Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Rumänien

Einwohner: 21.400.000 / Hauptstadt: Bukarest
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Die Regierung war nach wie vor nicht bereit, im öffentlichen Dienst Tarifverhandlungen über Lohn- und Gehaltsfragen zuzulassen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Streikgesetzte in Einklang mit den IAO-Normen zu bringen. Gewerkschaftsfeindliche Praktiken und die Inkraftsetzung der Gesetze zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung sind weiterhin problematisch.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Das Gewerkschaftsgesetz von 2003 erkennt das Recht der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ihrer Wahl an. Dieses Recht gilt für alle, ausgenommen für hochrangige Regierungsbeamte, Staatsanwälte, Richter und Berufssoldaten. Hochrangige Beamte können nicht in gewerkschaftliche Führungspositionen gewählt werden.

Die Ausnahmen sind zu breit gefasst, und der IAO-Sachverständigenausschuss hat die Regierung gebeten, ihre Gesetzgebung anzupassen, damit alle Beschäftigten, mit Ausnahme der Streitkräfte, das Recht haben, Organisationen ihrer Wahl zu gründen und beizutreten. Der Europarat hat kritisiert, dass Polizeibeamte verpflichtet sind, der Nationalen Polizeivereinigung beizutreten.

Das Gesetz verlangt mindestens 15 Mitglieder für die Gründung einer Gewerkschaft. Sie müssen in derselben Branche tätig sein, nicht jedoch bei demselben Unternehmen. Die Gewerkschaften bemühen sich um eine Änderung des Gesetzes, um es den Beschäftigten verschiedener Kleinbetriebe zu ermöglichen, auf der Ebene einer solchen Gruppe von Betrieben Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen.

Der Rat ausländischer Investoren drängt auf eine Arbeitsrechtsreform, durch die Entlassungen erleichtert und die Tarifverhandlungsrechte der Gewerkschaften geschwächt würden.

Streikbeschränkungen: Das Streikrecht wird anerkannt. Die Beschäftigten in der Abwasserwirtschaft, in Apotheken, Schulen, der Kommunikationsbranche, bei Rundfunk und Fernsehen, im Verkehrswesen und in wesentlichen Diensten (Gas-, Stromversorgung usw.) müssen im Falle eines Streiks einen Mindestdienst – ein Drittel ihrer normalen Tätigkeit – erbringen.

Streiks sind nur erlaubt, wenn zuvor alles versucht wurde, um eine Einigung zu erzielen. Der Arbeitgeber muss 48 Stunden im Voraus verständigt werden. Streiks dürfen nur organisiert werden, um die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer zu verteidigen, für politische Zwecke dürfen sie nicht eingesetzt werden. Die Personengruppen, denen die Gründung von und der Beitritt zu Gewerkschaften untersagt ist, dürfen auch nicht streiken. Der Streikbeschluss muss von mindestens 50% + 1 der Beschäftigten des betreffenden Betriebes befürwortet werden.

Wenn ein Streik von einem Gericht für illegal erklärt wurde, muss die Gewerkschaft Schadenersatz zahlen, und ihre führenden Vertreter/innen können entlassen werden. Die Gewerkschaften bemühen sich um eine Änderung dieser Bestimmung, zumindest in Fällen, in denen der Streik nach dem Gerichtsentscheid unverzüglich beendet wird.

Das im Juli 2007 verabschiedete Gesetz Nr. 261/9 über die Beilegung von Arbeitskonflikten lässt im Falle eines mehr als 20 Tage dauernden Streiks nach wie vor ein obligatorisches Schiedsverfahren zu.

Im Jahr 2007 hat die Regierung die Hilfe der technischen Unterstützungsmission der IAO bei der Korrektur der Mängel an ihrer Streikgesetzgebung angenommen. Im Mai hat die Regierung eine Vereinbarung mit der IAO-Mission unterzeichnet, um das Gesetz in Einklang mit den IAO-Normen zu bringen und vor allem eine Reihe verwirrender oder widersprüchlicher Bestimmungen in dem Gesetz über die Beilegung von Arbeitskonflikten aus dem Jahr 1999 zu überarbeiten.

Tarifverhandlungen: Das Recht auf Tarifverhandlungen wird kraft eines Gesetzes von 1996 anerkannt, nach dem Tarifverträge jedes Jahr zu verlängern sind. Der Staat darf sich nicht in den Tarifverhandlungsprozess einmischen. Das Gesetz schließt keinen Sektor von Tarifverhandlungen aus. Tarifverträge können jedoch nur an Arbeitsstätten mit mindestens 21 Beschäftigten ausgehandelt werden.

Schutz vor Diskriminierung: Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten. Der Schutz von Gewerkschaftsführern wird durch das neue Gewerkschaftsgesetz verbessert. Während der laufenden Amtszeit und zwei Jahre danach kann der Arbeitsvertrag eines Gewerkschaftsführers ohne triftige Gründe nicht beendet werden, es sei denn, das gewählte Führungsgremium der Gewerkschaft stimmt zu. Obwohl das Gewerkschaftsgesetz im Falle einer Behinderung von Gewerkschaftsaktivitäten Strafen vorsieht, können diese in der Praxis aufgrund von Lücken im Strafgesetzbuch nicht verhängt werden.

Keine Arbeitsgerichte: Als Reaktion auf die Forderung der Gewerkschaften nach der Einrichtung spezieller Gremien für die Behandlung von Arbeitskonflikten hat die Regierung einen diesbezüglichen Gesetzentwurf ausgearbeitet und zugesagt, dass die neuen Arbeitsgerichte bis Ende 2004 eingerichtet würden, was bisher jedoch noch nicht geschehen ist. Mit Arbeitskonflikten befassten sich weiterhin spezialisierte Gremien im Rahmen des normalen Justizsystems. Die Arbeitsrechtsspezialisten, die die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in diesen Gremien vertreten, können jedoch lediglich eine Stellungnahme abgeben. Das Gericht ist daran in keiner Weise gebunden.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Nachdem das Parlament ein Gesetz verabschiedet hatte, das eine Gehaltserhöhung für die Lehrkräfte um 50% vorsah, stellten andere öffentlich Bedienstete ähnliche Gehaltsforderungen. Die Regierung betrachtete die Erhöhung als wirtschaftlich nicht tragfähig und versuchte sogar, die Erhöhung der Lehrergehälter beim Verfassungsgericht anzufechten, das den Einspruch der Regierung jedoch abwies. Einige politische Gruppen diskutierten über die Abschaffung des landesweiten Tarifvertrages.

Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor: Öffentlich Bedienstete können außer über die Löhne und Gehälter, die von der Regierung festgelegt werden, über alle Fragen diskutieren. Im November hat der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit die Klage der Nationalen Bildungsvereinigung (FEN) und der Gewerkschaft LEGIS-CCR im Zusammenhang mit Tarifverhandlungsbeschränkungen im öffentlichen Sektor geprüft. Die Regierung plante eine Gesetzesänderung, um Grundgehälter, Gehaltserhöhungen, Entschädigungen, Zulagen, Prämien und andere Ansprüche der Beschäftigten ausdrücklich von den Verhandlungen auszuschließen. Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit forderte die Regierung zu einem wesentlich flexibleren Ansatz auf, da auch öffentlich Bedienstete das Recht haben sollten, über diese Fragen zu verhandeln.

Organisierungsarbeit behindert: Das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften wird in der Praxis nicht immer respektiert. Einige Arbeitgeber versuchen, die Gründung von Gewerkschaften in ihren Betrieben zu verhindern, und sie warnen die Beschäftigten sogar davor, mit Betriebsfremden über eine gewerkschaftliche Organisierung zu sprechen.

Betriebe wie das Elektrizitätsunternehmen CEZ-Romania und die Agentur für Zahlungen und Interventionen in der Landwirtschaft sollen Berichten zufolge gewerkschaftsfeindliche Propaganda verbreitet und die Beschäftigten eingeschüchtert haben. CEZ-Romania griff zudem auf externe Auftragsvergaben und andere Taktiken zurück, um Gewerkschaften zu zerschlagen, wie die Gewerkschaft Blocul National Sindical (BNS) berichtete.

Gewerkschaftsfeindliche Propaganda war auch bei S.C. Minmetal ein Problem. Dies ist zwar gesetzlich verboten, aber nur schwer zu beweisen. Die Arbeitsaufsicht respektiert nicht immer die Vertraulichkeit von Beschwerden über Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechtsverletzungen, und manche Arbeitgeber nehmen lieber Strafen in Kauf als sich an die Gesetze zu halten.

Es wird berichtet, dass die gewerkschaftsfeindlichsten Arbeitgeber – in der Regel ausländische Unternehmen – eine Beschäftigung davon abhängig machen, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, weder eine Gewerkschaft zu gründen noch einer beizutreten. Einige Arbeitgeber stellen ihren Gewerkschaften darüber hinaus keine Büros, Telefaxgeräte oder Telefone zur Verfügung und verweigern ihnen den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Informationen. Externe Gewerkschaftsvertreter oder diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Gewerkschaftsamt jedoch behalten, erhalten kaum jemals Zutritt zum Betriebsgelände, um ihre Mitglieder zu treffen.

Selbstständige können ihre Arbeit verlieren, wenn sie versuchen, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten.