Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Russische Föderation

Einwohner: 142.500.000 / Hauptstadt: Moskau
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Trotz der Kritik der IAO blieben die restriktiven Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Kraft. Das Streikrecht wird derart eingeschränkt, dass praktisch jeder Streik als illegal betrachtet wird, häufig aus rein bürokratischen Gründen. Es kommt nach wie vor zu Einschüchterungen, die in Entlassungen und Verhaftungen gipfeln. Mindestens drei Gewerkschafter und eine Gewerkschaftsrechtsaktivistin wurden angegriffen und mindestens zwei mit dem Tode bedroht.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Die Arbeitnehmer/innen haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Die Organisationsstruktur der Gewerkschaften, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht sind jedoch gesetzlichen Beschränkungen unterworfen.

Arbeitsgesetzgebung: Das Arbeitsgesetz der Russischen Föderation wurde 2002 verabschiedet. Gegenüber der vorherigen Arbeitsgesetzgebung schwächt es die Gewerkschaftsrechte erheblich. Auch der Schutz der organisierten Arbeitnehmer/innen wurde verringert.

Nach dem Eingang von Klagen russischer Gewerkschaften drängte die IAO die Regierung, das Arbeitsgesetz zu ändern und den internationalen Arbeitsnormen anzupassen. Während des Jahres 2006 wurden etwa 300 Zusätze eingebracht, aber lediglich eine der Empfehlungen des IAO-Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen wurde teilweise berücksichtigt. Einige der übrigen von der Regierung vorgenommenen Änderungen machten die Gewerkschaftsarbeit überwiegend noch schwieriger.

Regeln für die Arbeitnehmervertretung: Das Arbeitsgesetz erlässt Vorschriften für die Struktur von Gewerkschaftsorganisationen als Voraussetzung für ihre rechtliche Anerkennung. Auch das Recht auf Kollektivverhandlungen wird von dem Gesetz bestimmt. "Primären" Gewerkschaftsgruppen, d.h. Unternehmensgewerkschaften, die strukturelle Einheiten einer größeren Gewerkschaftsorganisation sind, wird Priorität bei der Vertretung von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber eingeräumt. Die Änderungen am Arbeitsgesetz bestärken dieses System. Wenn es jedoch keine "Primärgewerkschaft" in einem Unternehmen gibt oder diese nicht mehr als 50% der Beschäftigten repräsentiert, können die Arbeitnehmer eine andere Vertretung wählen.

Tarifverhandlungen: Das Arbeitsgesetz gestattet keine Tarifverhandlungen für einzelne Berufsgruppen oder berufsspezifische Vereinbarungen. Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit empfahl der Regierung, diese Bestimmungen zu ändern, um den Gewerkschaften Verhandlungen und die Unterzeichnung berufsspezifischer Vereinbarungen zu ermöglichen. Die jüngsten Änderungen an Artikel 26 des Arbeitsgesetzes gestatten immer noch keine berufsspezifischen Vereinbarungen; lediglich regionenübergreifende Abkommen sind erlaubt.

Für viele Gewerkschaften sind Tarifverhandlungen problematisch, weil ihre Organisationsstruktur der im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen nicht entspricht, d.h., dass es keine Basisgewerkschaft auf Betriebsebene gibt, sondern eine oder mehrere Gewerkschaften oder einen Gewerkschaftsverband.

In jedem Unternehmen kann nur ein Tarifvertrag unterzeichnet werden. Wenn in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften bestehen, müssen sie dem Arbeitsgesetz zufolge auf der Grundlage einer proportionalen Vertretung (entsprechend der Mitgliederzahl der einzelnen Gewerkschaften) ein gemeinsames Vertretungsorgan bilden, um Verhandlungen zu führen. Dieses Organ muss mehr als die Hälfte der Beschäftigten vertreten. Eine Basisgewerkschaft, die mehr als die Hälfte der Beschäftigten vertritt, kann aus eigener Initiative für die gesamte Belegschaft Tarifverhandlungen aufnehmen, ohne ein gemeinsames Vertretungsorgan zu bilden. Wenn es den Gewerkschaften nicht gelingt, ein gemeinsames Organ zu bilden, das mehr als die Hälfte der Belegschaft vertritt, können sich die Beschäftigten von einer Basisgewerkschaft oder von einem anderen Gremium vertreten lassen.

Streikrecht: Das Arbeitsgesetz erkennt das Streikrecht an, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Gestreikt werden darf nur als Mittel zur Regelung eines Tarifkonflikts. Solidaritätsstreiks und Streiks im Zusammenhang mit der Regierungspolitik sind gesetzlich nicht zugelassen.

Das Arbeitsgesetz sieht ein kompliziertes Verfahren für das Erheben von Forderungen in Tarifkonflikten und für das Ausrufen von Streiks vor. Zahlreiche bürokratische Hindernisse machen einen völlig legalen Streik fast unmöglich, so müssen zum Beispiel die Arbeitnehmer die Dauer des Streiks im Voraus angeben; die Gewerkschaft muss ihre Forderungen, wenn sich die Tarifverhandlungen festgefahren haben, erneut vorlegen; ein Streik kann nur innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglichen Streikbeschluss durchgeführt werden usw. Die Mindestdienstvorschriften in wesentlichen Diensten werden von den Behörden festgelegt. Viele Gruppen von Beschäftigten wie öffentlich Bedienstete und Eisenbahnbeschäftigte sind überhaupt nicht streikberechtigt. Die Arbeitgeber dürfen während eines Streiks Ersatzarbeitskräfte einstellen. Die meisten von Arbeitgebern eingereichten Klagen führen dazu, dass die betreffenden Streiks von den Gerichten für illegal erklärt werden.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Die globale Finanzkrise und die fallenden Ölpreise trugen zu einer Entlassungswelle, zunehmenden Lohnrückständen und spontanen Protestaktionen bei. Mehrere Menschenrechts- und Gewerkschaftsaktivisten wurden angegriffen.

Beeinflussung, Begünstigung und "von der Regierung geförderte" Gewerkschaften: Die IGB-Mitgliedsorganisationen stellen eine zunehmende Beeinflussung durch öffentliche Behörden fest. Im September, kurz nachdem die IGB-Mitgliedsorganisationen ihre Forderungen für den Welttag für menschenwürdige Arbeit angemeldet hatten, reagierten viele Medien auf eine Art und Weise, die nur als üble Nachrede ausgelegt werden konnte. Die Mitgliedschaft im IGB wurde als "verdächtig" beschrieben. In einigen Regionen wurden die Organisationen des russischen Gewerkschaftsbundes FNPR von offizieller Seite davor gewarnt, während des Welttages für menschenwürdige Arbeit an Straßenaktionen teilzunehmen. Der Vize-Gouverneur der Oblast Pskow wollte lokale FNPR-Führer eine Petition unterschreiben lassen, die den Ruf der Organisation geschädigt hätte.

Der Allrussische Gewerkschaftsbund (VKT) und der Gewerkschaftsbund Russlands (KTR) berichten, dass Regierungsbeamte verschiedenen Rangs versucht haben, Gewerkschaftseinheiten zum Beitritt zu dem Gewerkschaftsbund Sotsprof zu überreden. Dieser pflegt Beziehungen zur Macht, indem er sich als "hilfreicher" Gewerkschaftsbund darstellt und aus dieser Art der Zusammenarbeit profitiert. In einer Reihe von Unternehmen haben Amtspersonen die Gründung von Sotsprof-Organisationen gefördert, um die lokalen VKT-Gewerkschaften zu unterlaufen.

Gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber: Gewerkschaftsfeindliches Verhalten ist nicht unüblich. Arbeitgeber versuchen, die Anerkennung von Gewerkschaften zu vermeiden, Tarifverhandlungen aus dem Weg zu gehen und sogar Gewerkschaftsführer und –aktivisten zur Zielscheibe zu machen. Beschäftigte werden oft unter Druck gesetzt, ihre Gewerkschaft zu verlassen. Nach wie vor weigern sie sich, vom Lohn einbehaltene Gewerkschaftsbeiträge zu überweisen. Gewerkschaften werden sowohl in einheimischen als auch russischen Tochtergesellschaften von transnationalen Konzernen behindert. Mehrere Aktivisten wurden im Laufe des Jahres entlassen, in einigen Fällen jedoch auf eine Gewerkschaftsaktion oder einen Rechtsbeschluss hin wieder eingestellt.

Voreingenommene Strafverfolgung: Die staatlichen Registrierungsbehörden verlangen von Gewerkschaften vor der Registrierung weitaus mehr als von kommerziellen Unternehmen.

Leiharbeit: Leiharbeit bzw. Zeitarbeit sind immer weiter verbreitet. In vielen Betrieben ist dies zu einem Instrument geworden, um die vorhandenen Gewerkschaften zu schwächen. Obwohl immer mehr Beschäftigte dieser Agenturen Interesse an einer Gewerkschaft zeigen, widersetzen sich gewöhnlich sowohl die Agenturen als auch die Unternehmen einer gewerkschaftlichen Organisierung.

Übergriffe, Todesdrohungen und ein Gerichtsverfahren bei Ford Motors: Im vergangenen Jahr wurde an dieser Stelle von einem Unternehmenskonflikt in der Produktionsstätte von Ford Motors 24 km außerhalb von Sankt Petersburg berichtet. Ein gewerkschaftsfeindlicher Arbeitgeber wurde von der Staatsanwaltschaft der Oblast Leningrad unterstützt. Am 29. Januar erklärte das entsprechende Gericht den Streik für illegal. Vladimir Lesik, dem Vize-Vorsitzenden der örtlichen Gewerkschaft, wurde eine Anklage aufgrund von Fehlverhalten angedroht. Später wurde ein anderer Gewerkschaftsführer zusammengeschlagen und mit dem Tod bedroht.

Am 8. November wurde Alexey Etmanov angegriffen, der örtliche Gewerkschaftsführer und Co-Vorsitzende der Automobilarbeitergewerkschaft ITUA (Inter-regional Trade Union of Automobile Industry Workers, eine Mitgliedsorganisation des VKT und des Internationalen Metallgewerkschaftsbundes IMB). Etmanov gelang es, seine Angreifer zu vertreiben, und er behandelte die Angelegenheit als gewöhnliche Straßenkriminalität. Am nächsten Tag wurde jedoch der Vize-Gewerkschaftsvorsitzende der Fabrik, Vladimir Lesik, am Telefon darüber informiert, dass der Vorfall eine "leichte" Warnung im Zusammenhang mit den Gewerkschaftsaktivitäten gewesen sei.

Am 14. November wurde Etmanov erneut angegriffen. Die Polizei nahm den Täter schließlich fest.

Währenddessen hatten die staatlichen Behörden die Gewerkschaften überwacht. Die Steuerbeamten zeigten kurz nach dem Streik im Jahr 2007 ein plötzliches Interesse an der ITUA. Auch andere Gewerkschaften wurden inspiziert. Die Beamten verlangten diverse Gewerkschaftsdokumente, darunter auch Mitgliederlisten. Im Oktober beschloss das Schiedsgericht jedoch, dass Steuerbeamte keinen Einblick in die Mitgliederlisten der Gewerkschaften nehmen dürfen.

Das Unternehmen wiederum entschied sich, seine Beschäftigten für aus dem Streik entstandene Schäden zu verklagen. 31 Mitarbeiter, die für knapp einen Monat ihre Arbeit niedergelegt hatten, wurden auf 4.500.000 RUR (etwa 98.000 EUR) verklagt. Bis zum Jahresende war noch keine Entscheidung gefallen.

Weitere Übergriffe bei der TagAZ: Im Juni und Juli wurden Alexei Gramm und Sergei Bryzgalov, ITUA-Aktivisten bei der OAO „TagAZ“ (in der Stadt Taganrog), die Autos für Hyundai herstellt, angegriffen, nachdem sie einen Streikposten am Fabrikeingang bemannt hatten. Bryzgalov wurde später ins Krankenhaus eingeliefert. Nur jemand mit Zugang zum Zentralcomputer des Unternehmens konnte herausfinden, wann die Gewerkschafter an den Toren gestanden hatten. Gramm und Bryzgalov hatten versucht, Informationen über Löhne und Entschädigungszahlungen zu sammeln und die Geschäftsführung dazu zu bewegen, ihre Gewerkschaft anzuerkennen. Einem weiteren Aktivisten, Sergey Penchukov, war am Telefon mitgeteilt worden, dass er in Taganrog "nicht überleben" würde. Die Gewerkschafter wandten sich an die Polizei, doch die Untersuchung konnte bis zum Jahresende keine Ergebnisse vorweisen.

Update zu Leroy Merlin: Die Kampagne gegen die Gewerkschaft Torgovoye Yedinstvo des Wostoker Tochterunternehmens der französischen Handelskette Leroy Merlin wurde im Laufe des gesamten Jahres fortgesetzt. Im Januar und Februar wurden über Ivan Kochura mehrere Disziplinarmaßnahmen verhängt, obwohl es in den Jahren vor der Gewerkschaftsgründung keinerlei Beschwerden über seine Arbeit gegeben hatte. Am 13. April, nur 10 Tage nachdem Beschäftigte einen Streikposten vor einem der Geschäfte aufgebaut hatten, um gegen die Unterdrückung der Gewerkschaft zu protestieren, wurde Kochura entlassen. Ein weiterer Aktivist wurde gezwungen, das Unternehmen zu verlassen, als sein Arbeitsplan für jemanden mit Familienverantwortung äußerst unvorteilhaft gestaltet wurde. Die UNI legte Beschwerde beim Hauptsitz des Adeo-Konzerns ein, doch die Geschäftsführung ignorierte die Situation. Im Dezember wurde eine Wiederanstellung Kochuras vom Bezirksgericht abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts war der Beschluss jedoch vom Regionalgericht Moskau aufgehoben und zur erneuten Untersuchung vorgelegt worden.

Update zur Bahngesellschaft: Im Jahr 2007 beantragte die Geschäftsführung der russischen Bahngesellschaft bei den Behörden die Auflösung der Eisenbahnergewerkschaft RPLBZ, einer Mitgliedsorganisation der IGB-Mitgliedsorganisation KTR). Zu Beginn des Jahres 2008 wurden alle innerstaatlichen und lokalen Organisationen der RPLBZ aus ihren Büros verwiesen, mitunter mit der "Hilfe" der Transportmiliz. Die interregionale Staatsanwaltschaft für das Transportwesen nahm Untersuchungen der Gewerkschaftsaktivitäten auf. In den Augen der RPLBZ waren diese illegal, und die Gewerkschaft verweigerte ihre Kooperation. Die Staatsanwaltschaft fuhr jedoch auf der Grundlage von vom Arbeitgeber vorgebrachten Beweisen fort. Sie kam zu dem Schluss, dass die Gewerkschaft nicht genügend Gebiete abdeckte und verlangte Änderungen an der Satzung der RPLBZ. Das Moskauer Lyublin-Gericht stimmte zu. Die RPLBZ wurde aufgefordert, sich als interregionale und nicht als nationale Gewerkschaft neu registrieren zu lassen, was zu zahlreichen administrativen Problemen führen würde. Währenddessen wurden Gewerkschaftsmitglieder und deren Familien weiterhin schikaniert. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts war die Gewerkschaft gezwungen worden, die KTR zu verlassen und dem Sotsprof-Bund beizutreten.

Demonstranten verhaftet: Am 6. März fand in der Nähe einer zentral gelegenen Filiale von Marks & Spencer ein IUL-Protest statt. Fünf Teilnehmer, darunter auch der VKT-Vorsitzende, einige Arbeitsrechtsaktivisten und ein Journalist der Gewerkschaftszeitung, wurden für kurze Zeit festgehalten.

Übergriff auf Menschenrechtsaktivistin: Carine Clement, eine französische Aktivistin der Organisation "Convoi syndical", die mit Gewerkschaftern und anderen Bürgerrechtsorganisationen zusammenarbeitet, wurde am 13. November in Moskau angegriffen. Sie verbrachte zwei Tage im Krankenhaus. Vor diesem Vorfall war sie bereits des Öfteren bedroht worden.