Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Iran (Islamische Republik)

Einwohner: 72.200.000 / Hauptstadt: Teheran
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 100 - 105 - 111 - 182

Hunderte von Beschäftigten wurden verhaftet, weil sie für das Vereinigungsrecht eingetreten waren oder an rechtmäßigen Gewerkschaftsaktivitäten oder Arbeitnehmerversammlungen teilgenommen hatten. Mindestens zwei prominente Gewerkschaftsführer sind noch immer inhaftiert. Ein Lehrer wurde zum Tode verurteilt. Die Revolutionsgerichte verhängten mindestens 11 neue Gefängnisstrafen gegen Gewerkschafter. Vier Beschäftigte, darunter zwei Frauen, wurden zum Auspeitschen verurteilt. Echte Gewerkschaften werden von den Behörden nicht anerkannt.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Stark eingeschränktes Vereinigungsrecht: Artikel 26 der Verfassung schützt das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Für die gewerkschaftliche Organisierung und den Abschluss von Tarifverträgen ist eine Genehmigung erforderlich. Die "offizielle" Arbeiternehmerorganisation, das beim Innenministerium registrierte sogenannte Arbeitnehmerhaus, wurde von Behörden und Arbeitgebern eingerichtet und wird von diesen unterstützt.

Arbeitnehmervertretung: Im Arbeitsgesetz von 1990 heißt es, dass an jedem Arbeitsplatz ein Islamischer Arbeitsrat (Shoraya Eslami) oder ein Berufsverband ins Leben gerufen oder alternativ dazu ein Arbeitnehmervertreter ernannt werden kann. Das Gesetz begünstigt jedoch Islamische Arbeitsräte: In einem Betrieb, in dem ein solcher eingesetzt wurde, darf keine andere Form der Vertretung existieren. Islamische Arbeitsräte werden vom Arbeitnehmerhaus beaufsichtigt, ihre Satzungen, Regeln und Wahlverfahren werden jedoch vom Innenministerium, Arbeitsministerium und von der Islamischen Informationsorganisation entworfen.

Die Verbindung zwischen den Arbeitsräten und dem Arbeitnehmerhaus ermöglichte es letzterem, ein Monopol über die Arbeitnehmervertretung auszuüben. Alle anderen Gewerkschaften sind daher verboten. Das Arbeitsrecht sieht geringfügige unabhängige Organisierungsmöglichkeiten vor: Arbeitnehmer können Unterschriften sammeln, um einen Islamischen Arbeitsrat an ihrem Arbeitsplatz abzusetzen und damit andere Formen der Arbeitnehmervertretung und die Einrichtung einer anderen Organisation zu ermöglichen. Dahingehende Versuche sind jedoch unterdrückt worden.

Neuer Gesetzentwurf: Laut eines Gesetzentwurfs des Ministeriums für Arbeit und Soziales dürfen Gewerkschaften überall ins Leben gerufen werden, sofern sie sich beim Arbeitsministerium registrieren lassen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht hatte das Parlament um die Meinung des Expertenrats gebeten, eines speziellen Gremiums islamischer Gelehrter, das sich mit der Auslegung der Scharia befasst.

Keine Streiks erlaubt: Im öffentlichen Sektor darf die Arbeit nicht niedergelegt werden. Auch andere Arbeitnehmer haben kein Streikrecht, dürfen die Arbeit jedoch unterbrechen, sofern sie an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder Dienst nach Vorschrift machen.

Ungeschützte Beschäftigte: Schätzungsweise 700.000 Beschäftigte fallen nicht unter das Arbeitsrecht, da dieses nur auf Betriebe mit zehn oder mehr Arbeitnehmern voll anwendbar ist. Wer in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten oder in Freien Exportzonen tätig ist, ist von allen Arbeitsgesetzen ausgeschlossen. Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes, der Zeitarbeitskräfte vom Arbeitsrecht ausschließt, würde rund 90% der Erwerbsbevölkerung jeglicher Schutz durch die Arbeitsgesetzgebung verwehrt werden.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Gegen Bürgerrechtler gerichtete Rechtsverletzungen wie Folter, Haft und sogar die Todesstrafe waren weit verbreitet. Die iranische Wirtschaft ist stark von den internationalen Sanktionen und fallenden Ölpreisen betroffen. Noch immer werden Fabriken geschlossen und Löhne nicht ausbezahlt. Die Regierung von Präsident Ahmadinedschad nutzt die schlechte Wirtschaftslage aus, um ihre Unterdrückungspolitik zu rechtfertigen.

Von Sicherheitskräften bedrohte Aktivisten werden gerichtlichen Schikanen ausgesetzt: Die Regierung verlässt sich auf "Sicherheitsgesetze", um jegliche öffentliche Oppositionskundgebung zu unterdrücken. Viele Aktivisten wurden von den Revolutionsgerichten ohne Berücksichtigung internationaler oder iranischer Verfahrensvorschriften aufgrund von "staatsfeindlicher Propaganda" und "Gefährdung der nationalen Sicherheit" verurteilt. Das von der Regierung unterstützte Arbeitnehmerhaus und die Islamischen Arbeitsräte befassen sich nach wie vor nicht mit Themen wie Beschäftigung, Privatisierung, strukturellen Anpassungen, Niedriglöhnen und Lohnrückständen. Arbeitnehmer, die sich unabhängig zu organisieren versuchen, werden verschiedenen Formen der Schikane ausgesetzt, darunter Gewalt, Verhaftungen, Internierung und möglicherweise langfristige Gefängnisaufenthalte, oft in der berüchtigten Sektion 209 des Gefängnisses Evin für politische Häftlinge. Berichte über die Misshandlung von Gewerkschaftern durch Gefängnisaufseher sind keine Seltenheit.

Zu Organisierungshindernissen gehören die Präsenz von Sicherheits- und Nachrichtendienstvertretern am Arbeitsplatz sowie der Missbrauch von Probezeiten und der zunehmende Trend in Richtung auf Zeitverträge.

Lehrer zum Tode verurteilt: Am 26. November sollte Farzad Kamangar, ein kurdischer Lehrer, Menschenrechtsaktivist und Gewerkschafter, der für "Gefährdung der nationalen Sicherheit" zum Tode verurteilt worden war, gehängt werden. Die Gefängnisaufseher holten Kamangar aus seiner Zelle, verhöhnten ihn und sagten, seine Hinrichtung stehe kurz bevor.

Das Revolutionsgericht Teheran hatte Kamangars Todesurteil bei einem fünfminütigen geheimen Verfahren am 5. Februar gefällt. Laut Kamangars Anwalt entsprach das Verfahren nicht den iranischen Vorschriften, und die Gerichtsakte rechtfertigte die Anklage in keiner Weise. Dennoch bestätigte der Oberste Gerichtshof am 11. Juli die Todesstrafe.

Weltweit setzten sich Gewerkschafts- und Menschenrechtsorganisationen dafür ein, das Verfahren wieder aufzunehmen, die Todesstrafe abzuwandeln und Kamangar Kontakte zu seiner Familie und zu seinem Anwalt zu erlauben.

Der Lehrer wurde nicht hingerichtet und darf seinen Anwalt und Familienmitglieder im Gefängnis empfangen. Einigen Angaben zufolge wird er jedoch regelmäßig gefoltert und leidet unter starken Schmerzen und niedrigem Blutdruck. Es wird ihm dennoch jede ärztliche Versorgung versagt.

Komitee zur Aufhebung von Farzad Kamangars Todesurteil schikaniert: Drei Lehrer und zwei Menschenrechtsaktivisten wurden verhaftet und ins Gefangenenlager des Geheimdienstes gebracht, als sie vom ersten Treffen des Komitees am 24. Juli zurückkehrten.

Repressionen gegen Lehrer: Im Jahr 2007 führten Proteste von Lehrern zu Schikanen, Inhaftierung und Gefängnisstrafen für aktive Gewerkschafter. Über 700 Lehrern, die an den Protesten teilgenommen hatten, wurde das Gehalt gekürzt. Dutzende wurden suspendiert, entlassen oder gezwungen, in Rente zu gehen. Sicherheitskräfte bedrohten Vertreter der iranischen Lehrervereinigung ITTA, einer Organisation, die das Verfahren für den Beitritt zur Bildungsinternationale (BI) begonnen hatte. Auf einen Erlass des Innenministeriums hin mussten die Aktivitäten der ITTA eingestellt werden.

Am 2. Januar verurteilte das Revolutionsgericht Teheran Mohammad Khaksari vom ITTA-Vorstand zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Zur Anklage gehörten die "Teilnahme an illegalen Zusammenkünften" und die "Weitergabe von Informationen an Feinde des Landes". Seine Wohnung war zuvor von Sicherheitskräften durchsucht worden, die alle die BI-Mitgliedschaft betreffenden Unterlagen entfernt hatten. Der Generalsekretär der ITTA, Alireza Hashemi, wurde im Zusammenhang mit den Demonstrationen im Jahr 2006 am 16. Januar zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Am 1. Oktober wurden 22 Lehrer auf ihrem Weg zu einem Planungstreffen für den Weltlehrertag von Nachrichtendienstmitarbeitern abgefangen. Nach 16-stündiger illegaler Inhaftierung wurden 16 von ihnen entlassen. Später freigelassene Kollegen wurden geschlagen. Kurz zuvor musste eine ähnliche Versammlung abgebrochen werden, nachdem einigen Teilnehmern mit Verhaftung gedroht worden war.

Die Polizei löste auch ITTA-Treffen am 16. September (48 Lehrer verhaftet) und am 31. Dezember (12 Verhaftungen) auf. Die Lehrer wurden ca. 16 Stunden lang festgehalten.

Mansour Osanloo noch immer ohne angemessene medizinische Versorgung inhaftiert: Seit Juli 2007 sitzt Osanloo, der Vorsitzende des Gewerkschaftsvorstandes bei der Teheraner Busgesellschaft Sherkat-e Vahed, im Gefängnis, um eine fünfjährige Strafe wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" und "staatsfeindlicher Propaganda" abzuleisten. Die im Jahr 2005 gegründete Gewerkschaft, ein Mitglied der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF), wird seitdem ständig unterdrückt, ihre Mitglieder werden verhaftet und geschlagen (siehe frühere Ausgaben dieser Übersicht). Trotz dieser Repressionen durch die Behörden konnte die Gewerkschaft Bürger, NGOs und selbst einige der "traditionellen" Arbeitnehmerorganisationen mobilisieren, um sich für die Beschäftigten und ihre Anführer einzusetzen.

Osanloo wird von den Arbeitnehmern massiv unterstützt. Darüber hinaus wurden ihm internationale Menschenrechtsauszeichnungen verliehen. Er wird von Amnesty International als politischer Häftling anerkannt. Im Juni untersuchte der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit Osanloos Fall und bestätigte, dass seine Gefängnisstrafe aufgrund seiner Gewerkschaftsaktivitäten verhängt worden war.

Im Laufe des Jahres ist Osanloo wiederholt von Gefängnisaufsehern misshandelt worden, was bei ihm zu schwerwiegenden Augenproblemen geführt hat. Er konnte sich drei Augenoperationen unterziehen, doch die ärztlichen Empfehlungen für eine zeitweilige Entlassung zwecks notwendiger Nachuntersuchungen sind bisher ignoriert worden.

Am 21. Januar lehnte der Richter das Gesuch der Ärzte auf einen 45-tägigen Hafturlaub Osanloos ab, sofern seine Familie nicht eine zusätzliche Kaution von einer Milliarde Toman (damals über 700.000 EUR) aufbringen könne. Am 31. Mai wurde er in Handschellen und in Begleitung von vier Wachen zur Augenoperation gebracht. Am 2. November wurden Osanloos Füße sogar für einen Arztbesuch gefesselt. Er wurde später im Gefängnis zusammengeschlagen. Alle Arztbesuche wurden bis auf Weiteres gestrichen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht verschlechterte sich Osanloos Gesundheitszustand.

Weitere Angestellte der Busgesellschaft erhalten Gefängnisstrafen: Auch Osanloos Stellvertreter, Ebrahim Madadi, wurde im Jahr 2007 inhaftiert. Am 27. Dezember wurde er ohne Vorwarnung von zwei Polizisten in Zivil verhaftet. Madadis dreieinhalbjährige Bewährungsstrafe trat am folgenden Tag in Kraft. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht befand er sich noch immer im Gefängnis Evin.

Am 7. Oktober wurden vier weitere Mitglieder der Gewerkschaft bei Sherkat-e Vahed zu Bewährungsstrafen von sechs bis 14 Monaten verurteilt. Sie wurden u.a. der "Gefährdung der nationalen Sicherheit" bezichtigt, weil sie im Jahr 2005 an einem Streik teilgenommen und andere Busfahrer mit Flugblättern zum Mitstreiken aufgefordert, an einer "illegalen" Zusammenkunft teilgenommen hätten und über die "illegalen" Aktivitäten von Osanloo informiert gewesen seien. Gholamreza Gholamhosseini verbrachte beinahe drei Monate im Gefängnis Evin, nachdem er an einer Veranstaltung anlässlich des (von der Gewerkschaft mitfinanzierten) iranischen Frauentages teilgenommen hatte. Er wurde am 16. September gegen eine Kaution von 100 Millionen Toman freigelassen.

Streikende nicht wieder eingestellt: 46 Aktivisten der Gewerkschaft bei Sherkat-e Vahed haben nach einem massiven Streik und Protesten im Jahr 2006 ihre Arbeitsplätze verloren. Trotz Ansuchen der IAO sind sie bisher nicht wieder eingestellt worden. Am 10. August wies der Oberste Arbeitsgerichtshof die Einsprüche von neun dieser Arbeitnehmer ab, doch nur zwei von ihnen erhielten einen Urteilsspruch. Berichten zufolge wurde verhindert, dass die entlassenen Streikteilnehmer eine Beschäftigung bei privaten Busgesellschaften aufnehmen konnten, und sie wurden von den Behörden schikaniert, um sie zum Verlassen Teherans zu veranlassen.

Prügelstrafen wegen Feierlichkeiten am 1. Mai: Die Behörden versuchten, die Feierlichkeiten am 1. Mai zu verhindern. Alle unabhängigen Veranstaltungen wurden verboten. Die Sicherheitskräfte schlossen den Chitgar-Park in der Nähe von Teheran, wo ein Gewerkschaftspicknick stattfinden sollte. Das Ministerium für Nachrichtenwesen soll Beschäftigte davor gewarnt haben, den offiziellen Feierlichkeiten des Arbeitnehmerhauses im Stadion Kheirol-amal in Teheran beizuwohnen, da Störungen befürchtet wurden. Am 23. April wurde der Mitbegründer der iranischen Arbeiterorganisation Free Union of Iranian Workers (FUIW), Sheys Amani, in Kurdistan festgenommen.

Dennoch fanden unabhängige Kundgebungen statt. Zahlreiche Teilnehmer in Teheran, Asalouyeh und der Provinz Kurdistan wurden verhaftet. Zwei Mitglieder der FUIW wurden bis zum 18. Juni in Asalouyeh festgehalten. Als sich die Ehefrau eines der Inhaftierten beim örtlichen Ministerium für Nachrichtenwesen nach ihrem Mann erkundigen wollte, soll sie mit Gewehrläufen geschlagen worden sein.

Vier Arbeitnehmerrechtsaktivisten, darunter zwei Frauen, wurden am 12. August in Sanandaj zum Auspeitschen verurteilt. Sousan Razani und Shiva Keriabadi wurden zu 70 bzw. 15 Peitschenhieben verurteilt. Die Frauen erhielten darüber hinaus eine Bewährungsstrafe von neun Monaten bzw. drei Jahren. Abdulah Khani wurde zu 40 Peitschenhieben und 91 Tagen Gefängnis verurteilt, Seyed Qaled Hussein zu 50 Peitschenhieben und sechs Monaten Gefängnis.

Zuckerarbeiter organisieren sich trotz Repressionen: Im Januar sammelten die Beschäftigten der einzigen Zuckerraffinerie im Iran, der Zuckerrohrplantage und Industrieanlage Haft Tapeh in der Provinz Chuzestan (s. frühere Übersicht), 1.900 Unterschriften für die Absetzung des Islamischen Arbeitsrates und die Gründung einer unabhängigen Gewerkschaft. Es folgten Übergriffe durch Polizei, Sicherheitskräfte und Revolutionswächter.

Am 5. Mai begannen die Arbeitnehmer aus Protest gegen ungezahlte Löhne zu streiken. Zahlreiche Teilnehmer wurden verhaftet. Fünf Organisatoren mussten sich wegen Streikanzettelung vor Gericht verantworten. Am 16. Juni endeten der Streik und eine Massendemonstration mit einem Treffen vom 2.000 Beschäftigten an dem Ort, an dem das Gründungsgremium der Gewerkschaft von Haft Tapeh ins Leben gerufen worden war. Am 22. Oktober traten trotz Drohungen und Schikanen seitens der Betriebsleitung über 1.000 Arbeitnehmer an, um neun Mitglieder des Gewerkschaftsvorstandes zu wählen. Die Gewerkschaft von Haft Tapeh ist inzwischen der internationalen Lebensmittelarbeiterorganisation IUL beigetreten.

Gewerkschaftsführer der Zuckerarbeiter vor Gericht: Am 20. Dezember wurden fünf Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft von Haft Tapeh (Jalil Ahmadi, Feridoun Nikofard, Ali Nejati, Ghorban Alipour und Mohammed Heydari Mehr) vor das Revolutionsgericht gestellt und wegen "regierungsfeindlicher Propaganda" angeklagt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht war das Verfahren abgeschlossen, und die Angeklagten warteten auf den Urteilsspruch. Die Anhörungen fanden auf gewohnt willkürliche Art und Weise statt. Die Anklagevertretung hielt es nicht einmal für nötig, zu erscheinen oder Beweise vorzulegen. Die Gewerkschafter und ihre Anwälte konnten das Verfahren jedoch erfolgreich anfechten und eine ordnungsgemäße Debatte einleiten.

Mahmoud Salehi freigelassen, doch mit neuen Anklagen konfrontiert: Am 6. April wurde Mahmoud Salehi, der Mitbegründer der Bäckereigewerkschaft von Saqez, endlich aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Sanandaj entlassen. Er hätte seine Gefängnisstrafe für die Organisation einer Mai-Kundgebung im Jahr 2004 eigentlich am 23. März beenden sollen. Nur sechs Tage vor Ablauf der Frist wurde Salehi jedoch ins Justizministerium gebracht und der Verbreitung von Solidaritätsbotschaften während der Haft angeklagt, was zur Verlängerung der Gefängnisstrafe führte. Er konnte das Gefängnis jedoch am 6. April gegen Kaution (im Gegenwert von US$ 43.000) und mit einer dreijährigen Bewährungsstrafe verlassen.

Salehis Anhänger verfolgt: Mehrere Mitglieder des Komitees zur Verteidigung von Mahmoud Salehi wurden vor und nach seiner Freilassung verhaftet. Khaled Hosseini wurde am 12. August zu 30 Peitschenhieben und 91 Tagen Haft verurteilt.

Polizeigewalt in der Reifenfabrik Kian Tyre: Am 9. April begannen die Arbeitnehmer der Reifenfabrik Kian Tyre in der Nähe von Chahandargeh aus Protest gegen langfristige Lohnrückstände zu streiken. Am 12. April brachen Polizeitruppen durch die Fabriktore und kletterten über Mauern, um zu den Streikenden zu gelangen. Etwa 100 Beschäftigte wurden brutal mit elektrischen Schlagstöcken verprügelt und in Polizeibussen ins Gefängnis gebracht. Ihre Familien wurden 36 Stunden lang nicht über ihren Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt. Die meisten Beschäftigten wurden letztendlich freigelassen, jedoch erst von der Polizei über ihre Anführer ausgefragt. Sechs Feuerwehrleute, die sich geweigert hatten, mit Wasserwerfern auf die Streikenden loszugehen, wurden ebenfalls verhaftet.

Weitere Aktivisten inhaftiert: Am 7. Oktober wurden die Beschäftigten des Basars von Isfahan von Staatssicherheitskräften angegriffen, als sie aus Protest gegen das neue Mehrwertsteuergesetz vor den Sitz des Gouverneurs zogen. Die Basarhändler wurden in Einzelhaft festgehalten, aber noch am selben Tag freigelassen. Am 22. Dezember verhafteten Polizisten in Zivil Mohsen Hakimi, ein Mitglied des Iranischen Schriftstellerverbandes und des Koordinierungsausschusses zur Gründung von Arbeitnehmerorganisationen. Zur selben Zeit wurde Bijan Amiri, ein Beschäftigter der Automobilfabrik Pars Khodro, aus unbekannten Gründen festgenommen. Hakimi und Amiri wurden ins Gefängnis Evin gebracht. Hakimi war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht entlassen worden.

Gewerkschaftsfreundlicher Journalist festgehalten: Am 26. August wurde der Journalist Ali Reza Saghafi, der für seine prägnanten Kommentare im Zusammenhang mit Gewerkschaftsrechten und auch als Vorsitzender des Zentrums zur Verteidigung von Arbeitnehmerrechten bekannt ist, angewiesen, sich bei den Justizbehörden in Teheran zu melden. Dann verschwand er. Erst am folgenden Tag erfuhr seine Familie, dass Saghafi aus unbekannten Gründen im Gefängnis Evin festgehalten wurde. Nur zwei Monate zuvor hatte Saghafi auf der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO über die Unterdrückung von Gewerkschaften berichtet. Er wurde am 28. August aus dem Gefängnis entlassen.