Kuwait
Der Arbeitsgesetzentwurf ist immer noch nicht in Kraft getreten. Öffentlich Bedienstete dürfen nicht streiken, und es herrscht nach wie vor ein Gewerkschaftsmonopol. Hunderte Wanderarbeitskräfte wurden verhaftet und ausgewiesen, weil sie gegen ihre schlechten Bedingungen und die niedrigen Löhne protestiert hatten.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Neues Arbeitsgesetz – Fortschritte?: Die Regierung sagt bereits seit 1996 die Einführung eines neuen Arbeitsgesetzes im Einklang mit den internationalen Arbeitsnormen zu, was sie bisher jedoch noch nicht in die Tat umgesetzt hat. Sie hat einen dreigliedrigen Ausschuss eingerichtet, um den Gesetzentwurf zu prüfen, und um technische Unterstützung seitens der IAO gebeten, damit sichergestellt ist, dass sich dies im Einklang mit internationalen Normen befindet.
Vereinigungsrecht - Gewerkschaftsmonopol: Das Gesetz sieht ein Gewerkschaftsmonopol vor. Es ist lediglich ein nationaler Gewerkschaftsbund zugelassen, die Kuwait Trade Union Federation (KTUF). Diese Beschränkung ist auch in dem neuen Arbeitsgesetzentwurf enthalten. Gegenwärtig ist lediglich eine Gewerkschaft pro Einrichtung, Betrieb oder Berufsgruppe zulässig, aber dies wird sich im Falle einer Verabschiedung des neuen Gesetzes ändern. Die KTUF organisiert ausschließlich öffentlich Bedienstete, u.a. in einigen Ministerien, drängt bei der Regierung jedoch auf die Genehmigung, auch die Beschäftigten in der Privatwirtschaft organisieren zu dürfen.
Vereinigungsfreiheit eingeschränkt: Zur Gründung einer Gewerkschaft sind mindestens 100 Beschäftigte erforderlich. Mindestens 15 Gründungsmitglieder einer Gewerkschaft müssen kuwaitische Staatsangehörige sein. Dadurch wird die Organisierung im privaten Sektor eingeschränkt, da die meisten Beschäftigten Migrant(inn)en sind. Bevor eine Gewerkschaft offiziell anerkannt werden kann, muss das Innenministerium eine Bescheinigung ausstellen, in der die Gründungsmitglieder der Gewerkschaft gebilligt werden. All diese Bestimmungen wurden aus dem neuen Gesetzentwurf gestrichen.
Staatliche Aufsicht: Die Behörden verfügen über weitreichende Aufsichtsbefugnisse hinsichtlich der Gewerkschaftsbücher und -aufzeichnungen und die Regierung subventioniert die meisten Gewerkschaftshaushalte zu bis zu 90%. Wenn eine Gewerkschaft aufgelöst wird, fällt ihr Vermögen dem Ministerium für Arbeit und Soziales zu, obwohl diese Bestimmung entfällt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Politische Tätigkeiten sind Gewerkschaften untersagt, und die Gerichte können eine Gewerkschaft auflösen, wenn sie gegen das Arbeitsgesetz verstößt oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Moral darstellt. Auch in dem neuen Gesetz werden politische Tätigkeiten weiterhin eingeschränkt.
Vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen: Hausangestellte und Seeleute dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten, woran auch der neue Gesetzentwurf nichts ändern wird.
Tarifverhandlungsrecht: Tarifverhandlungen werden gesetzlich anerkannt, und die Regierung hat während des Jahres 2007 IAO-Übereinkommen 98 über das Recht zu Kollektivverhandlungen ratifiziert. Gemäß dem Beamtengesetz legen die Regierung und ihre Bediensteten die Gehälter und Arbeitsbedingungen in Rücksprache mit der Staatsbedienstetengewerkschaft fest. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im privaten Sektor verhandeln direkt miteinander, wobei jedoch einige Beschränkungen gelten.
Streikrecht: Streiks sind nur im privaten Sektor zugelassen, in dem 6% der Erwerbsbevölkerung tätig sind. Es ist ein obligatorisches Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber einen Konflikt nicht beilegen können. Diese Bestimmung ist in dem neuen Gesetzentwurf nach wie vor enthalten, obwohl ein obligatorisches Schiedsverfahren laut internationalen Arbeitsnormen lediglich in wesentlichen Diensten angewandt werden sollte. Streikende sind vor Vergeltungsmaßnahmen des Staates nicht geschützt.
Wanderarbeitskräfte:
Ausländische Beschäftigte, die rund 80% der Arbeitnehmerschaft ausmachen, müssen mindestens fünf Jahre in Kuwait gelebt haben und sich ein Führungszeugnis ausstellen lassen, bevor sie einer Gewerkschaft als Mitglieder ohne Stimmrecht beitreten können. Viele dieser Beschäftigten werden daher extrem ausgebeutet. Sie können sich zudem gegenwärtig in kein Gewerkschaftsamt wählen lassen, aber diese für ausländische Beschäftigte geltenden Beschränkungen wurden aus dem neuen Gesetzentwurf gestrichen.
In Kuwait tätige Wanderarbeitskräfte benötigen einen Bürgen, was sie von ihren Arbeitgebern abhängig macht und ihre Freizügigkeit einschränkt.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008
Hintergrund: Aus den Parlamentswahlen vom Mai gingen mehr strengere salafistische Islamisten und sonstige islamistische Kandidaten als Mitglieder der reformorientierten Islamischen Konstitutionellen Bewegung hervor. Zu Arbeitsunruhen kam es hauptsächlich im Zusammenhang mit Streiks und Protesten von Wanderarbeitskräften.
Organisierung: Trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Gewerkschaftsmonopols bestehen einige Gewerkschaften außerhalb der KTUF, wie etwa die Bank Workers' Union und die Kuwait Airways Workers' Union.
Aus Berichten geht hervor, dass ausländische Beschäftigte in der Praxis Gewerkschaften auch vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren beigetreten sind. Weniger als 5% der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten sind jedoch Ausländer.
Tarifverhandlungen: Im öffentlichen Sektor finden kaum Tarifverhandlungen statt, und obwohl das Gesetz im privaten Sektor direkte Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern zulässt, ist dieser Sektor nicht organisiert.
Streiks: Streiks finden selten statt, nicht zuletzt deshalb, weil sie nur im privaten Sektor zugelassen sind, der sowohl nicht organisiert und sehr klein ist als auch hauptsächlich aus ausländischen Beschäftigten besteht, deren Aufenthalt in dem Land durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gefährdet sein könnte.
Als Reaktion auf die Streiks wurden Forderungen nach der Aufhebung des Tarifverhandlungsverbots im öffentlichen Sektor laut.
Ausbeutung von Wanderarbeitskräften: Die Politik der Regierung, die darauf abzielt, ihre Abhängigkeit von Wanderarbeitskräften zu verringern, ist nicht effektiv gewesen. Diese Beschäftigten werden immer noch ausgebeutet, obwohl sich die Regierung um eine Verbesserung ihres gesetzlichen Schutzes bemüht hat.
Streikführer verhaftet: Am 19. April wurden sechs philippinische Beschäftigte – Jose Mugnot, Jolito Bawaan, Jonathan Abad, Eduardo Barali, Joel Buenaventure und Mario Mesinas – auf das Polizeirevier Mina Abdullah in Kuwait-Stadt gebracht, wo Mario Mesinas Berichten zufolge verprügelt wurde, nachdem die Unternehmensleitung die Gruppe als angebliche Streikführer bei der Spedition Al Jassis identifiziert hatte.
Zu den Verhaftungen kam es, nachdem 400 Beschäftigte aus den Philippinen, aus Indien, Ägypten, Nepal, Bangladesch und Pakistan am 16. April einen Sitzstreik begonnen hatten, um eine Erhöhung ihrer Löhne und Spesensätze sowie eine Verbesserung ihrer Ansprüche zu fordern.
Die Männer wurden noch am selben Tag freigelassen, aber später erneut zum Verhör einbestellt. Schließlich wurde wegen Beschädigung eines Regierungsfahrzeuges Klage gegen sie erhoben.
200 bangladeschische Beschäftigte ausgewiesen: Hunderte Wanderarbeitskräfte aus Bangladesch, die als Reinigungspersonal und Müllwerker bei dem Unternehmen Al-Jawhara in Jleeb Al-Shyoukh beschäftigt waren, wurden nach einwöchigen gewaltsamen Streiks und Protesten am 29. Juli in Kuwait-Stadt von der Polizei verhaftet. Nahezu 7.000 bangladeschische Beschäftigte hatten gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert. Es wurde berichtet, dass die Löhne zum Teil mit neun Monaten Verspätung ausgezahlt würden und die Beschäftigten in überfüllten, erbärmlichen Quartieren untergebracht seien.
Die Regierung stimmte einer Lohnerhöhung zu und gestand ein, dass die fehlende staatliche Kontrolle der Verträge schuld an den Arbeitsunruhen sei, fügte jedoch hinzu, dass alle, die sich an weiteren Krawallen beteiligten, des Landes verwiesen würden. Anschließend wurden mehr als 200 Beschäftigte deportiert.
Weitere Arbeitsmigranten verhaftet: Am 18. August wurden 16 Wanderarbeitskräfte aus Bangladesch verhaftet, nachdem sie aus Protest gegen ihre niedrigen Löhne gestreikt hatten.