Ukraine
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wurden unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Es kommt weiterhin häufig vor, dass die Arbeitgeber den Gewerkschaften die Mitgliedsbeiträge nicht überweisen. Mit internationalen Normen nicht zu vereinbarende gesetzliche Bestimmungen galten weiter.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Eintragungspflicht: Das Recht, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, wird in der Verfassung und im Gewerkschaftsgesetz garantiert.
Das Zivilgesetzbuch und das Gesetz über die staatliche Eintragung juristischer Personen und natürlicher Personen/Unternehmer besagen, dass Gewerkschaften nur dann Rechtspersönlichkeit erlangen können, wenn sie offiziell eingetragen wurden, eine gemessen an internationalen Normen inakzeptable Beschränkung. Das Eintragungsverfahren ist extrem langwierig und beinhaltet die Entrichtung von Gerichtsgebühren. Ein Gesetzeszusatz, durch den diese Eintragungspflicht aufgehoben würde, wurde im Oktober 2005 vom Parlament zurückgewiesen.
Die Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um ihre Gesetzgebung in Einklang mit den IAO-Normen zu bringen. Im Jahr 2006 wurden einige Gesetzesänderungen vorgenommen und Anweisungen erteilt, die dafür sorgen sollten, dass sich die Eintragungsregeln im Einklang mit den IAO-Normen befanden. Die Gewerkschaften haben jedoch berichtet, dass die Eintragung von Gewerkschaften nach wie vor sehr kompliziert sei.
Im April 2007 hat der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des ukrainischen Parlaments eine Sondersitzung zum IAO-Übereinkommen 87 und zu den Rechten von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen abgehalten. Die Empfehlungen des Ausschusses wurden bisher jedoch noch nicht umgesetzt.
Tarifverhandlungen: Das Gesetz über Tarifverhandlungen garantiert das Recht auf Tarifverhandlungen. Probleme im Zusammenhang mit den Löhnen und Arbeitsbedingungen sollen im Rahmen paritätischer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Ausschüsse gelöst werden. Eingetragene Gewerkschaften mit nationalem Status dürfen an dem nationalen Tarifvertrag teilnehmen. Den Modellstatuten und internen Regeln für Aktiengesellschaften zufolge, die der Staatliche Ausschuss für Aktien und den Aktienmarkt im April 2004 herausgegeben hat, sind es jedoch die Betriebsräte und nicht die Gewerkschaften, die zu Tarifverhandlungen berechtigt sind. Die ukrainische Gesetzgebung sieht die Einsetzung von Betriebsräten am Arbeitsplatz jedoch nicht vor. Die Gewerkschaften haben den Ausschuss aufgefordert, diese Bestimmung zu streichen, aber bis zum Jahresende war dies immer noch nicht erfolgt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten. Das Strafgesetzbuch legt Strafen für die Verletzung der Gewerkschaftsrechte fest, darunter Geldstrafen, Ausschluss von bestimmten Positionen bzw. von der Verrichtung bestimmter Aktivitäten und in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe. Bisher ist jedoch noch kein Arbeitgeber im Rahmen dieser Bestimmungen zur Verantwortung gezogen worden, selbst dann nicht, wenn die Gerichte eine Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern festgestellt haben.
Streikrechtsbeschränkungen: Das Streikrecht wird in der Verfassung anerkannt, vorausgesetzt, der Streik dient der "Verteidigung wirtschaftlicher und sozialer Interessen". Ein Streik ist nur dann möglich, wenn sich zwei Drittel der Beschäftigten des betroffenen Betriebes dafür aussprechen, was gemessen an internationalen Normen übertrieben ist. Die Liste der wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind, geht über die Definition der IAO hinaus. Beamte, Angehörige der Justiz, der Streitkräfte, der Sicherheitsdienste und Vollzugsbehörden dürfen nicht streiken. Beschäftigte, die in diesen Diensten dennoch streiken, können mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden. Verbände und Dachverbände dürfen nicht zu einem Streik aufrufen.
Die Gewerkschaften wollen das Konzept eines "Warnstreiks" von begrenzter Dauer einführen, das nach einem vereinfachten Verfahren organisiert werden könnte. Die Regierung lehnt von den Gewerkschaften vorgeschlagene Solidaritätsstreiks ab.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die Ukraine wurde von der weltweiten Rezession schwer getroffen, vor allem aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Stahl, dem wichtigsten Exportgut des Landes. Nachdem der Präsident das Parlament im Oktober aufgelöst hatte, wurde mit vorzeitigen Parlamentswahlen gerechnet, die aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise jedoch abgesagt wurden. Im Dezember marschierten mehrere Tausend Gewerkschafter in das Zentrum von Kiew, um gegen die Pläne der Regierung zur Bekämpfung der Krise zu protestieren, die darauf abzielten, die an den Hilfskredit des IWF geknüpften strengen Auflagen zu erfüllen.
Druck und Diskriminierung: Gewerkschaftsmitglieder sind oft Druck und Diskriminierung in Form von Entlassungen, Versetzungen, Zurückstufungen und Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Angaben des dem IGB angehörenden ukrainischen Gewerkschaftsbundes FPU zufolge wurden im Verlauf des Jahres zwei betriebliche Gewerkschaftsvertreterinnen in der Stadt Vinnytsia entlassen. Sie waren beim Vergnügungspark Gorkiy bzw. bei der Lokalzeitung beschäftigt gewesen. Über Diskriminierung wurde in dem dem Ministerium für Notfälle angegliederten Regionalamt Zakarpattia und an verschiedenen anderen Arbeitsstätten berichtet.
Eine andere Mitgliedsorganisation des IGB, der Bund Freier Gewerkschaften der Ukraine (KVPU), berichtete über die Ausübung von Druck in dem Kohlebergwerk Dimitrova (das dem Unternehmen Krasnoarmeyskugol gehört), wo ein Vorgesetzter die Beitrittsformulare der Beschäftigten für die KVPU-Mitgliedsorganisation vernichtete.
Im März wurden die Mitglieder einer KVPU-Mitgliedsorganisation bei der Fluggesellschaft Lviv Opfer kollektiver Entlassungen. Der KVPU berichtete noch über vier weitere gewerkschaftsfeindliche Entlassungen: zwei beim Konsortium Azot in Norddonetsk und jeweils eine beim Metallbetrieb Mariupol sowie in einem Krankenhaus.
Mobbing: Gewerkschaftsmitglieder, darunter der stellvertretende Vorsitzende der dem KVPU angehörenden Gewerkschaft beim Wohnungs- und Kommunalamt Chervonograd sowie Mitglieder der KVPU-Mitgliedsgewerkschaft der Beschäftigten in den städtischen Zahnkliniken von Kiew, wurden unter Druck gesetzt und mit Entlassung bedroht. Gegen einen führenden Gewerkschaftsvertreter wurden aus erfundenen Gründen Disziplinarmaßnahmen ergriffen, und es wurden ihm weitere Repressalien angedroht.
Tarifverhandlungen: Der allgemeine Unwille, Verhandlungen in gutem Glauben zu führen, hat Arbeitsunruhen hervorgerufen. Obwohl sie den landesweiten Allgemeinen Vertrag unterzeichnet haben, vermeiden einige Arbeitgeberorganisationen sektorale Tarifverhandlungen. Manche Arbeitgeber lehnen Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften völlig ab, wie etwa im Falle von CJSC Energovugillia (Kohleindustrie) und ProstoFinance Ltd. Angaben des KVPU zufolge reicht selbst eine gerichtliche Anweisung zum Teil nicht aus, um die Arbeitgeber zu Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu veranlassen.
Arbeitgeber, Arbeitgeberorganisationen sowie zentrale und kommunale Behörden verweigern Gewerkschaften oft Informationen über Angelegenheiten, die für ihre Mitglieder von Interesse sind, wie etwa die wirtschaftliche Leistung des Unternehmens, obwohl das Recht der Gewerkschaften auf den Zugang zu derartigen Informationen gesetzlich verankert ist.
Verweigerung des Zutritts zu Arbeitsstätten und Einrichtungen: Den Gewerkschaften wird der Zutritt zu den Arbeitsstätten ihrer Mitglieder häufig verweigert. Die Vertreter von FPU-Mitgliedsgewerkschaften hatten zu einer Reihe von Betrieben, in denen ihre Mitglieder beschäftigt waren, keinen Zutritt, darunter die Sauerstofffabrik Kharkiv, JSC Refma und der Instrumentenhersteller Kamianets-Podilsky. KVPU-Mitgliedsorganisationen wurde der Zutritt zu der städtischen Zahnklinik in Kiew verweigert.
Weit verbreitet war nach wie vor die Praxis, keine Einrichtungen für die Gewerkschaftsarbeit bereitzustellen, wie etwa Verfahren für den automatischen Abzug der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen. Mindestens 13 Arbeitgeber (größtenteils in Produktionsbetrieben) haben die Mitgliedsbeiträge nicht an die Gewerkschaften überwiesen, sondern sie stattdessen zum Teil für das Unternehmen selbst verwendet. Bei dem Betrieb Lionoteks in Schitomir standen Mitgliedsbeiträge in Höhe von UAH 69.734 aus (mehr als 7.000 Euro), und die Ölraffinerie/Forschungsanlage in Lwiw schuldete den Gewerkschaften UAH 20.000. Einige Arbeitgeber, wie etwa der Porzellanhersteller Baranovski, stellten den automatischen Abzug der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen völlig ein. Verschiedene Produktionsbetriebe wie Zavod Leninskaya Kuznia, Dnipropres, Presmash, Iskra, Galenergobudprom und LvivTep stellten die gesetzlich vorgesehenen Sondermittel für Gewerkschaften nicht bereit.
Gewerkschaftsbüros geplündert: Am 16. November plünderte eine Gruppe von Einzelpersonen mehrere Regionalbüros des FPU. Unter dem Vorwand, Räume für Seminare oder Sitzungen anmieten zu wollen, verschafften sich die Eindringlinge Zugang zu den Gewerkschaftsgebäuden. Anschließend schlugen sie Türen und Fenster gewaltsam ein, drangen in die Gewerkschaftsbüros ein und weigerten sich, die Büros zu verlassen. In Lwiw und Riwne wurden Möbel und Ausrüstungsgegenstände beschädigt. In Luzk wurde der Gewerkschaftsvorsitzende der Oblast Wolhynien bedroht und aufgefordert, das Siegel und Dokumente der Gewerkschaft zu übergeben. In Kiew weigerten sich Teilnehmer einer Konferenz im Hauptbüro des FPU, das Gebäude zu verlassen. In vielen anderen Regionen kam es zu ähnlichen Zwischenfällen. Der FPU erhob offiziell Beschwerde bei den Behörden, und bisher wurden in fünf Regionen (Odessa, Tschernihiw, Luzk, Lwiw und Riwne) strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet.
Gewerkschaftsfeindliche Schikanen bei ProstoFinance Ltd.: ProstoFinance, die ukrainische Tochter des französischen Bankkonzerns Société Générale, setzte die Beschäftigten unter Druck, aus der dem FPU angehörenden Staatsbedienstetengewerkschaft auszutreten. Das Unternehmen hat sich Tarifverhandlungen widersetzt und der Gewerkschaft jegliche Informationen über die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verweigert, ebenso wie die Einführung eines Systems für den automatischen Abzug der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen.
Granitsteinbruch Kuibyshev: Im Mai stellte der Granitsteinbruch Kuibyshev den zuvor mit der FPU-Mitgliedsorganisation vereinbarten automatischen Abzug der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen ein. Am 3. Juli wurde der örtliche Gewerkschaftsvorsitzende O.I. Kazachikov in gesetzwidriger Weise entlassen. Der Arbeitgeber verweigerte externen Gewerkschaftsvertretern den Zutritt zum Betriebsgelände und eine Zusammenkunft mit ihnen. Ende Juli wandte sich die Gewerkschaft an ein Gericht und die Staatsanwaltschaft, aber bis zum Jahresende waren noch keine Fortschritte erzielt worden.