (in Bijelo Polje) sahen sich zu einem Hungerstreik gezwungen, um diesen Schikanen ein Ende zu setzen.