Schweden
Obwohl die Gewerkschaftsrechte gesetzlich geschützt sind, versucht die Regierung, in den Tarifprozess einzugreifen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit: Sowohl die Verfassung als auch das Mitbestimmungsgesetz von 1976 besagen, dass die Beschäftigten sowohl im öffentlichen Sektor, einschließlich der Streitkräfte und der Polizei, als auch im privaten Sektor das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu unabhängigen Gewerkschaften ihrer Wahl haben, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist oder exzessive Auflagen zu erfüllen sind. Das Gesetz ermöglicht den Gewerkschaften die Verrichtung ihrer Arbeit ohne jegliche Eingriffe. Eine Registrierung oder Mindestmitgliederzahl ist nicht erforderlich. Es gibt keine gesetzlichen Hindernisse für den Beitritt zu einer Gewerkschaft, auch nicht für ausländische Beschäftigte.
Das Gesetz zum Schutz der Beschäftigung schützt die Beschäftigten, einschließlich Gewerkschaftsmitgliedern, zudem vor einer ungerechtfertigten Entlassung.
Recht auf Tarifverhandlungen: Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 sieht Tarifverhandlungen vor. Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten. Das Gesetz über Arbeitskonflikte (1974) sieht für Konflikte im Zusammenhang mit Tarifverträgen und für andere Konflikte bezüglich der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen gerichtliche Verfahren vor, die zu befolgen sind.
Streikrecht: Die Verfassung garantiert das Streikrecht und besagt, dass die Gewerkschaften das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen haben, es sei denn, ein Gesetz oder eine Vereinbarung besagt etwas anderes. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 regelt kollektive Aktionen. Auch die Beschäftigten im öffentlichen Sektor sind streikberechtigt, vorbehaltlich tarifvertraglicher Beschränkungen zum Schutz der unmittelbaren Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.
Eine kollektive Aktion muss sieben Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Mit Zustimmung der beteiligten Parteien können Schlichter ernannt werden, in bestimmten Fällen kann die staatliche Schlichtungsstelle dies auch ohne Zustimmung tun. Ein Verfahren für einstweilige Verfügungen ist nicht vorhanden, aber die Schlichtungsstelle kann eine Partei anweisen, eine kollektive Aktion um bis zu 14 Tage zu verschieben. Die Parteien sind verpflichtet, mit den Schlichtern zusammenzuarbeiten. Tun sie dies nicht, müssen sie mit Geldbußen rechnen.
Arbeitskonflikte werden gewöhnlich mittels Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien auf lokaler oder nationaler Ebene beigelegt. Das Arbeitsgericht, dem von den Sozialpartnern vorgeschlagene Vertreter angehören, befasst sich mit Rechtskonflikten im Zusammenhang mit der Auslegung laufender Tarifverträge, sofern die Verhandlungen scheitern, und mit Fällen, in denen es um den Vorwurf gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geht. Im Falle von Interessenskonflikten (beispielsweise bei Tarifverhandlungen oder einem Streik zugunsten eines neuen Tarifvertrages) können die Parteien die staatliche Schlichtungsstelle einschalten.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Klage bei der IAO: Nachdem Klage erhoben worden war (Fall 2171), fordert die IAO die schwedische Regierung bereits seit 2003 zu einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen auf, die in Tarifvereinbarungen über Frühverrentungssysteme eingreifen und derartige Vereinbarungen in Zukunft untersagen. Im Jahr 2008 hat die Regierung deutlich gemacht, dass sie nicht die Absicht habe, die wiederholten Empfehlungen des Verwaltungsrates der IAO zu befolgen.
Gesetzliche Inkraftsetzung des EuGH-Urteils im Fall Laval: Am Jahresende legte der Sonderausschuss, der eingesetzt worden war, um vor dem Hintergrund der Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im sogenannten Laval-Fall Gesetzesänderungen vorzuschlagen, seinen Bericht vor. Seinen Vorschlägen zufolge wäre es den schwedischen Gewerkschaften künftig nicht mehr möglich, die Anwendung standardisierter Tarifverträge von EU-Unternehmen zu fordern, die in Schweden vorübergehende Dienstleistungen mit ihren eigenen Beschäftigten erbringen. In derartigen Tarifverträgen könnte lediglich die Zahlung des Mindestlohns gefordert werden, und ihr Inhalt wäre begrenzt. Falls das Parlament beschließt, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu verabschieden, würden freie Tarifverhandlungen für die schwedischen Gewerkschaften eingeschränkt, und eine Gleichbehandlung ausländischer Leiharbeitskräfte mit einheimischen Beschäftigten wäre nicht mehr gegeben.