Israel
Obwohl die Beschäftigten Gewerkschaften gründen und beitreten, sich gewerkschaftlich organisieren und Tarifverhandlungen führen können, verstoßen die meisten Arbeitgeber gegen das Arbeitsgesetz. In Israel arbeitende palästinensische Beschäftigte werden von den Behörden verfolgt, auch wenn sie über eine Arbeitsgenehmigung verfügen. Die Universität drohte mit der Aussperrung streikender Dozenten, und Beschäftigte des Davidson-Instituts wurden während eines Protestes verprügelt.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Israelischen Beschäftigten steht es frei, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, und sie dürfen sich gewerkschaftlich organisieren und Tarifverhandlungen führen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist laut Gesetz ausdrücklich verboten.
Neues Arbeitsgesetz: Anfang 2008 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf ein, der darauf abzielt, die Inkraftsetzung der Arbeitsgesetze zu überwachen, basierend auf der Zusammenarbeit der Regierung, der Histadrut und privater Arbeitgeberorganisationen. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Warnungen und Geldstrafen für die Missachtung der Arbeitsgesetze vor und überträgt die Verantwortung für den Schutz der Rechte von Beschäftigten wie Reinigungs- und Wachpersonal denjenigen Einrichtungen, die ihre Dienste in Auftrag geben. Im Oktober 2007 hat die Histadrut beim Obersten Gerichtshof beantragt, die Gesetzte auch auf die palästinensischen Beschäftigten in den besetzten Gebieten uneingeschränkt anzuwenden. Das Gericht entschied, dass für israelische Arbeitgeber im Westjordanland tätige Palästinenser Arbeitsgenehmigungen im Einklang mit israelischem und nicht jordanischem Recht erhalten sollten. Am Jahresende hatte der Entwurf jedoch noch keine Gesetzeskraft erlangt.
Diskriminierung palästinensischer Beschäftigter: Palästinenser aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen, die in Israel arbeiten, haben das Recht, ihre eigenen Gewerkschaften in Israel zu organisieren oder israelischen Gewerkschaften beizutreten. Die palästinensischen Mitglieder der Histadrut können jedoch weder an den Wahlen ihrer Führungsspitze teilnehmen noch sich selbst zur Wahl stellen. Die israelische Regierung hat 5.000 zusätzliche Genehmigungen für palästinensische Beschäftigte ausgestellt, 2.000 davon für das Baugewerbe, aber gleichzeitig eine Sonderabgabe für israelische Baufirmen eingeführt, die Palästinenser beschäftigen. Auf diese Weise soll dafür gesorgt werden, dass die Kosten der Beschäftigung palästinensischer Arbeitskräfte nicht geringer sind als die anderer Arbeitsmigranten. Es steht zu vermuten, dass diese Abgaben von den Löhnen der Palästinenser abgezogen werden.
Palästinensische Beschäftigte haben Anspruch auf Schutz im Rahmen israelischer Tarifverträge, die die Histadrut, der Gewerkschaftsdachverband Israels, ausgehandelt hat, wofür sie 0,8 Prozent ihrer Löhne und Gehälter an die Histadrut abführen müssen (die Hälfte davon überweist die Histadrut auf das Bankkonto des palästinensischen Gewerkschaftsbundes PGFTU).
Im Juni 2008 haben die Histadrut und der PGFTU eine Vereinbarung unterzeichnet, aufbauend auf der ursprünglichen Vereinbarung, der zufolge sich die Histadrut bereit erklärte, dem PGFTU die ausstehenden Beträge der seit 1993 von für israelische Arbeitgeber tätigen Palästinensern gezahlten Gewerkschafts- und Rechtsschutzbeiträge zu erstatten und die frühere Vereinbarung umzusetzen, wonach 50% der Gewerkschaftsbeiträge an den PGFTU überwiesen würden. Darüber hinaus verpflichtete sich die Histadrut dazu, palästinensische Beschäftigte, die für israelische Arbeitgeber gearbeitet haben, zu unterstützen, ihnen Rechtshilfe zu gewähren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Alle nicht in Israel lebenden Beschäftigten können Arbeitnehmerorganisationen gründen, die von den israelischen Gerichten auf regionaler und nationaler Ebene im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes anerkannt werden. Nur anerkannte repräsentative Arbeitnehmerorganisationen sind tarifverhandlungsberechtigt.
Beschränkung des Streikrechts: Streiks sind zulässig, aber die Gewerkschaften müssen diese 15 Tage im Voraus ankündigen, falls im Tarifvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist. Streikführer sind gesetzlich geschützt.
Das Gesetz ermöglicht es der Regierung bzw. den zuständigen Ministerien, Notstandsbestimmungen zu erlassen, um "das Land zu schützen", die öffentliche Sicherheit zu wahren und die Aufrechterhaltung "wesentlicher Dienste" zu garantieren. Diese Bestimmungen können bis zu drei Monate lang in Kraft bleiben und ermöglichen es der Regierung, im Falle eines Verstoßes schwere Strafen zu verhängen. Die Regierung bzw. der öffentliche Arbeitgeber können die Arbeitsgerichte ersuchen, streikende Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Die hohen Militärausgaben haben in den letzten Jahren zu Kürzungen im israelischen Sozialhaushalt geführt, und die Histadrut hat im November zum Generalstreik aufgerufen, um gegen die von der Regierung vorgeschlagene Aufhebung der tarifvertraglich vereinbarten Steuerbefreiung von Sparplänen der Arbeitnehmer zu protestieren. Im Laufe des Jahres fanden zahlreiche Streiks statt.
Die meisten Beschäftigten können ihre Gewerkschaftsrechte ungehindert wahrnehmen, obwohl die Arbeitsgerichte Beschäftigte in verschiedenen Sektoren häufig an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, wie etwa im Falle eines Streiks der Hafenarbeiter im September und der Flughafenbeschäftigten im November. Die sich verändernden Beschäftigungsformen tragen ebenfalls dazu bei, die Stärke und die Position der Gewerkschaftsbewegung zu untergraben.
Missachtung des Arbeitsrechtes: Einem Bericht der israelischen Bürgerrechtsvereinigung aus dem Jahr 2006 zufolge verstoßen 92% der Arbeitgeber gegen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, worunter vor allem Wanderarbeitskräfte und Frauen zu leiden haben. Im Februar 2008 beschloss die Regierung eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Arbeitsaufsichtsbeamten (von 19 auf 77). Dieser Beschluss erfolgte im Anschluss an die Empfehlungen eines Lenkungsausschusses, dem Vertreter der Histadrut, des Koordinierungsgremiums von Wirtschaftsorganisationen sowie der Ministerien für Industrie, Handel und Beschäftigung sowie Finanzen angehörten.
Probleme für palästinensische Beschäftigte: Die IAO berichtet, dass 60.000 Palästinenser entweder legal oder illegal in Israel arbeiten; diese Beschäftigten sehen sich bei den täglichen Grenzüberschreitungen zwischen dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen mit zahlreichen ernsthaften Problemen konfrontiert. Zu der dadurch verlorenen Zeit kommen zum Teil noch Schikanen und Erniedrigungen durch Grenzsoldaten hinzu. Im September wurden 200 palästinensische Arbeitskräfte, die über Arbeitsgenehmigungen verfügten, von Grenzsoldaten verhaftetet, und bei einem anderen Zwischenfall wurden 20 Beschäftigte mit Arbeitsgenehmigungen verprügelt. Es wurde ferner berichtet, dass israelische Soldaten Razzien in Betrieben durchführten, Arbeitsgenehmigungen zerrissen, Palästinenser verhafteten und vor Gericht stellten.
In den letzten Jahren hat Israel die Zahl palästinensischer Beschäftigter in dem Land vermindert, aber angesichts einer Arbeitslosenquote von 25% im Westjordanland sind die Menschen derart verzweifelt, dass sie die Grenze auf illegalem Weg überschreiten, um Arbeit zu finden.
Wanderarbeitskräfte: Die Wanderarbeitskräfte, die rund 7% der Erwerbsbevölkerung ausmachen, kommen zunehmend aus Asien. Viele Migranten werden misshandelt, und ihre Arbeitgeber drohen ihnen mit einer Deportation, um ihnen ihre grundlegenden Rechte zu verweigern. Ausländische Gewerkschaftsorganisatoren werden systematisch des Landes verwiesen.
Die Histadrut hat israelische Arbeitgeber dringend aufgefordert, Wanderarbeitskräften dieselben sozialen und Arbeitsrechte wie ihren israelischen Kolleginnen und Kollegen zuzugestehen, und das israelische Arbeitsgericht hat diesem Prinzip zugestimmt. In der Praxis kommt es jedoch nach wie vor häufig zu Missbräuchen.
Universität droht streikenden Dozenten mit Aussperrung: Die Hebräische Universität in Jerusalem drohte am 17. Januar mit der Aussperrung streikender Dozenten, die Anfang November 2007 einen partiellen Lohnstreik begonnen und sich geweigert hatten, Vorlesungen zu halten, ihre Forschungstätigkeiten jedoch fortsetzten, wofür sie 50% ihrer Gehälter ausgezahlt bekamen. Die Universität drohte den streikenden Dozenten zudem mit einstweiligen Verfügungen. Der Konflikt wurde schließlich am 18. Januar beigelegt.
Entlassungen wegen Beschwerden bei der Altertümerverwaltung: Fünfzehn Beschäftigte der israelischen Altertümerverwaltung wurden Anfang Februar entlassen, nachdem sie sich über ihre Beschäftigungsbedingungen beschwert hatten. Sie hatten sich an die Arbeitnehmerrechtsorganisation Kav La’Oved gewandt, die ihren Fall vertrat und der zuständigen Stelle des Ministeriums für Industrie, Handel und Beschäftigung ihre Ergebnisse vorlegte, woraufhin die 15 Beschäftigten entlassen wurden.
Beschäftigte wegen Forderung nach Gewerkschaft verprügelt: Beschäftigte des Davidson-Instituts, das zum Weizmann-Institut in Tel Aviv gehört, wurden von Wachpersonal verprügelt, wobei eine Person verletzt wurde, nachdem sie gegen die Weigerung der Universität vom Dezember protestiert hatten, ihre zur Gewerkschaft Koach La’Ovdim gehörende Gewerkschaft anzuerkennen. Die Beschäftigten wandten sich an die Rechtshilfestelle der Universität, die jedoch von der Universität Tel Aviv angewiesen wurde, sie nicht weiter zu vertreten.