Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Libanon

Einwohner: 4.100.000 / Hauptstadt: Beirut
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Die politischen Spannungen machen eine unabhängige Gewerkschaftsarbeit in dem Land schwierig. Nach der Ankündigung eines Generalstreiks im Mai und der Zunahme der internen politischen Spannungen hat die Regierung die Armee eingesetzt. Viele Wanderarbeitskräfte, vor allem Hausangestellte und palästinensische Beschäftigte, verfügen über keinerlei Gewerkschaftsrechte und werden schlecht behandelt.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Vereinigungsfreiheit: Das Recht der Beschäftigten auf die Gründung von Gewerkschaften und Gewerkschaftsdachverbänden wird gesetzlich anerkannt. Ausgenommen davon sind jedoch Staatsbedienstete, und Hausangestellte, Tagelöhner und Zeitarbeitskräfte im öffentlichen Dienst sowie einige Beschäftigungsgruppen in der Landwirtschaft fallen nicht unter das Arbeitsgesetz des Landes.

Weitreichende Befugnisse: Das Arbeitsministerium verfügt im Rahmen des Gesetzes über weit reichende Befugnisse und muss seine Genehmigung geben, bevor eine Gewerkschaft gegründet werden kann. Darüber hinaus kontrolliert es sämtliche Aspekte von Gewerkschaftswahlen (Termin, Verfahren sowie Bestätigung der Ergebnisse).

Das Gesetz ermöglicht zudem die administrative Auflösung von Gewerkschaften und untersagt ihnen politische Tätigkeiten.

Recht auf Tarifverhandlungen: Das Gesetz erkennt Tarifverhandlungen an. Mindestens 60% der Beschäftigten müssen jedoch zustimmen, bevor eine Gewerkschaft Tarifverhandlungen führen kann. Ein Tarifvertrag muss bei einer Vollversammlung von zwei Dritteln der Gewerkschaftsmitglieder gebilligt werden. Durch eine geplante Änderung des Arbeitsgesetzes würde dies auf 51% gesenkt werden, und Staatsbedienstete erhielten das Recht auf Tarifverhandlungen. Am Ende des Jahres waren diese Neuerungen jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Streikrechtsbeschränkungen: Das Streikrecht wird dadurch eingeschränkt, dass die Teilnehmerzahl im Voraus festgelegt werden muss und dass 5% der Gewerkschaftsmitglieder während des Streiks für Ordnung zu sorgen haben. Die Organisatoren müssen ein Dokument unterschreiben, in dem sie erklären, dass sie für während der Demonstration entstandene etwaige Schäden die volle Verantwortung übernehmen.

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung: Das Gesetz bietet den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, obwohl die bei Verstößen gegen die Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen Bußgelder relativ hoch sind. Ein bisher lediglich im Entwurf vorliegender Zusatz zum Arbeitsgesetz, der bis zum Jahresende noch nicht verabschiedet worden war, untersagt jegliche Diskriminierung aufgrund einer Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis und Rechtsverletzungen 2008

Hintergrund: Die politischen Spannungen haben die Wirtschaft beeinträchtigt, und vor diesem Hintergrund ist eine unabhängige Gewerkschaftsarbeit schwierig, da bei Streiks der Vorwurf laut wird, dass diese auf den Sturz der Regierung abzielten.

Einmischung der Regierung: Die Regierung hat häufig in Gewerkschaftsangelegenheiten eingegriffen und Konflikte innerhalb der Gewerkschaftsbewegung angezettelt oder geschürt. Es ist führenden Politikern gelungen, ihre Kandidaten in das Führungsgremium des Gewerkschaftsdachverbandes CGTL zu schleusen, was zu internen Kämpfen führt, wenn sich die Organisation gegen die Regierungspolitik ausspricht.

Arbeitnehmerdemonstration aufgrund politischer Spannungen verboten: Die Gewerkschaften haben ihre Forderungen im Jahr 2008 auf eine Anpassung der seit 1996 stagnierenden Löhne konzentriert. Nachdem sich die Verhandlungen festgefahren hatten, rief der Gewerkschaftsdachverband für den 7. Mai zum Generalstreik auf, und dieser Streikaufruf wurde größtenteils befolgt. Angesichts der erheblichen Spannungen, zu denen es aufgrund der politischen und institutionellen Krise Anfang Mai im Libanon gekommen war, führte der Generalstreik zu einem Großeinsatz der Polizei und der Armee und die vom Gewerkschaftsdachverband angekündigte Demonstration wurde verboten.

Wanderarbeitskräfte: Wie in den anderen Ländern im Nahen Osten gibt es auch im Libanon zahlreiche Wanderarbeitskräfte, von denen viele nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen und einige unter an Sklaverei grenzenden Bedingungen arbeiten müssen. Berichten zufolge sollen die Regierungen Äthiopiens und der Philippinen ihrer Bevölkerung angesichts der schlechten Behandlung verboten haben, im Libanon zu arbeiten.

Die schätzungsweise 100.000 weiblichen Hausangestellten in dem Land werden besonders schlecht behandelt, weshalb die Regierung plant, einen Standardvertrag für sie zu entwerfen. Im August veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch eine Pressemitteilung, der zufolge mehr als ein/e Hausangestellte/r pro Woche ums Leben komme, in den meisten Fällen durch Selbstmord oder missglückte Fluchtversuche.

Palästinensern werden viele Rechte verweigert: Die rund 400.000 palästinensischen Flüchtlinge im Libanon, die 11% der Bevölkerung ausmachen, dürfen keine Gewerkschaften gründen, da eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit ihrem Heimatland bestehen muss. Die Palästinenser im Libanon werden als staatenlos betrachtet. Sie dürfen viele, libanesischen Staatsangehörigen vorbehaltene, Berufe nicht ausüben, obwohl sich die Lage in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit gebessert hat.